Bachelorarbeit, 2017
63 Seiten, Note: 2.0
I. Einleitung
1. Problemstellung
2. Zweckgesellschaften
a) Vorbemerkungen
b) Begrifflichkeiten
c) Merkmale & Eigenschaften
d) Motive / Gründe
e) Beispiel: Leasingobjektgesellschaft
3. Vorgehensweise
II. Das alte Konzept nach IAS 27 und SIC-12
1. Vorbemerkungen
2. Darstellung der Rechtslage
3. Schwächen von IAS 27 und SIC-12 – Verdeutlichung am Beispiel von Enron
III. Neukonzeption nach IFRS 10 und IFRS 12
1. IFRS 10 – Konzernabschlüsse
a) Vorbemerkungen
b) Begrifflichkeiten
c) Einheitliches Beherrschungskonzept
i. power
(1) Durch Stimmrechte (voting interest entities)
(2) Nicht durch Stimmrechte (non-voting interest entities)
ii. variable returns
iii. linked between power and variable returns
2. IFRS 12 – Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
a) Vorbemerkungen
b) Angaben zu Tochterunternehmen
c) Angaben zu Zweckgesellschaften
i. Konsolidierte Zweckgesellschaften
ii. Nicht-konsolidierte Zweckgesellschaften
IV. Auswirkungen auf die Praxis
V. Kritische Würdigung
VI. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Bilanzierung strukturierter Gesellschaften (Zweckgesellschaften) nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Das Hauptziel besteht darin, den Überarbeitungsbedarf der ursprünglichen Standards IAS 27 und SIC-12 zu identifizieren und die Auswirkungen der neuen Konzepte IFRS 10 und IFRS 12 auf die Rechnungslegungspraxis zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung bilanzpolitischer Spielräume.
2. Zweckgesellschaften
Ungeachtet der oben erwähnten Problematik, handelt es sich bei Zweckgesellschaften in der Regel um Gesellschaftsformen, welche explizit zur Erreichung eines genau fixierten Zwecks instituiert werden. Leasing- oder Asset-Backed-Security-Transaktionen stellen dabei die häufigsten Geschäftstätigkeiten dieser Zweckgesellschaften dar. Dabei resultieren diese Transaktionen u. a. aus der sogenannten Risikodiversifizierung. So können zum Beispiel projektimmanente Risiken und anfängliche Entwicklungskosten ausgelagert sowie Ausfall- oder Zinsänderungsrisiken gemindert werden.
Eine strukturierte Gesellschaft ist in erster Linie durch Fremdkapital finanziert, also nicht durch den Initiator. Letzterer ist gesellschaftsrechtlich bloß mit einer sehr geringen Kapitaleinlage an dem Unternehmen beteiligt. Laut Brakensiek zeichnet diese „disproportionale Verteilung“ eine Zweckgesellschaft aus. Da sich die Einbeziehung in den Konzernabschluss größtenteils anhand der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung bemisst, verfolgt der Initiator demnach das Ziel, durch seine geringe Kapitalbeteiligung die Einbeziehung strukturierter Gesellschaften in den Konzernabschluss zu vermeiden. Das fehlende, für die Gründung jedoch essenzielle Kapital wird somit durch Fremdkapitalgeber bereitgestellt. An dieser Stelle eignen sich zum Beispiel Banken als Fremdkapitalgeber, da diese in der Regel nicht mit dem Konzern verbunden sind, jedoch in dessen Interesse agieren (oder zumindest nicht gegen den verfolgten Zweck handeln).
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Problematik der Bilanzierung von Zweckgesellschaften und definiert die Vorgehensweise der Arbeit zur Untersuchung der IFRS-Neuerungen.
II. Das alte Konzept nach IAS 27 und SIC-12: Dieses Kapitel erläutert die ursprüngliche Rechtslage und analysiert deren Schwachstellen, die durch den Enron-Skandal verdeutlicht wurden.
III. Neukonzeption nach IFRS 10 und IFRS 12: Hier wird das neue, einheitliche Beherrschungskonzept nach IFRS 10 sowie die umfangreichen neuen Angabepflichten nach IFRS 12 im Detail analysiert.
IV. Auswirkungen auf die Praxis: Das Kapitel untersucht anhand einer Analyse der DAX-30-Unternehmen, wie sich die Neukonzeption tatsächlich auf die Konzernabschlüsse in der Praxis ausgewirkt hat.
V. Kritische Würdigung: Die Arbeit bewertet kritisch, ob die neuen Standards die intendierten Ziele zur Verringerung bilanzpolitischer Spielräume erreicht haben und wie die Kosten-Nutzen-Relation zu beurteilen ist.
VI. Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und kommt zu dem Ergebnis, dass die neuen Regelungen zwar eine Verbesserung darstellen, aber aufgrund von Ermessensspielräumen keine vollständige Eliminierung bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten bewirken.
IFRS, Zweckgesellschaft, Konsolidierung, Konzernabschluss, IFRS 10, IFRS 12, Beherrschung, Bilanzpolitik, Off-Balance-Sheet, Risikodiversifizierung, Strukturierte Unternehmen, Anhangangaben, IAS 27, SIC-12, VFE-Lage.
Die Arbeit befasst sich mit der Bilanzierung von Zweckgesellschaften nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) und den Änderungen, die sich aus der Einführung von IFRS 10 und IFRS 12 ergeben haben.
Die zentralen Themen sind das neue einheitliche Beherrschungskonzept (Control-Konzept), die erweiterten Anhangangaben für Zweckgesellschaften und die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Berichtspraxis von DAX-Unternehmen.
Das Ziel ist zu untersuchen, ob die neuen Standards die bilanzpolitischen Spielräume verringern konnten, die zuvor durch die Kombination von IAS 27 und SIC-12 bestanden.
Die Arbeit kombiniert eine theoretische Analyse der IFRS-Standards mit einer empirischen Auswertung der Geschäftsberichte von DAX-30-Unternehmen zur Erstanwendung der neuen Konsolidierungsregeln.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Erörterung der alten und neuen Standards, eine Analyse der Auswirkungen auf die Praxis anhand der DAX-30 und eine kritische Würdigung der erzielten Ergebnisse.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Zweckgesellschaft, Konsolidierung, Beherrschungskonzept (IFRS 10), Transparenz (IFRS 12) und bilanzpolitische Spielräume geprägt.
IFRS 10 ersetzt die alten Konzepte durch ein einheitliches Beherrschungskonzept, das auf drei Kriterien basiert: Entscheidungsmacht, variable Rückflüsse und die Verbindung zwischen diesen beiden Faktoren.
IFRS 12 führt verpflichtende Angabepflichten für nicht-konsolidierte strukturierte Unternehmen ein, wodurch Abschlussadressaten erstmals ein besseres Bild von Risiken außerhalb der Bilanz erhalten.
Der Autor stellt fest, dass die Vorteile der Neuregelungen überwiegen, wenngleich aufgrund von Ermessensspielräumen keine vollständige Beseitigung bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten möglich ist.
Sie dienen als Praxisbeispiele, um zu zeigen, wie unterschiedlich Konzerne auf die Neuregelungen reagiert haben und ob sich in der Praxis tatsächlich wesentliche Konsolidierungseffekte zeigen.
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