Diplomarbeit, 2008
21 Seiten, Note: sehr gut
Die Arbeit befasst sich mit der Entscheidung „13 Os 131/05x“ des Obersten Gerichtshofs (OGH) und analysiert, wie der OGH die ihm übertragenen Aufgaben als höchste Instanz in Strafsachen wahrnimmt, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung von Grund- und Menschenrechten. Konkret wird das Zusammenspiel von Entschlagungsrechten in der Strafprozessordnung (StPO) und der Tatsachen- und Aufklärungsrüge im Rechtsmittelverfahren untersucht.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Entschlagungsrechte, Beweisverwertung, Kontradiktion, Tatsachen- und Aufklärungsrüge, Strafprozessordnung (StPO), Rechtsmittelverfahren, Oberste Gerichtshof (OGH), Grundrechte und Menschenrechte im Strafprozess.
Die Arbeit klärt, unter welchen Umständen eine Entschlagung gültig ist, wann frühere Aussagen verlesen werden dürfen und wie Verstöße im Verfahren korrigiert werden können.
Die Arbeit untersucht die Voraussetzungen für die Verwertung früherer Aussagen und die Spannungen zwischen Opferschutz und dem Unmittelbarkeitsprinzip.
Dies ist ein Rechtsmittel, mit dem erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen im erstinstanzlichen Urteil vor dem OGH geltend gemacht werden können.
Die Arbeit diskutiert mögliche Konflikte mit Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren), insbesondere wenn das Fragerecht der Verteidigung durch Entschlagungen eingeschränkt wird.
Es handelt sich um eine Einvernahme, bei der beide Parteien (Anklage und Verteidigung) anwesend sind und ihr Fragerecht ausüben können, was für die spätere Verwertbarkeit von Aussagen entscheidend ist.
Im konkreten Fall 13 Os 131/05x steht die Aussage einer minderjährigen Zeugin im Mittelpunkt, was besondere Anforderungen an den Schutz des Zeugen und die Beweiswürdigung stellt.
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