Diplomarbeit, 2006
79 Seiten, Note: 2,7
1. Einleitung
2. Pauschalreise
2.1. Definition Pauschalreise
2.1.1. Unbedeutende Nebenleistungen
2.1.2. Baukastensystem
2.2. Mögliche Arten des Transports
3. Transportmangel als Voraussetzung reiserechtlicher Gewährleistung
3.1. Pauschalreisemangel
3.1.1. Zusicherung der Eigenschaft
3.1.2. Fehlerbegriff
3.2. Eingrenzung des Fehlerbegriffes anhand des Transportmangels
3.2.1. Bloße Unannehmlichkeit beim Transport
3.2.1.1 Luftbeförderung
3.2.1.1.1. Flugverspätungen
3.2.1.1.2. Flugzeitänderungen
3.2.1.1.3. Änderung des Flughafens
3.2.1.1.4. Wechsel der Fluggesellschaft
3.2.1.1.5. Flugorganisation
3.2.1.2. Sonstige unerhebliche Beförderungsmängel
3.2.1.3. Bus- und Bahnbeförderung
3.2.1.4. Höhere Gewalt
3.2.2. Einfacher Transportmangel
3.2.2.1 Einfacher Transportmangel im Bereich des Flugtransportes
3.2.2.2 Sonstige einfache Transportmängel
3.2.3. Erhebliche Beeinträchtigung der Pauschalreise durch den Transportmangel
3.2.3.1 Erhebliche Beeinträchtigungen im Rahmen des Flugtransportes
3.2.3.2 Erhebliche Beeinträchtigungen bei Transport mit dem Bus
3.2.3.3 Sonstige erhebliche Beeinträchtigungen
3.2.4. Subjektive Unzumutbarkeit der Pauschalreise
4. Die Mängelrechte und Pflichten des Reisenden
4.1. Anspruch auf Abhilfe
4.1.1. Begriff der Abhilfe
4.1.2. Recht des Reisenden im Rahmen der Abhilfe
4.1.3. Form der Erklärung des Abhilfeverlangens
4.1.4. Adressaten der Abhilfeerklärung
4.1.4.1 Veranstalter oder Pauschalreiseleitung als Empfänger der Abhilfeerklärung
4.1.4.2 Leistungsträger als Adressat der Abhilfeerklärung
4.1.5. Mögliches Verhalten des Pauschalreiseveranstalters
4.1.5.1 Beseitigung des Mangels durch gleichwertige Ersatzleistung
4.1.5.2 Abhilfe durch höherwertige Ersatzleistung
4.1.5.3 Verweigerung der Abhilfe
4.2. Selbstabhilfe des Reisenden
4.2.1. Fristsetzung
4.2.2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
4.2.3. Aufwendungsersatz und Vorschusszahlung bei Selbstabhilfe
4.3. Minderung des Pauschalreisepreises
4.3.1. Verhältnis der Minderung zur Kündigung und zum Schadensersatz
4.3.2. Die Mängelanzeige als Voraussetzung der Minderung
4.3.2.1. Form der Mängelanzeige und Verhältnis zum Abhilfeverlangen
4.3.2.2. Richtiger Zeitpunkt der Anzeige
4.3.2.3. Schuldhaftes Unterlassen und Entbehrlichkeit der Anzeige des Mangels
4.3.3. Minderungsberechnung
4.3.3.1 Bezugsgröße der Minderung
4.3.3.2 Bemessungskriterien der Minderung
4.3.3.2.1. Objektive Kriterien
4.3.3.2.2. Zeitlicher Aspekt im Rahmen der Minderung
4.3.3.3 Bestimmung der Minderung durch Schätzung und an Hand von Minderungstabellen
4.4. Kündigungsrecht des Reisenden auf Grund des Transportmangels
4.4.1. Formelle und materielle Kündigungsvoraussetzungen
4.4.1.1. Abhilfeverlangen mit Fristsetzung
4.4.1.2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
4.4.1.2.1. Unmöglichkeit und Verweigerung der Abhilfe
4.4.1.2.2. Besonderes Interesse des Reisenden
4.4.2. Rechtsfolgen der wirksamen Kündigung
4.4.2.1 Verlust des Anspruchs auf Pauschalreisepreis
4.4.2.2 Entschädigungsanspruch des Veranstalters
4.4.2.3 Wegfall des Anspruchs auf Entschädigung
4.4.2.4 Nachwirkende Veranstalterpflichten
4.4.2.4.1. Rückbeförderungspflicht
4.4.2.4.2. Mehrkosten
4.4.3. Verhältnis zu anderen Vorschriften und Lösungsmöglichkeiten
4.4.3.1 Montrealer Abkommen
4.4.3.2 Kündigung wegen höherer Gewalt
4.4.3.3 Kündigung aus wichtigem Grund
5. Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz auf Grund des Transportmangels
5.1. Montrealer Abkommen
5.2. Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung
5.2.1. Voraussetzungen des Anspruches
5.2.1.1 Pauschalreisemangel und Mängelanzeige
5.2.1.2 Verschuldenserfordernis
5.2.1.2.1. Allgemeines
5.2.1.2.2. Beispiele für die Haftung des Veranstalters im Rahmen des Transports
5.2.1.2.3. Entlastung des Veranstalters in beispielhaften Einzelfällen
5.2.2. Schadensumfang
5.3. Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
5.3.1. Voraussetzungen
5.3.1.1 Vereitlung oder erhebliche Beeinträchtigung
5.3.1.2 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
5.3.2. Verschulden
5.3.3. Bemessung der Entschädigung
6. Schlusswort / Fazit
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Folgen von Transportmängeln im Rahmen von Pauschalreisen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Ziel ist es, Gesetzeslücken aufzuzeigen, den Umgang mit Mängeln und Unannehmlichkeiten zu analysieren und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten des Reisenden sowie die Haftung des Veranstalters darzulegen.
3.1.2. Fehlerbegriff
Ein Fehler ist dann gegeben, wenn die Pauschalreise in ihrer tatsächlichen Beschaffenheit, sprich in ihrer Ist-Beschaffenheit, von ihrer vorausgesetzten Beschaffenheit abweicht. Wird die vorausgesetzte Beschaffenheit, auch Soll-Beschaffenheit genannt, durch Prospektangaben, Pauschalreisebestätigung, verbindlichen Zusagen des Veranstalters, den Pauschalreisezweck oder Pauschalreisecharakter vorgegeben, also durch das bestimmt, was Pauschalreiseveranstalter und Reisender vorher vereinbart oder stillschweigend beschlossen haben, handelt es sich bei Abweichungen von der Beschaffenheit um einen subjektiven Fehler. Die Abweichung muss dabei also den vertraglich vorausgesetzten Zweck und Nutzen der Reise wesentlich beeinträchtigen.
Dabei wird sowohl der enge als auch der weite Fehlerbegriff vertreten. Der enge Fehlerbegriff meint, dass die verschuldensunabhängige Einstandspflicht des Pauschalreiseveranstalters dort endet, wo sein Einflussbereich aufhört.
Der weite subjektive Fehlerbegriff wird inzwischen von der herrschenden Meinung vertreten. Beim Pauschalreisevertrag entscheiden der Pauschalreiseveranstalter und der Reisende selbst, wann die Reise vertragsgemäß und damit fehlerfrei sein soll. Somit kann der Pauschalreiseveranstalter selbst entscheiden, für was er einstehen will und für was nicht. Außerdem lockt er, zum Beispiel mit Angaben in Prospekten, auch Kunden an. Deshalb ist er bei der Einstandspflicht nicht zu schützen, sondern soll volles unternehmerisches Risiko tragen. Weiterhin spricht für den weiten und damit gegen den engen Fehlerbegriff, dass der enge Fehlerbegriff unzulässigerweise Verschuldenselemente in den Fehlerbegriff einführt durch das Merkmal der Beherrschbarkeit.
1. Einleitung: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Entwicklung des Pauschalreisetourismus und die Notwendigkeit der gesetzlichen Neuregelungen im BGB.
2. Pauschalreise: Es werden der Begriff der Pauschalreise, das Baukastensystem und die verschiedenen Arten des Transports definiert.
3. Transportmangel als Voraussetzung reiserechtlicher Gewährleistung: Dieses Kapitel definiert den Pauschalreisemangel und grenzt Transportmängel in Intensitätsstufen von Unannehmlichkeiten bis zur Erheblichkeit ab.
4. Die Mängelrechte und Pflichten des Reisenden: Hier werden die Ansprüche auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung und das Kündigungsrecht des Reisenden bei Transportmängeln detailliert erläutert.
5. Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz auf Grund des Transportmangels: Das Kapitel behandelt die verschuldensabhängigen Schadensersatzansprüche, das Montrealer Abkommen und die Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.
6. Schlusswort / Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont, dass die Bewertung von Transportmängeln aufgrund der Einzelfallabhängigkeit keine klare Schematisierung zulässt.
Pauschalreise, Transportmangel, Gewährleistung, Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung, Kündigungsrecht, Schadensersatz, Reiserecht, BGB, Flugverspätung, Erhebliche Beeinträchtigung, Mängelanzeige, Montrealer Abkommen, Urlaubszeit.
Die Diplomarbeit analysiert die rechtlichen Folgen von Transportmängeln bei Pauschalreisen, insbesondere die Ansprüche des Reisenden gegenüber dem Veranstalter bei Leistungsstörungen.
Die zentralen Felder umfassen die Definition der Pauschalreise, die Differenzierung von Mängeln, die Mängelrechte wie Minderung und Kündigung sowie die Haftung des Veranstalters bei Schäden.
Das Ziel ist es, durch Auswertung von Rechtsprechung und Literatur einen Überblick über den Entscheidungsstand zu geben und die Gesetzeslücken bei der Bewertung von Transportmängeln aufzuzeigen.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Analyse einschlägiger BGB-Vorschriften, die Auswertung aktueller Gerichtsurteile und die Gegenüberstellung verschiedener Meinungen in der juristischen Fachliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Mängeln, die prozessualen und materiellen Voraussetzungen von Gewährleistungsrechten sowie die Voraussetzungen für Schadensersatz und Entschädigung.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Pauschalreise, Transportmangel, Gewährleistung, Minderung, Kündigung und Haftung des Veranstalters beschreiben.
Das Abkommen spielt eine Rolle bei der Haftung des Luftfrachtführers für Gepäckschäden und Verspätungen, wobei es die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem BGB ergänzt oder einschränkt.
Die Unterscheidung ist entscheidend für die Rechtsfolgen: Während bei einfachen Mängeln meist nur eine Minderung in Betracht kommt, ist eine erhebliche Beeinträchtigung Voraussetzung für das Kündigungsrecht und den Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit.
Der Autor weist darauf hin, dass Tabellen wie die Frankfurter Tabelle zwar als nützliche Orientierungshilfen dienen können, eine schematische Anwendung jedoch abzulehnen ist, da stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich bleibt.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

