Bachelorarbeit, 2020
48 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Die Regelung des § 2b UStG im Überblick
1.1 Grund der Neuregelung
1.2 Alte Rechtslage gem. § 2 Abs. 3 UStG a.F.
1.3 Neue Rechtslage gem. § 2b UStG n.F.
2 System der Umsatzbesteuerung
2.1 Ziele und Funktionsweise der Umsatzbesteuerung
2.2 Gegenstand der Umsatzsteuer
2.3 Steuerbare Umsätze
3 Rechtliche Rahmenbedingungen des § 2b UStG
3.1 Steuerharmonisierung der Europäischen Union
3.2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie vs. Steueränderungsgesetz 2015
4 Unternehmereigenschaft von JPöR
4.1 Allgemeiner Unternehmerbegriff.
4.2 Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG
4.3 Einschränkungen der Unternehmereigenschaft für JPöR nach § 2b UStG
4.3.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
4.3.1.1 Körperschaften des öffentlichen Rechts
4.3.1.2 Anstalten des öffentlichen Rechts
4.3.1.3 Stiftungen des öffentlichen Rechts
4.3.1.4 Beliehene und Erfüllungsgehilfen
4.3.2 Handeln in Rahmen öffentlicher Gewalt, § 2b Abs. 1 S. 1 UStG
4.3.2.1 Tätigkeit aufgrund Gesetzes durch Verwaltungsakt
4.3.2.2 Tätigkeit auf Grundlage einer Satzung oder Rechtsverordnung
4.3.2.3 Tätigkeit auf Grundlage von Staatsverträgen, verfassungsrechtliche Veträge, Verwaltungsabkommen und -vereinbarungen
4.3.2.4 Öffentlich-rechtlicher Vertrag
4.3.2.5 Zulässigkeit der gewählten Handlungsform
4.3.2.6 Besondere kirchenrechtliche Regelungen
4.3.2.7 Hilfgeschäfte
4.3.3 Größere Wettbewerbsverzerrungen nach § 2b Abs. 1 S. 2 UStG
4.3.3.1 Der Begriff der „größeren Wettbewerbsverzerrungen“
4.3.3.2 Relevantes Wettbewerbsverhältnis
4.3.3.3 Marktrelevanz nach Art der Leistung
4.3.3.4 Räumliche Marktrelevanz
4.3.3.5 Wettbewerbsgrenze
4.3.3.5.1 Ermittlung der Umsatzgrenze
4.3.3.5.2 Merkmale der gleichartigen Tätigkeiten
4.3.3.6 Umsatzsteuerbefreiungen ohne Recht auf Verzicht
4.3.3.7 Zusammenarbeit von jPöR
4.3.3.7.1 Vorbehaltene Leistungen
4.3.3.7.2 Sonstige begünstigte Kooperationen
4.3.3.7.2.1 Europarechtskonformität
4.3.3.7.2.2 Langfristige öffentlich-rechtliche Vereinbarung
4.3.3.7.2.3 Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und Wahrnehmung einer allen Beteiligten obliegenden öffentlichen Aufgabe
4.3.3.7.2.4 Ausschließliche Kostenerstattung
4.3.3.7.2.5 Leistungsempfänger im Wesentlichen andere jPöR
4.3.4 Katalogtätigkeiten, § 2b Abs. 4 UStG
4.3.5 Übergangsregelung, § 27 Abs. 22 UStG
4.3.6 Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug nach § 15, 15a UStG
5 Fazit
Die Arbeit untersucht die grundlegenden Veränderungen der Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) durch die Einführung des § 2b UStG. Ziel ist es, die Tatbestandsmerkmale der Neuregelung systematisch zu analysieren, die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu prüfen und die praktische Anwendbarkeit sowie die Europarechtskonformität kritisch zu bewerten.
4.3.2 Handeln im Rahmen öffentlicher Gewalt, § 2b Abs. 1 S. 1 UStG
Liegt eine Einrichtung des öffentlichen Rechts vor, dann gilt diese gem. § 2b Abs. 1 UStG nur insoweit nicht als steuerpflichtig, soweit sie eine hoheitliche Tätigkeit ausübt. Dieses Merkmal nennt auch Art. 13 MwStSystRL.111 Wann eine Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübt wird, legt das Gesetz nicht fest. Vielmehr besagt die Sonderrechtstheorie des EuGHs und BFH, dass ein Tätigwerden im Rahmen der öffentlichen Gewalt vorliegt, soweit eine jPöR im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung handelt.112 Zudem entschied die Rechtsprechung, dass Gegenstand und Ziel unbeachtlich für die Definition sein sollen.113 Eine solche öffentlich-rechtliche Sonderregelung kann aus Sicht des BMF durch ein Gesetz, einer Rechtsverordnung, einer Satzung, aus Staatsverträgen, verfassungsrechtlichen Verträgen, Verwaltungsabkommen, Verwaltungsvereinbarungen, aus der kirchenrechtlichen Rechtsetzung wie auch aus öffentlich-rechtlichen Verträgen entstehen, da hier ein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht.114 Demnach ergibt sich, dass das Handeln einer jPöR hingegen auf privatrechtlicher Grundlage - insbesondere durch einen zivilrechtlichen Vertrag - nicht unter den Regelungsbereich des § 2b UStG fällt.115
1 Die Regelung des § 2b UStG im Überblick: Dieses Kapitel erläutert den gesetzlichen Hintergrund und die Notwendigkeit der Neuregelung zur Anpassung an das Unionsrecht.
2 System der Umsatzbesteuerung: Es werden die grundlegenden Ziele, die Funktionsweise und der Gegenstand der Umsatzsteuer dargestellt.
3 Rechtliche Rahmenbedingungen des § 2b UStG: Hier werden die EU-rechtlichen Vorgaben der Steuerharmonisierung und deren Umsetzung im Steueränderungsgesetz 2015 thematisiert.
4 Unternehmereigenschaft von JPöR: Dieses Kernkapitel analysiert detailliert die Kriterien zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft, insbesondere die Ausnahmen für öffentliches Handeln, Wettbewerbsverzerrungen und Kooperationen.
5 Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der gesetzlichen Neuregelung und deren Auswirkungen auf die Praxis der juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Umsatzsteuergesetz, § 2b UStG, juristische Personen des öffentlichen Rechts, jPöR, Unternehmereigenschaft, öffentliche Gewalt, Wettbewerbsverzerrungen, Betrieb gewerblicher Art, Steuerharmonisierung, Mehrwertsteuersystemrichtlinie, Vorsteuerabzug, Übergangsregelung, Kostenerstattung, Kooperationen, öffentliche Infrastruktur.
Die Arbeit behandelt die umsatzsteuerrechtliche Neuregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland durch die Einführung des § 2b UStG.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen unternehmerischem Handeln und hoheitlicher Tätigkeit sowie die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.
Das Ziel ist die systematische Aufarbeitung der vagen Tatbestandsmerkmale des § 2b UStG, um Rechtssicherheit für jPöR bei der Umsatzbesteuerung zu schaffen.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung (EuGH/BFH) und Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Unternehmereigenschaft, die Analyse des Handelns im Rahmen öffentlicher Gewalt und die Definition von Ausnahmetatbeständen wie Wettbewerbsverzerrungen oder Kooperationen.
Typische Schlüsselbegriffe sind § 2b UStG, jPöR, Wettbewerbsverzerrung, öffentliche Gewalt und Umsatzsteuerbefreiung.
Während früher die Unternehmereigenschaft eng an den "Betrieb gewerblicher Art" gekoppelt war, unterliegen jPöR nach § 2b UStG nun grundsätzlich der Besteuerung, sofern sie wirtschaftlich tätig sind und keine speziellen Ausnahmetatbestände greifen.
Es dient dazu, jPöR von der Umsatzsteuer freizustellen, wenn ihre steuerfreie Tätigkeit nicht zu Wettbewerbsnachteilen für private Akteure auf dem Markt führt.
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