Magisterarbeit, 2007
98 Seiten, Note: 2,0
1 EINFÜHRUNG
2 GRUNDLAGEN
2.1 Geschichte von Denkmalschutz und Denkmalpflege
2.2 Definition des Denkmalbegriffes
2.3 Der gesellschaftliche Wert des Denkmals
2.3.1 Ideologie
2.3.2 Das Denkmal als Touristenziel
2.3.3 Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
2.4 Akzeptanz der Denkmalpflege in der Bevölkerung
2.5 Wertedefinitionen nach Alois Riegl
2.5.1 Die Erinnerungswerte
2.5.2 Die Gegenwartswerte
2.5.3 Die Abhängigkeiten der verschiedenen Werte
2.6 Die Charta von Venedig als Leitlinie für die Denkmalpflege
2.7 Organisation des Denkmalschutzes
2.7.1 Gesetzgebung
2.7.2 Schutzsysteme
2.7.3 Behördenorganisation
2.8 Kriterien für den denkmalrechtlichen Schutz von Bauwerken
2.8.1 Denkmalfähigkeit
2.8.2 Denkmalwürdigkeit
2.8.3 Vorgehen in der Praxis
3 RAHMENBEDINGUNGEN BEI INVESTITIONEN IN DENKMALGESCHÜTZTE BAUSUBSTANZ
3.1 Der Lebenszyklusansatz von Immobilien
3.1.1 Denkmalschutz und Lebenszyklusansatz
3.2 Grundlagen der Projektentwicklung im Denkmalbestand
3.2.1 Standort- und Marktanalyse
3.2.2 Nutzungskonzept
3.3 Entwurfs- und Genehmigungsplanung
3.4 Kostenermittlung
3.5 Das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren
3.5.1 Der Abwägungsprozess im Genehmigungsverfahren
3.5.2 Auflagen der Genehmigung
3.6 Grundsatzentscheidungen einer Investition
3.7 Fördermöglichkeiten
3.7.1 Steuererleichterungen als Anteilsfinanzierung des Bundes
3.8 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
3.9 Bewirtschaftungskosten bei Denkmalimmobilien
3.10 Grenzen der Erhaltungspflicht
4 LEITFADEN FÜR EFFEKTIVES ZUSAMMENWIRKEN VON DENKMALSCHUTZ UND INVESTOR
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen den Anforderungen des Denkmalschutzes und den ökonomischen Notwendigkeiten von Investoren bei der Instandsetzung und Modifikation historischer Bausubstanz. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für beide Positionen zu schaffen und Lösungswege aufzuzeigen, wie ein effektives Zusammenspiel zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Rentabilität ermöglicht werden kann.
2.3.3 Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Die häufig geäußerte Meinung, es sei eine Tatsache, dass der Denkmalschutz aktiv Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze fördere (vgl. u.a.: [56; Ruth Wagner (FDP)]) bedarf einer differenzierenden Betrachtung.
Investitionen in Denkmale werden von staatlichen Institutionen über direkte Zahlungen oder Steuererleichterungen auf europäischer, Bundes-, föderaler oder kommunaler Ebene gefördert [Vgl.: 18, H]. Allen Förderprogrammen gemeinsam ist, dass es sich ihrem Wesen nach um Subventionen privat oder kommunal initiierter Projekte handelt.
Eines dieser Förderprogramme ist die Städtebauförderung, welche ihre Schwerpunkte auf die Stärkung und Entwicklung von Innenstädten und Ortkerne legt, die Wiederbelebung brachliegender innerstädtischer Grundstücke vorantreibt und soziale Missstände beheben möchte [18, H Rn. 170].
Teil der Städtebauförderung ist das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz, welches gegenwärtig 162 Städte der neuen Bundesländer fördert. Alle Städte verfügen über eine schützenswerte, historische Innenstadt und städtebaulich bedeutende Gebäude und Ensembles, deren Einzelobjekte nicht zwangsläufig unter Denkmalschutz stehen müssen. [62] „Zwischen 1991 und 2004 stellte allein der Bund rund 1,39 Milliarden Euro für dieses Programm der Städtebauförderung zur Verfügung und 2005 [kamen] nochmals 91,95 Millionen Euro hinzu. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sieht auch für die nächsten Jahre Bundesfinanzhilfen in dieser Größenordnung vor.“[62]
1 EINFÜHRUNG: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung und die aktuelle Bedeutung des Bauens im Bestand sowie das Spannungsfeld zwischen Investitionsinteressen und Denkmalschutz.
2 GRUNDLAGEN: Dieses Kapitel definiert die historischen, rechtlichen und werteorientierten Grundlagen des Denkmalschutzes sowie dessen organisatorischen Aufbau.
3 RAHMENBEDINGUNGEN BEI INVESTITIONEN IN DENKMALGESCHÜTZTE BAUSUBSTANZ: Hier werden die ökonomischen Aspekte, von der Projektentwicklung über Kostenermittlung bis hin zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Fördermöglichkeiten, detailliert dargelegt.
4 LEITFADEN FÜR EFFEKTIVES ZUSAMMENWIRKEN VON DENKMALSCHUTZ UND INVESTOR: Das abschließende Kapitel synthetisiert die Ergebnisse in einem strukturierten Leitfaden für die praktische Umsetzung von Investitionsprojekten im Denkmalbestand.
Denkmalschutz, Denkmalpflege, Projektentwicklung, Wirtschaftlichkeit, Bausubstanz, Sanierung, Investition, Denkmalrecht, Städtebauförderung, Lebenszyklusansatz, Rentabilität, Subventionen, Denkmalschutzgesetz, Denkmaleigenschaft, Baudenkmal.
Die Arbeit analysiert die komplexen Rahmenbedingungen und das Konfliktpotenzial bei Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien sowie die Möglichkeiten einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Investoren und Denkmalpflegern.
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Grundlagen des Denkmalschutzes, der ökonomischen Bewertung von Denkmalen, der Projektentwicklung unter den Vorgaben der Denkmalbehörden sowie der Optimierung von Finanzierungsmöglichkeiten durch Subventionen und Steuervorteile.
Das primäre Ziel ist die Entwicklung eines praxisorientierten Leitfadens, der Investoren und Denkmalpflegern helfen soll, gemeinsame Interessen zu identifizieren und Projekte realisierbar zu gestalten.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, der Auswertung von Gesetzestexten und Gutachten, einer betriebswirtschaftlichen Renditeberechnung (Kapitalwertmethode) sowie der Synthese von Experteninterviews.
Neben der Definition des Denkmalbegriffs und der Werte nach Alois Riegl stehen die Kostenermittlung, der Lebenszyklusansatz, die Standort- und Marktanalyse sowie das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren im Fokus.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Denkmalschutz, Projektentwicklung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Sonderabschreibung, Baudenkmal und denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren geprägt.
Diese Unterscheidung ist steuerlich essentiell, da nur bestimmte Aufwendungen als Herstellkosten im Rahmen der Sonderabschreibung (§7i EStG) geltend gemacht werden können, was die Rentabilität des Projekts maßgeblich beeinflusst.
Der Autor argumentiert, dass der Lebenszyklus von Denkmalen weniger als klassischer, endlicher Zyklus, sondern eher als "Lebensstrahl" zu betrachten ist, da die Erhaltungspflicht eine überdurchschnittlich lange Nutzungsdauer anstrebt.
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