Bachelorarbeit, 2019
60 Seiten, Note: 1,9
Einleitung
Hauptteil
I. Teil: Theoretische Grundlagen:
1. Trans*Identität
1.1 Definition
1.2 Der Ablauf der Transition
1.2.1 Medizinische Aspekte zum Erwerb der gefühlten Identität
1.2.2 Transidentität im rechtlichen Kontext
2. Die strukturelle Heteronormierung
3. Gendertheorie nach Judith Butler
3.1 Konstruktivistischer Ansatz
3.2 Dekonstruktivistischer Ansatz
4. Gender Mainstreaming
5. Überleitung
II. Teil: Praktische Verifizierung
1 Statistiken zur sozialen Situation von homosexuellen, bisexuellen, trans*identen und intergeschlechtlichen Jugendlichen in Deutschland
2 Interview mit Nadine Bochert-Apfelbacher - Leiterin des Projekts „Schule unterm Regenbogen“
3 Auswertung der Statistiken und des Interviews
III. Teil: Konsequenzen für die (Schul-) Sozialarbeit
1. Die Bedeutung genderbewusster Sozialer Arbeit im Arbeitsfeld der Schule
2. Genderkompetenzen in der Praxis der Schulsozialarbeit
3. Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung an Schulen
4. Die Besonderheit der Trans*Kinder
5. Die Relevanz der Elternarbeit
6. Die Begleitung trans*identer Schüler*Innen unter Einbeziehung der
7. Netzwerkarbeit
Fazit
Literaturverzeichnis
„Geschlechtsidentität findet im Kopf statt und nicht zwischen den Beinen“. Mit diesem klaren Ausspruch verdeutlicht die Mama von Luisa, dass hinter geschlechtlicher Identität mehr steckt als der Körper eines Menschen. Luisa ist ein Trans*Kind, und damit ist sie nicht alleine. Die Anzahl von trans*iden- ten1 Menschen steigt. Immer mehr Trans*Personen trauen sich ihre gefühlte, geschlechtliche Identität zuzulassen und auszuleben. Die Akzeptanz gegenüber geschlechtlicher Vielfalt wächst, dennoch werden viele trans*i- dente Personen im Alltag weiterhin mit Diskriminierung und Mobbing konfrontiert. Trans*Identität ist keine Phase oder eine imaginäre Erscheinung. Es ist eine reale Empfindung (vgl. Alexander, 2019, o.S.)
Mit der neuen Frauenbewegung richtete sich die Aufmerksamkeit der Profession Soziale Arbeit auf die Genderforschung. Im Kontext zur feministischen Theoriedebatte wurde die Relevanz von Genderbewusstsein deutlich. Damit einhergehend entwickelte die Soziale Arbeit sich, von der Mädchen- und Jungenarbeit zu einer gendersensiblen Professionsarbeit weiter. Deutlich wurde, dass im Zusammenhang mit Gendergerechtigkeit der politische Hintergrund zwingend zu untersuchen ist (vgl. Maurer/ May, 2018, S.476). Auf sozialpolitischer Ebene wird das Thema Vielfalt und Akzeptanz in Thüringen im dementsprechenden Landesprogramm mit einbezogen. Darin ist vermerkt, dass Heteronormativität ein fester Bestandteil im strukturellen Rahmen Thüringer Schulen ist. Die Bedürfnisse trans*identer Schülerinnen werden in den vorherrschenden Organisationen nur unzureichend einbezogen. Für Schulsozialarbeiterinnen bedeutet dies, dass sie sich auf die aufkommenden Herausforderungen einer genderbewussten Schule einstellen, um ihren Beitrag zur Verwirklichung leisten zu können. Als Ziel wird im Landesprogramm die Förderung zur unabhängigen Gleichberechtigung, sowie der selbstbestimmten Entwicklung in Bezug auf die Sexualität und Identität festgelegt. Erreicht werden kann dies mit spezifischen Fortbildungsangeboten, konzeptuellen Anpassungen und einer genderbewussten Überarbeitung der Lehrmaterialien. Schulen sind bisher tendenziell eher selten mit trans*identen Schüler*Innen in Kontakt getreten, weshalb vermehrt noch Unwissenheit verbreitet ist. In der Zukunft soll Trans*Identität an Schulen, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Schüler*In- nen, transparent thematisiert werden (vgl. Freistaat Thüringen, 2018, S.18ff.). Im Fachdiskurs der Sozialen Arbeit ist Gender und Vielfalt seit mehreren Jahren ein fester Bestandteil. Der reflektierte Umgang mit der Zweigeschlechtlichkeit ist nicht nur im Bereich der Schulsozialarbeit relevant. Vielmehr ist es eine übergreifende Anforderung an die Profession Soziale Arbeit, sozial konstruierte Unterschiede der Geschlechter zu erkennen. Dabei ist es notwendig, dass alle geschlechtlichen Zugehörigkeitsformen, unabhängig von den heteronormativen Vorstellungen der Gesellschaft, betrachtet werden. In Fachdebatten wird sich verstärkt für die Schaffung von Bewusstsein über die Existenz von Gender ausgesprochen. Ein interdisziplinarisches Zusammenwirken, insbesondere mit der Genderforschung, ist in die Profession Soziale Arbeit integriert (vgl. Hochenbleicher-Schwarz/ Stenzel, 2017, S.37f.). Wie bereits erwähnt, ist im Bereich der Schulsozialarbeit Gender und Vielfalt ein unausweichlicher Gegenstand. Darin beinhaltet ist der adäquate Umgang mit trans*identen Schüler*Innen und die zu überwindenden Herausforderungen. Deshalb bezieht sich meine Forschungsfrage darauf, welche Funktion die Soziale Arbeit im Sinne einer gendersensiblen und bewusstseinsbildenden Profession im Arbeitsfeld der Schule übernehmen kann? Welche Anforderungen werden an die präventive Methodik mit trans*identen Kindern und Jugendlichen gestellt? Ich habe dieses Thema gewählt, da meiner Meinung nach geschlechter- und vielfaltsbewusste Schulsozialarbeit ein unumgängliches und wichtiges Thema darstellt. Die Bildung einer persönlichen Identität und die damit verbundene Selbstfindungsphase sind relevante Abschnitte des Kinder- und Jugendalters und verlaufen somit parallel zum schulischen Alltag (vgl. Boeree, 2006, S.12ff.). Eine genderbewusste Schulsozialarbeit steht vor der Aufgabe, sich den Bedürfnissen nicht heteronormativer Schüler*Innen anzunehmen. Strukturell ist der folgende Text aufgeteilt, sodass im ersten Teil theoretische Grundlagen geschaffen werden. Dies beinhaltet Definitionen und wissenschaftliche Theorien. Anschließend findet eine praktische Verifizierung mit Statistiken, Studien sowie einem Interview zum Schwerpunkt der Aufklärung an Schulen statt. Der letzte Abschnitt des Hauptteils beinhaltet die Möglichkeiten der methodischen Umsetzung von Genderkompetenzen und zugleich die Bedeutung von Gender in der Schulsozialarbeit. Die Erkenntnisse der einzelnen Teilabschnitte werden im Schlussteil zusammengebracht, und zurückführend wird die Perspektive für eine genderbewusste Schulsozialarbeit verdeutlicht. Die Situation trans*identer Klient*Innen soll erläuternd betrachtet werden.
Wenn von Trans*Identität gesprochen wird, kommt es vermehrt zu Verwirrung bezüglich der unterschiedlichen Begrifflichkeiten. Die Bezeichnungen im Rahmen von Gender und Queer sind weitgefasst, deshalb ist eine klare Abgrenzung untereinander notwendig. Die Trans*Identität beschreibt den Zustand, in dem das biologische Geschlecht mit der eigenen Identität nicht übereinstimmt und eine Anpassung stattfindet. Die internationale Klassifikation psychischer Störungen und verwandter Gesundheitsprobleme, abgekürzt ICD-10, definiert diesen Zustand als Störung der Geschlechtsidentität mit folgendem Wortlaut unter dem Code F64.0: „Es besteht der Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen anatomischen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem bevorzugten Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen.“ (WHO 2015: S.294). Transidentität wird nach dem ICD-10 den psychischen Krankheiten zugeordnet. Allerdings ist Trans*Identität nicht als psychische Krankheit wahrzunehmen, da vielmehr die seelischen Belastungen als Krankheitsbild zu betrachten sind. Diese entstehen zum Beispiel aufgrund von Diskriminierungen, zugleich aber auch durch Selbsthass und Selbstzweifel. Es folgen oftmals psychische Erkrankungen wie Depressionen. Die Bestimmung nach dem ICD 10 als Persönlichkeits- und Verhaltensstörung hat zu der gesellschaftlichen Stigmatisierung von trans*identen Menschen als Anomalie erheblich beigetragen. In der Neufassung, dem ICD-11, wird diese irrtümliche Einordnung aufgehoben. Stattdessen wird Transidentität in die Kategorie der „Geschlechts-Inkongruenz” eingegliedert. Das ICD 11 wird voraussichtlich mit dem Jahr 2022 in Kraft treten (vgl. Deutsche AIDS-Hilfe, 2018, o.S.). Bei trans*identen Menschen wird zwischen „Mann zu Frau“- Transidentität und „Frau zu Mann“-Transidentität unterschieden. „Mann zu Frau“-Trans*Identität bedeutet, dass ein biologischer Mann sich als Frau identifiziert und sich an das weibliche Geschlecht anpassen möchte. Wenn ein Mensch mit weiblichen Geschlechtsmerkmalen geboren wurde, sich aber selbst als Mann wahrnimmt und eine Angleichung zum männlichen Geschlecht wünscht, wird dies als „Frau zu Mann“- trans*ident bezeichnet (vgl. Rauchfleisch, 2016, S. 14). In diesem Zusammenhang möchte ich die Abgrenzung zu dem veralteten Begriff „Trans*se- xualität“ verdeutlichen. Dieser Ausdruck stammt aus dem Fachgebiet der Medizin. Wenn von Sexualität gesprochen wird, steht dies in Verbindung zu der sexuellen Orientierung eines Menschen und/oder zu sexuell orientierten Handlungen. Trans*Identität beschreibt das nicht. Trans*Sexualität ist somit ein fachlich unkorrektes Wort für Trans*Identität, da die Identität im Vordergrund steht, und die sexuelle Orientierung nicht vorbestimmt ist. Eine trans*idente Person kann der Homosexualität, Heterosexualität, Pansexualität oder jeder anderen sexuellen Ausrichtung zugehörig sein (vgl. Menzel, 2014, S.8). Des Weiteren existieren viele Ausdrücke, welche häufig mit Trans*Identität in Verbindung gebracht werden oder fälschlicher Weise mit Trans*Identität gleichgestellt werden. Der Begriff Trans*Gender wird von dem Wort Gender abgeleitet, welches das sozial und gesellschaftlich konstruierte Geschlecht beschreibt. Trans*Gender bedeutet, dass ein Mensch Diskrepanzen mit dem eigenen sozialen Geschlecht aufzeigt und sich davon distanzieren möchte. Das heißt, dass Trans*Gender die Geschlechter- rolle ihres angeborenen Geschlechts ablehnen. Im Unterschied zur Trans*Identität wird die gesellschaftlich normierte Rolle eines Geschlechtes problematisiert. Die eigene Identität ist variabel von dieser Erkenntnis und geschlechtsangleichende Operationen werden meist nicht benötigt (vgl. Preuss, 2016, S.16.). Personen werden als Bi*Gender bezeichnet, wenn sie sich mit dem männlichen und weiblichen Geschlecht identifizieren können oder zwischen beiden Geschlechtern wechseln. Im Gegensatz zu trans*i- denten Menschen fügen sie sich nicht vollständig einem Geschlecht und einer geschlechtlichen Rolle (vgl. Richards, 2016, o.S.). Der Ausdruck Cross-Dressing wird verwendet, wenn ein Mensch zeitweise oder dauerhaft die geschlechtstypische Kleidung des nicht angeborenen Geschlechtes trägt. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Personen trans*ident sind oder sein wollen. Drag Queen und Drag King werden als Kunstfiguren signiert, welche die (gegen-)geschlechtlichen Vorzüge und Merkmale, unabhängig von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, hervorheben und darstellen. Im Alltag leben viele Drag Queens und Kings die geschlechtliche Rolle ihres angeborenen Geschlechts (vgl. Menzel, 2014, S.9f.).
Ein Mensch wird als Anhänger des Trans*Vestismus bezeichnet, wenn er oder sie bei dem Tragen von geschlechtstypischer Kleidungen und bei dem stereotypen Erleben des nicht angeborenen Geschlechts sexuelle Erregung empfindet. Der Trans*Vestismus wird wie die Trans*Identität im ICD 10 als Störung der Geschlechtsidentität eingeordnet. Das Bedürfnis einer geschlechtlichen Angleichung ist im Vergleich nicht beschrieben. Hingegen wird eine Verbindung zu dem sexuellen Verlangen einer Person hergestellt. Transvestit*Innen dürfen folglich als trans*sexuell bezeichnet werden (vgl. WHO, 2015, S.294f.). Ein biologisches Indiz dafür, dass Geschlechter nicht nur in zwei Spalten geteilt werden können, ist die Intergeschlechtlichkeit. Intergeschlechtliche Menschen wurden mit männlichen sowie weiblichen Geschlechtsorganen und Geschlechtsmerkmalen geboren. Geschlechter sind als variabel und nicht festgeschrieben zu betrachten. Als Besonderheit von trans*identen Menschen gegenüber anderen nicht heteronormativen Zugehörigkeitsformen ist der Wunsch, eine Angleichung an das nicht angeborene Geschlecht vorzunehmen. Meistens wird dieser Wunsch mit der Bereitschaft für operative Eingriffe fundiert (vgl. Preuss, 2016, S.12).
Als Transition wird der Übergang bezeichnet, welcher zu der Angleichung des Körpers und Geistes an das gefühlte Geschlecht führt. Am Anfang einer jeden Transition steht die Selbsterkenntnis. Dies wird häufig auch als inneres Coming Out bezeichnet. Das innere Coming Out ist nicht an einen bestimmten Lebensabschnitt gebunden. Vielmehr handelt es sich um einen Prozess der Selbstfindung und manchmal auch um die Überwindung, die eigenen Gefühle zuzulassen. Die betroffene Person steht vor der Herausforderung, sich vor dem persönlichen und sozialen Umfeld zu outen. Der Prozess des „äußeren“ Coming Outs birgt insbesondere für Trans*Kinder und Trans*Jugendliche eine hohe emotionale Belastung. Kinder und Jugendliche sind in den meisten Fällen abhängig von ihren Eltern. Wenn die Eltern die Transidentität nicht annehmen, dann besteht kaum eine Möglichkeit selbstbestimmt zu agieren, und der seelische Druck baut sich aus. Daher ist der frühzeitige Beginn einer psychologischen und/oder psychiatrischen Betreuung anzuraten (vgl. Menzel, 2014, S.15).
Die Hormontherapie wird dann in Begleitung eines/r Endokrinologen/In* durchgeführt. Diese Therapie bezweckt die körperliche und hormonelle Angleichung an die gefühlte Identität. Für trans*idente Menschen ist die Anpassung des Körpers in die Verwirklichung der eigenen geschlechtlichen Identität integriert. Damit die äußere Form des gefühlten Geschlechts herbeigeführt werden kann, wird bei Trans*Mädchen und Trans*Frauen mit dem weiblichen Hormon „Östrogen“, die weibliche Pubertät eingeleitet. Beispielsweise verändert sich die Stimme, das Brustwachstum setzt ein und die Körperbehaarung reduziert sich. Im Gegensatz dazu erhalten Trans*Jungen und Trans*Männer das männliche Hormon „Testosteron“. Der Stimmbruch, Bartwachstum und auch der Zuwachs an Muskeln zählen zu den erwünschten Resultaten. Um die Hormonproduktion des angeborenen Geschlechtes zu stoppen, können außerdem Hormonblocker verschrieben werden. Allerdings können aufgrund der Hormontherapie, besonders bei jungen trans*identen Menschen, extreme Stimmungsschwankung und depressionsähnliche Phasen aufkommen (vgl. Preuss, 2016, S.233ff). Operative Maßnahmen sind für einige trans*idente Menschen ein Teil der Transition. Bei Trans*Jungen und Trans*Männern ist die Mastektomie, die Angleichung zur männlichen Brust, meist die erste Operation. Danach folgen die Hysterektomie, die Entfernung der Gebärmutter, und die Ovarekto- mie, bei welcher die Eierstöcke entfernt werden. Die Kolpektomie (Entfernung der Scheide) und der Aufbau eines Penisses schließen meist an die bereits genannten Operationen an. Bei trans*identen Mädchen und Frauen zählen die Abnahme der Hoden (Orchiektomie), das Entfernen des Penisschaftes und die Formung einer Vagina zu den gewünschten Operationen. Die Kostenübernahme kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Die verschiedenen Phasen sind variabel und werden flexibel und individuell oder auch gar nicht durchlebt. Es unterzieht sich nicht jede trans*idente Person den operativen Maßnahmen. Die betroffene Person entscheidet individuell, inwieweit sie den Weg zum gefühlten Geschlecht bestreiten möchte (vgl. Pichlo, 2008, S.126ff.).
Für viele trans*idente Menschen stellen die Namensänderung und die Personenstandsänderung wichtige Aspekte dar. Die Namensänderung beinhaltet die Anpassung des Vornamens zugunsten des gefühlten Geschlechts. Die Personenstandsänderung gleicht den amtlichen Eintrag des Geschlechtes an die Identität an. Als Voraussetzungen schreibt das Transsexuellengesetz (TSG) im § 1 folgende Aspekte vor.
„(1) Die Vornamen einer Person sind auf ihren Antrag vom Gericht zu ändern, wenn
1. sie sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben,
2. mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird, und
3. sie
a) Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,
b) als Staatenloser oder heimatloser Ausländer ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat,
c) als Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling ihren Wohnsitz im Inland hat oder
d) als Ausländer, dessen Heimatrecht keine diesem Gesetz vergleichbare Regelung kennt,
aa)ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt oder
bb)eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich dauerhaft rechtmäßig im Inland aufhält.
(2) In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will.“ (BMJV 2018: o.S.).
Mit der Namensänderung gemeinsam kann, wie im Paragraphen beschrieben, die Personenstandsänderung beantragt werden. Hierbei wird der Name und Personenstand in der Geburtsurkunde und in jeglichen anderen Dokumenten angepasst. Mit der Änderung erhält die betroffene Person die geschlechterspezifischen Rechte und Pflichten des jeweiligen Geschlechtes. Die trans*idente Person geht den nächsten Schritt in Richtung der gefühlten Identität. Die Kosten für die Verfahren zur Änderung des Namensund Personenstandes muss nach dem TSG die antragsstellende Person selber tragen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die sogenannte Verfahrenskostenhilfe bei dem prozessführenden Gericht zu beantragen (vgl. Menzel, 2014, S.33ff.).
Der Begriff Heteronormativität bezieht sich auf das gesellschaftlich etablierte Verständnis, dass Heterosexualität und Zweigeschlechtlichkeit als Norm betrachtet werden. Somit werden beispielsweise Trans*Identität oder Homosexualität als eine Normabweichung gekennzeichnet. In Institutionen wird die Heteronormativität strukturell aufrechterhalten. Das geschieht in Institutionen bereits auf einer niedrigschwelligen Ebene, beispielsweise bei der zweigegliederten Aufteilung der Toilettennutzung (vgl. Haeger/ Lei- precht, 2013, S.99). Wenn in Institutionen geschlechtsbedingten Differenzen keine Beachtung gewährt wird, dann kann unbewusst eine Hierarchie zwischen den Geschlechtern gefördert werden. Zum Beispiel beschreibt Kaiser aus einer selbst durchgeführten Studie zur Differenzierung von Jungen und Mädchen, dass Jungen im Unterricht ihr Können demonstrieren wollen und Mädchen eher durch häufigeres Fragen auffallen. Andere geschlechtliche Identitäten werden in dieser Studie nicht betrachtet (vgl. Kaiser, 2004, S.376). Schlussfolgernd sind heteronormative Ausrichtungen in der Gesellschaft und in Institutionen zu erkennen und zu reflektieren, um eine Förderung der Gendergerechtigkeit hervorzurufen. Dies gilt gleichermaßen für Diskriminierungsformen, welche erkannt und abgebaut werden können (vgl. Haeger/ Leiprecht, 2013, S.110ff.). Tatsächlich reproduzieren viele Institutionen Heteronormativität eher, als diese zu öffnen. Dies stört insbesondere die gleichberechtigte seelische Entwicklung von queeren Schülerinnen. Eine Diskrepanz zwischen trans*identen Menschen und der Gesellschaft entsteht aus dem Grund, dass die Transidentität problematisiert wird. Allerdings sind die strukturellen Einschränkungen der geschlechtlichen Identität im gesellschaftlichen Kontext das zu betrachtende Problem. Ein Großteil der Gesellschaft ist an heteronormative Strukturen gewöhnt und erhält nur eingeschränkt die Möglichkeit, dies in Frage zu stellen (vgl. Haeger/ Leiprecht, 2013, S.113ff.). Trans*idente Menschen weichen für das Umfeld von der heteronormativen Struktur der Gesellschaft ab und werden dadurch Abwehrreaktionen des Umfelds ausgesetzt. Diese Erscheinung wird als Trans*Phobie oder Trans*Feindlichkeit bezeichnet (vgl. Schneider, 2014, S.181). Der Begriff Trans*Phobie beschreibt im weitergehenden Sinne spezielle Formen von asymmetrischen Machtverhältnissen2 und Gewalt gegenüber trans*identen Menschen. Dies meint zum einen den Zustand, den Menschen mit Tendenzen zur Trans*Phobie über das partizipative Verständnis der Trans*Menschen, bezüglich des eigenen Körpers und der geschlechtlichen Zugehörigkeit, negativ oder auch herablassend urteilen. Somit werden Trans* gegenüber Cis*Menschen3 untergeordnet. Wenn Trans*Phobie als vollwertige Phobie angesehen wird, dann wird gegenüber trans*identen Personen Ekel und eine irrationale Angst empfunden. Derartige Empfindungen dürfen wissenschaftlich und institutionell reflektiert und keinesfalls ausgeblendet werden, da es anderenfalls zu erheblichen Folgen kommen kann (vgl. Grigowski, 2016, S.55). Beispielsweise wurden von der Organisation „Trans-Gender-Europe“ für die kompletten Jahre 2008 bis 2011 in 55 Ländern weltweit insgesamt 816 Tötungen von Trans* ermittelt (vgl. Demiel, 2016, S.15). Derartige, verifizierte Zahlen fordern zum Handeln auf. Wenn es in der Gesellschaft zu Tendenzen von Trans*Phobie kommt, steht sie vor der Aufgabe, dies zu betrachten und Abhilfe zu schaffen (vgl. Grigowski, 2016, S.55). Im direkten Zusammenhang mit der Trans*Phobie steht die Trans*Feindlichkeit. Hierbei werden eher die Antipathie und der Hass gegenüber trans*identen Menschen angesprochen, wobei die Inhomogenität von Trans*Menschen verurteilt wird. Die Ursachen dafür sieht Demiel, ebenso wie Haeger und Leiprecht darin, dass gehäuft die Trans*Identität als Problem angesehen wird, wobei die Trans*Phobie das zu thematisierende Problem ist. Trans*Phobie entsteht im Grunde aus den gesellschaftlich hergestellten Normierungen von Geschlecht, Ge- schlechterrollen und geschlechtlichen Identitäten. Deren Abweichungen werden teilweise, wie bei trans*identen Menschen, als krankhaft eingestuft. Soziale Gewalt, wie zum Beispiel Ignoranz und Ausgrenzung, und körperliche Gewalt werden gegenüber Trans*Menschen nicht nur im Einzelfall ausgeübt. In Europa wird Trans*Identität nach dem ICD 10 immer noch als psychische Krankheit stigmatisiert. Bei der Thematisierung von Vielfalt des Geschlechts und der Identität in Organisationstypen des gesellschaftlichen Lebens ist es demnach notwendig, Trans*Identität von psychischen Erkrankungen zu distanzieren und stattdessen gesellschaftlich diskriminierende Strukturen zu reflektieren (vgl. Demiel, 2012, S. 16ff.). Judith Butler betrachtet in ihrem für die Genderforschung bedeutungsvollen Buch „Das Unbehagen der Geschlechter“ das Geschlecht als Indiz für die institutionelle Heteronormativität und zum Vergleich den Widerspruch dessen. Die Trans*Iden- tität wird als ein Widerspruch der heterosexuellen Matrix gekennzeichnet (vgl. Butler, 1991, S.50ff.).
Butler hinterfragt das besondere Verhältnis von Körper, Identität und der sexuellen Orientierung und die Unterwerfung der drei Komponenten untereinander und bezeichnet dies als heterosexuelle Matrix. Sie meint damit, dass nach dem gesellschaftlichen Verständnis der Körper, die Identität und das sexuelle Begehren bestimmend sind. Im gesellschaftlichen Verständnis besteht die Norm daraus, dass ein Körper mit männlichen Geschlechtsorganen, eine männliche Identität und das sexuelle Begehren einer Frau erzeugt und ein weiblicher Körper genau umgekehrt (vgl. Butler, 1999, S.40). Die Überlegungen beziehen sich weiterführend auf die zwei führenden Strömungen der Gendertheorie nach Butler. Sie stellt einerseits die Theorie zur Konstruktion von Gender und deren Rollenzuschreibungen, sowie ergänzend die Theorie zur Dekonstruktion dessen auf.
Die Theorie zum Konstruktivismus von Geschlecht beschreibt die Annahme, dass die Kategorie Geschlecht sozial konstruiert wird und auf der Grundlage von zwischenmenschlicher Interaktion immer wieder neu hergestellt wird. Die Menschen werden abhängig von Geschlecht anders behandelt. Die Praxis zum Konstruktivismus bezeichnet Butler als „Doing-Gen- der“. Die Kategorie Geschlecht beziehungsweise Gender wird von dem biologischen Geschlecht eines Menschen abgegrenzt und separat betrachtet. Das biologische Geschlecht kann somit vom dem sozial konstruierten Geschlecht abweichen (vgl. Gildemeister, 2008, S.137). Butler baut ihre Theorie zur Konstruktion von Geschlecht in den Grundzügen auf eine Studie von Harold Garfinkel aus dem Jahr 1967 auf. Garfinkel weist mit seiner Studie „Agnes“ auf die interaktive Konstruktion des Geschlechts bei Trans*Identität hin. Die trans*idente Agnes weicht einerseits von der normativen Vorstellung ab, dass der Körper und die geschlechtliche Identität übereinstimmen müssen. Andererseits richtet sie sich dennoch, mit geschlechtsangleichenden Maßnahmen, dieser Vorstellung. Die Geschlechtsorgane sind wichtige Aspekte, um der geschlechtlichen Identität gerecht zu werden.
Trans*idente Menschen greifen in die natürliche Begebenheit ihres Körpers ein, damit sie ihre geschlechtliche Identität ausleben können. Agnes beschreibt ihren Penis als Fehler ihres Körpers. Zugleich verdeutlicht sie, dass sie schon immer eine Frau war und die Transidentität somit auch nicht selbst gewählt hat. Die Anpassung ihres Körpers ist notwendig, da sie somit die Anerkennung als Frau durch ihre Umwelt erhält. Im gesellschaftlich verbreiteten Verständnis müssen der Körper und die Identität in Bezug auf das Geschlecht übereinstimmen. Das heißt, wer eine Frau sein möchte, muss die äußere Erscheinung an die Weiblichkeit anpassen und umgekehrt. Die Transidentität ist daher ein praktisches Beispiel für den Konstruktivismus der Geschlechter und der Geschlechterrollen (vgl. Garfinkel, 1967, S.122ff.). Trotz dessen, dass die Studie schon über 50 Jahre zurückliegt, ist diese ein bedeutender Gegenstand der heutigen Genderforschung und stellt die Basis für weiterführende Untersuchungen. Im Alltäglichen werden geschlechterbedingte Separierungen auf verschiedenen Ebenen praktiziert. Beispielsweise, wenn Kindern aufgrund ihrer zweigeschlechtlichen Zugehörigkeit bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden („Mädchen sind ordentlicher als Jungs.“) und wenn diese in ihre Geschlechterrolle gedrängt werden („Ein richtiges Mädchen muss ordentlich sein, also verhalte dich auch so!“). Ein weiteres Beispiel ist die berufliche Einordnung von Menschen in geschlechtertypische Berufe, unabhängig von den persönlichen Fähigkeiten (vgl. Faulstich-Wieland, 2011, S.353f.). Kinder werden nicht mit geschlechtlich getrennten Eigenschaften und Bedürfnissen geboren. Diese werden den Kindern in Regelfall angeeignet, beispielsweise durch unterschiedliche Kleidung und Spielwaren. Trans*idente Menschen bilden einerseits einen deutlichen Kontrast zu der in der Gesellschaft verbreiteten Annahme, dass das Geschlecht unveränderbar ist. Andererseits verkörpern trans*idente Menschen die Zweipoligkeit der Geschlechter, da diese sich eindeutig zu dem gefühlten Geschlecht zuordnen. (vgl. Gildemeister/ Robert, 2011, S.95ff.).
Die Dekonstruktion von Geschlecht knüpft an die Theorie zum "Doing-Gender" und die damit verbundene heterosexuelle Matrix an. Die heterosexuelle Matrix beschäftigt sich mit der Normalisierung von Heterosexualität und von dem binären Geschlechtssystem. Die Ansätze zur Dekonstruktion nach Judith Butler fordern zur Auflösung von "sex"4 und "gender" auf, um geschlechtliche Vielfalt zuzulassen. Geschlechtliche Normen ordnen ein, inwieweit Individualität überhaupt möglich, sowie im Alltag umsetzbar ist. Von der Einhaltung der Normen wird die Anerkennung der eigenen Person abhängig gemacht. Das Individuum nimmt im Regelfall die gesellschaftlichen Normen an und bezieht diese auf die eigene Identitätsbildung und identifiziert sich letztendlich als Mädchen oder Junge. Damit einher geht der Zwang für das Individuum, sich dementsprechend einzuordnen und zu verhalten (vgl. Butler, 2009, S.97ff). Die Praxis zum Dekonstruktivismus von Geschlecht wird als Undoing-Gender bezeichnet. Um dekonstruieren zu können, ist es notwendig die Theorie zur Konstruktion zu verstehen. Gleichermaßen können andere Sichtweisen zugelassen werden. Beispielsweise kann dann verstanden werden, was Kinder gelernt bekommen, um sich als Mädchen oder Junge einzuordnen. Die Grundlage ist das "Ich" eines Menschen und dessen Lebenserfahrungen und Biografie. Folglich kann hierzu ein Zugang geschaffen werden (vgl. Paseka, 2009, S.15f.). Im Sinne von genderbewusster und dekonstruktiver Vielfalt im Bereich der Pädagogik de- skribiert Pohlkamp, dass die Erkenntnisse in Bezug auf Sexualität und Geschlecht der verschiedenen Wissenschaften unvoreingenommen zu betrachten sind. Gegebenenfalls können daraus Schlussfolgerungen für eine erfolgreiche dekonstruktive Pädagogik gezogen werden. Zudem dürfen die heterosexuelle Matrix und die normierten Zugehörigkeitskategorien kritischer und individueller betrachtet werden. So können Fachkräfte trans*i- denten Klientinnen die Möglichkeit geben, nicht die Transidentität infrage zu stellen, sondern die gängigen, gesellschaftlichen Strukturen kritisch zu reflektieren. Allerdings soll laut Pohlkamp ein Gleichgewicht zwischen den tatsächlichen, gesellschaftlichen Optionen und einer gendergerechten und idealen Gesellschaft bestehen (vgl. Pohlkamp, 2015, S. 75ff.). Dahingehend sehe ich die Schwierigkeit darin, dass allgemein viele Sozialarbeiterinnen die Intention haben, die gesamte Gesellschaft zu „verändern“. Allerdings scheinen derartige Vorhaben beinah unmöglich. Ich finde es realistischer, die Veränderungen, in dem Fall um Genderbewusstsein zu schaffen, auf einer niedrigschwelligen Ebene anzusetzen. Zum Beispiel mit der Anpassung des Sprachverhaltens. Verbunden mit der Theorie zum Dekon- struktivismus ist der Ansatz des Poststrukturalismus. Der Begriff Poststrukturalismus beschreibt die kritische Auseinandersetzung mit dem Zusammenhang von Sprache und sozialer Realität. Sprache spiegelt demnach die soziale Wirklichkeit der Gesellschaft nicht nur wieder, sondern sie stellt sie selbst her. In Bezug auf Geschlecht werden heteronormative und andro- zentristische5 Ansichten der Gesellschaft durch die Praxis der Sprache gefestigt und (wieder)hergestellt. Wenn zum Beispiel von „Klienten“ gesprochen wird, werden Frauen und Menschen mit einer anderen geschlechtlichen Identität sprachlich ausgegrenzt. Butler verdeutlicht, dass Sprache Macht bedeutet und dass die praktische Umsetzung der Sprache an eine genderbewusste Gesellschaft angepasst wird (vgl. Butler, 2008, S.191ff). Deswegen wird in der Sozialen Arbeit nicht mehr von „Klienten und Adressanten“, sondern von „Klientinnen und Adressatinnen“ gesprochen.
Das Gender Mainstreaming stellt eine Herausbildung aus dem Umschwung von der frauengerechten zur gendergerechten Geschlechterpolitik dar. Dies geschieht in der strukturellen Integration von Gendergerechtigkeit nach den Bedürfnissen betroffener Personen und in den Institutionen und Organisationen der Gesellschaft. Das Ziel des Gender Mainstreaming ist es, Genderbewusstsein zu fördern sowie die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern, Trans*Menschen und Cis*Menschen und jeglichen Menschengruppen untereinander, ohne Einschränkungen aufgrund des Geschlechtes, zu schaffen. Dabei werden die geschlechterbe- dingten Lebensumstände sensibel einbezogen (vgl. Bereswill/ Ehlert, 2011, S.148). Das Gender Mainstreaming knüpft hierbei an die politische Strategie zur Antidiskriminierung an und benötigt die Weiterentwicklung im Rahmen der Genderforschung. Kritisch zu betrachten ist der Zustand, in dem kaum gesetzliche Grundlagen existieren, welche Diskriminierungen in Bezug auf die geschlechtliche Zugehörigkeit sanktionieren. Wenn die gesamte Gesellschaft zur Menschlichkeit und Offenheit geführt werden soll, dann wird auf die Stigmatisierung und Anfeindung von Trans*Menschen angemessen reagiert (vgl. Goerens, 2014, S.62). Gleichberechtigungsstrategien werden nachhaltig in die Organisationsprozesse der Institutionen integriert. Berufsvorbereitende Institutionen schaffen vorbildmäßig geschlechterunab- hängige Zugänge zu Ausbildungs- und Studienangeboten. Die neue Geschlechterpolitik wird allerdings dahingehend kritisiert, dass neue Diskriminierungsformen geschaffen werden könnten, wenn wiederrum eine ungerechte Verteilung der Ressourcen stattfindet. Durch die gezielte Betrachtung der Unterschiede aufgrund der geschlechtlichen Identität ist eine Reproduktion von Differenzierung der Geschlechter eine mögliche Folge. Dies würde jedoch der Gendergerechtigkeit als Kernziel des Gender Mainstreaming widersprechen. In der praktischen Umsetzung wird bestenfalls regelmäßig evaluiert (vgl. Böllert/ Karsunky, 2008, S.8ff.).
[...]
1 Das „*“-Symbol gewährleistet, dass jegliche geschlechtlichen Zugehörigkeitsformen im schriftlichen Kontext einbezogen werden.
2 Der Zusammenhang zwischen der Genderforschung und den Machtverhältnissen der Geschlechter ist ein sehr umfangreiches Thema, daher kann dies in der Bachelorarbeit nicht näherer betrachtet werden. Passende Literatur von Judith Butler kann bei Interesse gelesen werden.
3 Cis*Ident bedeutet, dass die Identität mit dem angeborenen Geschlecht übereinstimmt.
4 sex (engl.): biologisches Geschlecht
5 Androzentrismus bedeutet, dass der Mann und die Männlichkeit als Norm und führendes Geschlecht angesehen wird (vgl. Czollek/ Perko/ Weinbach, 2009, S.26).
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!
Kommentare