Bachelorarbeit, 2020
72 Seiten, Note: 1,8
1 Einführung
2 Methodischer Rahmen
3 Methodik der Urteilsanalyse
4 Einleitung der Urteilsanalyse
4.1 Darstellung des Rechtsproblems
4.2 Auswirkungen von EuGH-Fällen im Bereich Arbeitsrecht auf Deutschland
4.2.1 Beispiel Vorel, Rs. C-437/05
4.2.2 Beispiel Bollacke, Rs. C-118/13
5 Die Entscheidung
5.1 Angaben über das Urteil
5.2 Sachverhalt
5.3 Lösung des Gerichts
6 Analyse
6.1 Rechtsproblem
6.1.1 Exkurs: Methode der Rechtsvergleichung
6.1.2 Vergleich von EU-Richtlinien und deutschen Regelungen die Arbeitszeiterfassung betreffend
6.1.3 Übersicht der Gruppen von Betroffenen des EuGH-Urteils in Deutschland
6.1.4 Einflussmöglichkeiten deutscher Betriebsräte auf die Arbeitszeiterfassung in Unternehmen
6.2 Exkurs: Methode der strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse
6.3 Lösungsansätze zum Problem
6.4 Analyse und Einordnung der Entscheidung
6.5 Bewertung und Kritik der Entscheidung
6.6 Ausblick
7 Fazit und Diskussion
Das Hauptziel der Arbeit ist es, das EuGH-Urteil C-55/18 zur Arbeitszeiterfassung zu analysieren und dessen konkrete Auswirkungen auf die Arbeit deutscher Betriebsräte zu untersuchen, um diesen Orientierung bei der Umsetzung der neuen Rechtslage zu geben.
5.3 Lösung des Gerichts
Zuerst gibt das Gericht den Hinweis, dass das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche wie wöchentliche Ruhezeiten auch in Art. 31 Abs. 2 EUGrdRCh verbürgt sei und ihm damit der gleiche rechtliche Rang wie den EU-Verträgen zukommt. Konkretisiert würde dieses Grundrecht in der Richtlinie 2003/88, insbesondere in den Art. 3, 5 und 6 und diese wären daher auch in dessen Lichte auszulegen. Eine einschränkende Auslegung dieser Bestimmungen dürfte insbesondere nicht auf Kosten der Rechte, die Arbeitnehmern nach dieser Richtlinie zustehen, vorgenommen werden. Vielmehr solle eine Auslegung unter Beachtung der Bedeutung des Grundrechts eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten erfolgen. Das Gericht weist darauf hin, das Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 den Gebrauch der Möglichkeit vorsieht, Art. 6 benannter Richtlinie zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit nicht anzuwenden, wenn dann alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, dass der Arbeitgeber aktuelle Listen über alle betroffenen Arbeitnehmer führt und diese den zuständigen Behörden zur Verfügung stellt. Spanien hätte von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und daher sei Art. 22 der Richtlinie 2003/88 im Ausgangsverfahren nicht anzuwenden und auch nicht auszulegen.
Des Weiteren stellt das Gericht klar, dass die Richtlinie 2003/88 Mindestvorschriften festlegen soll, die die innerstaatlichen Arbeitszeitvorschriften verbessern. Diese Angleichung der Arbeitszeitgestaltung auf Ebene der EU soll die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer durch die Gewährung von Mindestruhezeiten, angemessener Ruhepausen und einer Obergrenze der wöchentlichen Arbeitszeit schützen. Art. 3 und 5 der Richtlinie 2003/88 bestimmen folgende Maßnahmen: pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden und pro Siebentageszeitraum eine Mindestruhezeit von 24 Stunden. Art. 6 der gleichen Richtlinie beschränkt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden. Um die volle Wirkung der Richtlinie zu realisieren, müssten die Mitgliedstaaten jede Nichtbeachtung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abwehren und die Befolgung der Mindestruhezeiten sicherstellen.
1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Relevanz des EuGH-Urteils C-55/18 für Deutschland und formuliert die Forschungsfrage hinsichtlich der Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit.
2 Methodischer Rahmen: Dieses Kapitel erläutert den Einsatz der Urteilsanalyse nach Grünberger sowie die ergänzenden Methoden der Rechtsvergleichung und der strukturierten Inhaltsanalyse.
3 Methodik der Urteilsanalyse: Hier werden die theoretischen Grundlagen der Untersuchung, insbesondere die Begriffe Fall, Regel und Topos, detailliert hergeleitet.
4 Einleitung der Urteilsanalyse: Das Kapitel stellt das zugrunde liegende Rechtsproblem dar und illustriert die Auswirkung früherer EuGH-Fälle auf das deutsche Arbeitsrecht anhand praktischer Beispiele.
5 Die Entscheidung: Diese Sektion bietet eine präzise Zusammenfassung des Sachverhalts, der Prozessbeteiligten und der gerichtlichen Lösung des EuGH.
6 Analyse: Das Kernkapitel enthält die Rechtsvergleichung, die qualitative Inhaltsanalyse der Medienstimmen sowie die Bewertung der Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats.
7 Fazit und Diskussion: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass das Urteil Betriebsräten zwar Rückenwind gibt, aber keine automatischen neuen Befugnisse schafft.
EuGH-Urteil C-55/18, Arbeitszeiterfassung, Betriebsrat, Arbeitszeitgesetz, Mitbestimmungsrecht, Gesundheitsschutz, Rechtsprechung, EU-Richtlinien, Arbeitnehmerrechte, Betriebsratsarbeit, Stechuhr, Europäische Grundrechtecharta, Arbeitszeitgestaltung.
Die Arbeit analysiert das EuGH-Urteil C-55/18 vom 14. Mai 2019, das Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems verpflichtet, und untersucht dessen Konsequenzen für deutsche Betriebe.
Die zentralen Themen sind das EU-Arbeitsrecht, die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten sowie die Rolle des deutschen Betriebsrats als Kontrollinstanz.
Die Forschungsfrage lautet: Wie wirkt sich das EuGH-Urteil C-55/18 konkret auf die Arbeit deutscher Betriebsräte aus?
Die Arbeit nutzt die Urteilsanalyse nach Grünberger, eine funktionale Rechtsvergleichung sowie eine strukturierende qualitative Inhaltsanalyse von Medienbeiträgen.
Im Hauptteil werden EU-Vorgaben mit deutschem Recht verglichen, die Akteure des Urteils identifiziert und die verschiedenen Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats detailliert analysiert.
Die wichtigsten Begriffe sind Arbeitszeiterfassung, EuGH-Urteil, Betriebsrat, Mitbestimmung und Gesundheitsschutz.
Der Betriebsrat kann sich auf das Urteil berufen, um seine Überwachungsaufgaben nach § 80 BetrVG zu stärken, hat jedoch nach geltender Rechtsprechung bisher kein unmittelbares Initiativrecht zur Einführung technischer Zeiterfassungssysteme.
Besonders im Einzelhandel wird auf unbezahlte Überstunden hingewiesen, die durch eine flächendeckende Zeiterfassung transparent gemacht und so besser bekämpft werden könnten.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

