Masterarbeit, 2020
72 Seiten, Note: 2.0
Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der Besteuerung von Private Equity Gesellschaften in Deutschland. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Besteuerungsmöglichkeiten zu analysieren und zu bewerten. Dabei werden sowohl die steuerlichen Aspekte für die Gesellschaft als auch für die verschiedenen Gesellschaftergruppen betrachtet.
Die Masterarbeit gliedert sich in fünf Kapitel. In der Einleitung wird die Thematik der Besteuerung von Private Equity Gesellschaften eingeführt und die Relevanz der Thematik im aktuellen Kontext aufgezeigt. Das zweite Kapitel befasst sich mit der Abgrenzung zwischen vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit in Bezug auf Private Equity Gesellschaften. Hierbei werden die wichtigsten Abgrenzungskriterien und die aktuelle Rechtsprechung im Detail beleuchtet. Das dritte Kapitel behandelt die Besteuerung einer vermögensverwaltenden Private Equity Gesellschaft. Es werden die verschiedenen Steuerarten sowie die steuerliche Behandlung der Gesellschafter in den Fokus genommen. Im vierten Kapitel wird die Besteuerung einer gewerblichen Private Equity Gesellschaft analysiert. Dabei werden die verschiedenen Steuerarten und die steuerliche Behandlung der Gesellschafter in den Fokus genommen. Im fünften Kapitel werden die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der Besteuerung von Private Equity Gesellschaften gegeben.
Private Equity Gesellschaften, Besteuerung, Einkünfteermittlung, Vermögensverwaltung, Gewerblichkeit, Carried Interest, Gesellschafter, Steuerrecht, Internationale Steuerrecht, Private Equity, Steueroptimierung
Die Abgrenzung erfolgt nach Kriterien der Rechtsprechung und des BMF, wobei Faktoren wie die Haltedauer, die aktive Einflussnahme und die Finanzierungsstruktur eine Rolle spielen.
Carried Interest ist die gewinnunabhängige Vergütung der Initiatoren. Die Besteuerung hängt davon ab, ob die Tätigkeit als vermögensverwaltend oder gewerblich eingestuft wird.
Die steuerlichen Auswirkungen variieren stark je nach Ansässigkeit und Status (privat vs. betrieblich) des Anlegers, insbesondere im Hinblick auf Quellensteuern und Doppelbesteuerungsabkommen.
Eine eigentlich vermögensverwaltende Tätigkeit kann steuerlich als gewerblich umqualifiziert werden, wenn die Gesellschaft auch gewerbliche Einkünfte erzielt oder gewerblich geprägt ist.
Das Sammeln von außerbörslichem Eigenkapital zum Erwerb, Management und späteren gewinnbringenden Verkauf von Beteiligungen an nicht-börsennotierten Unternehmen.
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