Diplomarbeit, 2020
95 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Die grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit im System des Internationalen Steuerrechts
2.1 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
2.1.1 Arbeitnehmer
2.1.2 Einkünfte
2.2 Outbound- und Inbound-Aktivität
2.3 Rechtsquellen
2.3.1 Unilaterale Rechtsquellen
2.3.2 Bilaterale Rechtsquellen
3 Struktur der Steuerpflicht
3.1 Steuersätze im OECD-Vergleich
3.2 Steuerpflicht bei Outbound-Aktivität
3.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
3.2.1.1 Persönliche Steuerpflicht
3.2.1.1.1 Wohnsitz
3.2.1.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt
3.2.1.2 Sachliche Steuerpflicht
3.2.1.3 Legitimation des Welteinkommensprinzips
3.2.1.4 Outbound-Aktivität bei unbeschränkter Steuerpflicht
3.2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
3.2.2.1 Persönliche Steuerpflicht
3.2.2.2 Sachliche Steuerpflicht
3.2.2.3 Familienstandsbezogene Steuerermäßigungen
3.2.2.4 Sinn und Zweck der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht
3.2.3 Outbound-Wechsel der Steuerpflicht
3.2.3.1 Persönliche und sachliche Steuerpflicht
3.2.3.2 Vergleich der Besteuerung mit und ohne Wechsel der Steuerpflicht
3.3 Steuerpflicht bei Inbound-Aktivität
3.3.1 Beschränkte Steuerpflicht
3.3.1.1 Persönliche Steuerpflicht
3.3.1.2 Sachliche Steuerpflicht
3.3.1.3 Inlandsbezogene Anknüpfungsmerkmale
3.3.1.4 Objektsteuercharakter
3.3.1.5 Veranlagung
3.3.2 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
3.3.2.1 Persönliche und sachliche Steuerpflicht
3.3.2.2 Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität
3.3.2.3 Verhältnis des § 2 AStG zu § 1 Abs. 4 EStG
3.3.3 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht
3.3.3.1 Persönliche Steuerpflicht
3.3.3.2 Sachliche Steuerpflicht
3.3.3.3 Steuerverfahren
3.3.4 Inbound-Wechsel der Steuerpflicht
3.4 Prüfungsreihenfolge der Steuerpflicht
4 Regelungen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung
4.1 Begriff und Ursachen der internationalen Doppelbesteuerung
4.2 Outbound- und Inbound-Aktivitäten im Verhältnis zu DBA-Staaten
4.2.1 Bedeutung des OECD-Musterabkommens
4.2.2 Wirkungsweise der Doppelbesteuerungsabkommen
4.2.3 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
4.2.4 Einkünfteartikel
4.2.5 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Art. 15 OECD-MA)
4.2.5.1 Einordnung der Einkünfte
4.2.5.2 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
4.2.5.3 Besteuerung im Tätigkeitsstaat
4.2.5.4 Besteuerungsverzicht des Tätigkeitsstaats
4.2.5.4.1 183-Tage-Regel
4.2.5.4.2 Arbeitgeberkonnex
4.2.5.4.3 Betriebsstätte
4.2.5.5 Grenzgänger
4.2.6 Einkünfte von Künstlern und Sportlern (Art. 17 OECD-MA)
4.2.7 Methodenartikel
4.2.7.1 Freistellungsmethode
4.2.7.2 Anrechnungsmethode
4.3 Outbound- und Inbound-Aktivitäten im Verhältnis zu Nicht-DBA-Staaten
4.3.1 Steueranrechnung (§ 34c Abs. 1 EStG)
4.3.2 Steuerabzug (§ 34c Abs. 2 und 3 EStG)
4.3.3 Auslandstätigkeitserlass (§ 34c Abs. 5 EStG)
5 Schlussbetrachtung
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeiten, insbesondere bei Outbound- und Inbound-Aktivitäten. Ziel ist es, die Struktur der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht im nationalen Recht sowie die zwischenstaatliche Abgrenzung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu erläutern und praxisnah anhand von Fallbeispielen zu analysieren.
3.2.1.1.1 Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO).
Als Wohnung wird in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis jede Räumlichkeit anerkannt, die zum dauerhaften Wohnen geeignet und bestimmt ist (AEAO zu § 8, Tz. 3). Es kommt nicht darauf an, ob die Unterkunft nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen oder standesgemäß ist. Nicht erforderlich ist eine abgeschlossene Wohnung mit Küche und separater Waschgelegenheit. Es genügt eine bescheidene Bleibe (AEAO zu § 8, Tz. 3). Eine primitive, den Lebensumständen völlig unangemessene Bleibe ist hingegen als Indiz für eine nicht auf Dauer bestimmte Nutzung zu werten. Eine bloße Schlafstätte erfüllt ebenfalls nicht die Erfordernisse einer Wohnung, da diese nicht auch den Aufenthalt erlaubt. Wohnung im Sinne der Vorschrift kann z.B. ein möbliertes Zimmer, eine Barackenunterkunft für Arbeiter, ein Holzhaus auf einem Laubengrundstück oder ein feststehender Wohnwagen auf einem Campingplatz sein. Ein Hotelzimmer ist nur in Ausnahmefällen als Wohnung anzusehen.
Jemand hat eine Wohnung inne, wenn er die tatsächliche Verfügungsgewalt über sie besitzt (sog. Schlüsselgewalt). Unmaßgebend ist der rechtmäßige Besitz. Die bloße Duldung bei Bekannten oder Freunden stellt kein Innehaben dar, da durch sie nicht die Möglichkeit der jederzeitigen Nutzung der Wohnung umfasst ist. Die Jederzeitigkeit der Nutzung ist z.B. bei einem Standby-Zimmer mehrerer Piloten zu verneinen, da die geringe Wohngröße kein gemeinsames Wohnen gestattet.
1 Einleitung: Die Einleitung verdeutlicht die Relevanz der grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit und definiert die Zielsetzung der Arbeit, die steuerlichen Aspekte qualitativ herauszuarbeiten.
2 Die grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit im System des Internationalen Steuerrechts: Dieses Kapitel erläutert die einkommensteuerrechtlichen Grundlagen sowie die begriffliche Einordnung von Outbound- und Inbound-Aktivitäten und die verschiedenen Rechtsquellen.
3 Struktur der Steuerpflicht: Hier wird die Systematik der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht bei Inbound- und Outbound-Fällen detailliert dargestellt, einschließlich Sonderformen wie der erweiterten oder fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht.
4 Regelungen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung: Dieses Hauptkapitel widmet sich den Mechanismen zur Doppelbesteuerungsvermeidung, insbesondere durch DBA und OECD-Musterabkommen, sowie deren Anwendung auf verschiedene Fallkonstellationen.
5 Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und betont die fortwährende Bedeutung der Problematik der internationalen Doppel- und Minderbesteuerung.
Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, DBA, Outbound-Aktivitäten, Inbound-Aktivitäten, unbeschränkte Steuerpflicht, beschränkte Steuerpflicht, Ansässigkeit, 183-Tage-Regel, Grenzgänger, Welteinkommensprinzip, OECD-Musterabkommen, Steuerpflicht.
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Einordnung und Behandlung von Arbeitnehmern, die in einem internationalen Kontext tätig sind (Outbound- bzw. Inbound-Aktivitäten).
Zentrale Themen sind die Bestimmung der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht, die Anwendung des Welteinkommensprinzips und die Methoden zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Das Ziel ist die qualitative Herausarbeitung der steuerlichen Struktur für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer und der Perspektivwechsel auf die Ebene zwischenstaatlicher Besteuerungsansprüche.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten steuerrechtlichen Analyse, die durch zahlreiche, selbst erschaffene Fallbeispiele zur Veranschaulichung der theoretischen Erörterungen ergänzt wird.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der nationalen Steuerpflichtstrukturen (Outbound/Inbound) und die detaillierte Darstellung der DBA-Regelungen zur Doppelbesteuerungsvermeidung, einschließlich spezifischer Bestimmungen für Grenzgänger, Künstler und Sportler.
Wichtige Begriffe sind grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit, unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht, Ansässigkeit, 183-Tage-Regel und Doppelbesteuerungsabkommen.
Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt der Arbeitnehmer mit seinem Welteinkommen der deutschen Steuer, während bei der beschränkten Steuerpflicht nur inländische Einkünfte besteuert werden.
Sie ist ein Kriterium zur Bestimmung des Besteuerungsrechts; bei einer Aufenthaltsdauer unter 183 Tagen im Tätigkeitsstaat verbleibt das Besteuerungsrecht grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat, sofern bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
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