Wissenschaftlicher Aufsatz, 2008
16 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Der Beitrag analysiert den Vertrag von Lissabon als weiteren Schritt im europäischen Verfassungsprozess. Er beleuchtet insbesondere die wesentlichen Neuerungen im Bereich der Institutionen, Verfahren und Sachpolitiken. Darüber hinaus wird die Bedeutung der übernommenen Inhalte des gescheiterten Verfassungsvertrages für die Funktionsfähigkeit der Europäischen Union (EU) diskutiert.
Die Einleitung stellt den Vertrag von Lissabon als wichtigen Schritt im europäischen Verfassungsprozess dar und skizziert die zentralen Änderungen, die er beinhaltet. Im zweiten Kapitel werden die wesentlichen Neuerungen des Vertrages im Detail analysiert, wobei die Schwerpunkte auf den institutionellen und verfahrensrechtlichen Änderungen liegen. Die Bewertung ausgewählter Aspekte des Vertrags steht im Zentrum des dritten Kapitels. Hier werden unter anderem die Kompetenzverteilung im Mehrebenensystem der EU, die Effizienz der Entscheidungsstrukturen im Rat und die Steigerung der demokratischen Legitimation der EU diskutiert.
Der Lissabonner Vertrag, Europäische Union, Verfassungsprozess, Institutionelle Änderungen, Verfahrensänderungen, Sachpolitiken, Kompetenzverteilung, Entscheidungsstrukturen, Demokratische Legitimation, Mehrebenensystem, Reformvertrag, Verfassungsvertrag.
Der Vertrag sollte die Europäische Union nach der Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten handlungsfähiger, effizienter und demokratischer machen, indem er Institutionen und Entscheidungsverfahren reformierte.
Der Lissabonner Vertrag übernahm die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte der Verfassung, verzichtete aber auf die Struktur eines einheitlichen "Verfassungsdokuments" und änderte stattdessen die bestehenden Verträge (EUV und EGV).
Wichtige Neuerungen waren die Schaffung des Amtes des Präsidenten des Europäischen Rates, des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Stärkung des Europäischen Parlaments.
Durch die Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments und die stärkere Einbindung der nationalen Parlamente in den Gesetzgebungsprozess soll das Demokratiedefizit verringert werden.
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) wurde in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) umbenannt, wobei der Begriff "Gemeinschaft" konsequent durch "Union" ersetzt wurde.
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