Bachelorarbeit, 2019
83 Seiten, Note: 1,0
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
A. Einleitung
B. Relevante Leitbegriffe
I. Rationalismus
Einleitung
1. Begriffliche Einordnung
2. Wissenschaftliche Methode
3. Entwicklung in der Neuzeit
a. Theologische Bewegung
b. Klassischer Rationalismus
c. Aufklärung
aa. Grundideen
bb. Abgeleitete Ideen
cc. Aufklärung und Gefühl
dd. Kritik der reinen Vernunft
d. Moderner Rationalismus
II. Recht
Einleitung
1. Historische Entwicklung
a. Erstes Gesetz
b. Hebräisches Recht
c. Aufklärung
aa. Radikalisierung
bb. Kalte Quelle
d. Nietzsche
2. Maßgebliche Termini
a. Naturrecht
b. Gewohnheitsrecht
c. Positives Recht
d. Gesetz
e. Objektivität
f. Subjektivität
3. Recht als eine relationale Kategorie
a. Funktionen des Rechts
aa. Politische Funktion
bb. Gesellschaftliche Funktion
cc. Individuelle Funktion
b. Recht im Verhältnis zu Moral
c. Recht im Verhältnis zu Religion
III. Rechtsgefühl
Einleitung
1. Definition
a. Gefühl
b. Rechtsgefühl
c. Differenzierung
aa. intellektuell
bb. emotional
cc. voluntaristisch
2. Abgrenzung
a. zu Gerechtigkeit
b. zu Rechtsakzeptanz
C. Spannungsverhältnis
Einleitung
I. Historische Entwicklung
1. Geisteswissenschaften
a. Romantik
b. Neuhumanismus
2. Jurisprudenz
a. Historische Rechtsschule
b. Begriffsjurisprudenz
c. Freirechtsschule
d. Interessenjurisprudenz
II. Rechtsmethodik
1. Vorbemerkung
2 . Rechtssetzung
a. Rationelle Elemente
b. Grenzen der Vernunft
aa. Nationalsozialismus
bb. Irrationale Elemente
3. Rechtsanwendung
a. Vorbemerkung
b. Juristischer Syllogismus
c. Klassische Auslegung
d. Rechtliche Normativität
III. Objektivität, Subjektivität und Intersubjektivität
1. Vorbemerkung
2. Unparteilichkeit
3. Objektive Dimension von Gefühlen
4. Subjektive und intersubjektive Dimension von Gefühlen
5. Aktuelle Entwicklung
IV. Diskrepanz und Kongruenz
1. Vorbemerkung
2. Beispiele
a. Actio libera in causa
b. Urteil des BVG zur Sterbehilfe
3. Ausgewogenheit
D. Resümee
Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht, das traditionell als rationales System begriffen wird, und dem Rechtsgefühl als emotionaler, subjektiver Komponente. Ziel ist es, zu analysieren, wie sich das Recht zwischen diesen beiden Polen positioniert und unter welchen Umständen eine Divergenz zwischen Vernunft und Gefühl auftritt.
A. Einleitung
„Denn wer nach seiner Ueberzeugung handelt, und sey sie noch so mangelhaft, kann nie ganz zugrunde gehen, wogegen nichts seelentödtender wirkt, als gegen das innere Rechtsgefühl das äußere Recht in Anspruch zu nehmen.“
„Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen.“
Das erste Zitat entstammt der Novelle „Die Judenbuche – Ein Sittengemälde aus dem gebirgichten Westfalen“ - einem literarischen Hauptwerk der Schriftstellerin Annette von Droste-Hülshoff und geht zurück auf das Jahr 1842. Die Handlung der Novelle spielt in einem entlegenen westfälischen Dorf in einem deutschen Kleinstaat des 18. Jahrhunderts. Der Protagonist Friedrich Mergel verliert im Laufe seines Lebens sein inneres Rechtsgefühl und fasst volljährig eigenständig den Entschluss zur Verschleierung einer Straftat, nämlich eines Mordes. Ursprünglich als zurückgezogenes Kind mit einem intakten Rechtsgefühl ausgestattet und in der Lage, den Unterschied zwischen Recht und Unrecht sehr wohl zu erkennen, verformt sich Mergels Charakter im Laufe der Handlung negativ, auch bedingt durch eine desolate familiäre Situation. Mergels tragische Lebensgeschichte ist geprägt von einer konfliktträchtigen Wechselwirkung zwischen autonomer Handlungsfreiheit und determiniertem Schicksal. Diese ist verantwortlich für die im Laufe von Friedrichs Kindheit und Jugend anwachsende Diskrepanz von Recht und Rechtsgefühl. In der Novelle verdeutlicht die deutsche Schriftstellerin zu ihrer Zeit, wie die Begriffe Recht und Unrecht durcheinander geraten und welche Spannungen sich zwischen objektivem Recht und subjektiven Rechtsgefühlen ergeben können.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Arbeit ein, indem sie anhand literarischer und aktueller Beispiele das Spannungsfeld zwischen rational begründetem Recht und subjektivem Rechtsgefühl aufzeigt.
B. Relevante Leitbegriffe: Hier werden die theoretischen Grundlagen des Rationalismus sowie der Begriff des Rechts und des Rechtsgefühls als Ausgangspunkte der Untersuchung bestimmt und definiert.
C. Spannungsverhältnis: Dieses Hauptkapitel analysiert die historische Entwicklung, die Rechtsmethodik sowie das Zusammenspiel von Objektivität, Subjektivität und Intersubjektivität bei der Anwendung von Recht unter Einbeziehung des Rechtsgefühls.
D. Resümee: Das Resümee fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen und betont die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen rationalen und emotionalen Komponenten im Rechtssystem.
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Die Arbeit befasst sich mit dem komplexen Spannungsverhältnis zwischen dem rationalen Rechtsverständnis und dem sogenannten Rechtsgefühl.
Die Arbeit behandelt die philosophischen Wurzeln des Rationalismus, die historische Entwicklung des Rechtsstaats sowie die psychologischen Dimensionen von Gefühlen in rechtlichen Entscheidungsprozessen.
Die Arbeit untersucht, welche Stellung das Recht zwischen den Polen Vernunft und Gefühl einnimmt und unter welchen Bedingungen Divergenzen zwischen diesen beiden Seiten entstehen.
Die Arbeit nutzt eine rechtsphilosophische und historische Rekonstruktion sowie die Analyse aktueller Schrifttum-Debatten und rechtlicher Fallbeispiele.
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsbestimmungen von Rationalismus, Recht und Rechtsgefühl sowie eine detaillierte Analyse der Spannungsverhältnisse in Rechtssetzung und Rechtsanwendung.
Die zentralen Begriffe sind Recht, Rechtsgefühl, Rationalismus, Vernunft, Rechtsmethodik, Gerechtigkeit und Subjektivität.
Nach der Arbeit kann das Rechtsgefühl als subjektiver Bezug des Richters auf den Zustand der Außenwelt dienen, bleibt jedoch als Kontrollkriterium dem geltenden objektiven Recht untergeordnet.
Die Novelle dient als literarisches Fallbeispiel, um die tragische Entwicklung eines Menschen aufzuzeigen, bei dem die Diskrepanz zwischen Recht und Rechtsgefühl zu einer moralischen Entfremdung führt.
Das Resümee hält fest, dass Recht zwar eine rationale Basis benötigt, aber zur menschlichen Reifung und Stabilität einer Gesellschaft auch das ergänzende Element des Rechtsgefühls und der individuellen moralischen Einbettung erfordert.
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