Bachelorarbeit, 2020
72 Seiten, Note: 1,8
Diese Bachelorarbeit analysiert das EuGH-Urteil C-55/18 und untersucht dessen Einfluss auf die Arbeit deutscher Betriebsräte. Die Forschungsfrage lautet: Wie wirkt sich das EuGH-Urteil C-55/18 auf die Arbeit deutscher Betriebsräte aus?
Das erste Kapitel führt in das Thema ein und beschreibt die Relevanz des EuGH-Urteils C-55/18 für die Betriebsratsarbeit in Deutschland. Das zweite Kapitel erläutert den methodischen Rahmen der Arbeit, die auf einer Urteilsanalyse und einer qualitativen Inhaltsanalyse von Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln basiert. Das dritte Kapitel erläutert die Methodik der Urteilsanalyse und die angewandten Methoden der Rechtsvergleichung und Inhaltsanalyse. Das vierte Kapitel bietet eine Einleitung zur Urteilsanalyse und stellt das Rechtsproblem sowie die Auswirkungen von EuGH-Fällen im Bereich Arbeitsrecht auf Deutschland dar. Das fünfte Kapitel analysiert die Entscheidung des EuGH im Detail, einschließlich der Angaben zum Urteil, des Sachverhalts und der Lösung des Gerichts. Das sechste Kapitel analysiert das Rechtsproblem im Urteil, vergleicht EU-Richtlinien mit deutschen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung und beleuchtet die Einflussmöglichkeiten deutscher Betriebsräte auf die Arbeitszeiterfassung in Unternehmen. Dieses Kapitel beinhaltet auch eine Auseinandersetzung mit den Lösungsansätzen zum Problem und einer Bewertung der Entscheidung.
Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: EuGH-Urteil C-55/18, Arbeitszeiterfassung, Betriebsräte, Arbeitszeitgesetz, EU-Richtlinien, Rechtsvergleichung, Inhaltsanalyse, Einflussnahme, Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber in der EU verpflichtet sind, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann.
Betriebsräte haben durch das Urteil eine stärkere Grundlage, um die Einführung von Zeiterfassungssystemen zu fordern. Es stärkt ihre Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.
Bisher sah das deutsche Arbeitszeitgesetz eine Pflicht zur Erfassung nur für Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit vor (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Das EuGH-Urteil fordert hingegen die Erfassung der gesamten Arbeitszeit.
Nur durch eine lückenlose Dokumentation lässt sich sicherstellen, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten eingehalten und die notwendigen Ruhezeiten zwischen den Arbeitsschichten gewährt werden.
Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Das Urteil verpflichtet zunächst die Mitgliedstaaten, ihre Gesetzgebung anzupassen. Dennoch hat es bereits unmittelbare Auswirkungen auf die Auslegung bestehender Gesetze durch deutsche Arbeitsgerichte.
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