Masterarbeit, 2020
72 Seiten, Note: 2.0
1. Einführung
2. Einkünftequalifikation einer Personengesellschaft
2.1. Grundsätze der Abgrenzung zwischen vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit in Bezug auf Private Equity Gesellschaften
2.2. Gewerbliche Prägung/Gewerbliche Infektion
2.3. Die private Vermögensverwaltung
2.4. Abgrenzungskriterien seitens des BMF und der Rechtsprechung
3. Besteuerung einer vermögensverwaltenden Private Equity Gesellschaft
3.1. Besteuerung der Gesellschaft
3.2. Besteuerung der Gesellschafter
3.2.1. Besteuerung natürlicher Personen als Gesellschafter
3.2.2. Besteuerung betrieblicher Anleger als Gesellschafter
3.2.3. Besteuerung der Initiatoren als Gesellschafter (Carried Interest)
3.2.4. Besteuerung von ausländischen Gesellschaftern
4. Besteuerung einer gewerblichen Private Equity Gesellschaft
4.1. Besteuerung der Gesellschaft
4.2. Besteuerung der Gesellschafter
4.2.1. Besteuerung natürlicher Personen als Gesellschafter
4.2.2. Besteuerung betrieblicher Anleger als Gesellschafter
4.2.3. Besteuerung der Initiatoren als Gesellschafter (Carried Interest)
4.2.4. Besteuerung von ausländischen Gesellschaftern
5. Fazit
Diese Masterarbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Private Equity Gesellschaften in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Qualifikation als vermögensverwaltende oder gewerbliche Personengesellschaft. Im Zentrum steht die Abgrenzung der Einkünfte sowie deren steuerliche Auswirkungen auf die verschiedenen Gesellschaftertypen (natürliche Personen, betriebliche Anleger, Initiatoren und ausländische Investoren).
1. Einführung
In dem Begriff Private Equity sieht man eine Beschreibung für Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Beteiligungen an nicht-börsennotierten Gesellschaften. Das klassische Geschäftsmodell einer Private Equity Gesellschaft (fortan: PE-Gesellschaft) ist es also, (außerbörsliches) Eigenkapital von Investoren zum Erwerb von Gesellschaftsbeteiligungen einzusammeln, welche für eine gewisse Zeit aktiv gemanagt und anschließend mit Gewinn wieder veräußert werden sollen. Dabei handelt es sich in aller Regel um echte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wodurch sich die Eigenkapitalstruktur der Zielgesellschaft (Portfioliogesellschaft) verbessert. Für das Portfoliounternehmen wird die Beteiligung insbesondere zur Finanzierung bestimmter Ziele, für ein schnelleres Wachstum oder zur Optimierung der Profitabilität vorgenommen.
Private Equity Investitionen gehören zu den sog. alternativen Investmentformen und zeichnen sich dadurch aus, dass die Investoren nicht unmittelbar an der Zielgesellschaft beteiligt sind, sondern die Beteiligung mittelbar über eine PE-Gesellschaft (Fonds) gehalten wird. Somit agiert die PE-Gesellschaft als Investitionsvehikel zwischen den Kapitalgebern und der Portfoliogesellschaft. Zudem wird das Risiko diversifiziert, da die PE-Gesellschaft im Regelfall mehrere Beteiligungen an verschiedenen Portfoliogesellschaften hält.
1. Einführung: Definition des Geschäftsmodells von Private Equity Gesellschaften und Einordnung als alternative Investmentform.
2. Einkünftequalifikation einer Personengesellschaft: Analyse der Kriterien zur Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit nach der Rechtsprechung und BMF-Schreiben.
3. Besteuerung einer vermögensverwaltenden Private Equity Gesellschaft: Untersuchung der steuerlichen Behandlung auf Ebene der Gesellschaft und der verschiedenen Gesellschaftergruppen.
4. Besteuerung einer gewerblichen Private Equity Gesellschaft: Erläuterung der steuerlichen Konsequenzen, wenn die Gesellschaft als gewerblicher Mitunternehmer eingestuft wird.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der steuerlichen Vor- und Nachteile bei verschiedenen Einkünftequalifikationen für unterschiedliche Anlegergruppen.
Private Equity, Personengesellschaft, Vermögensverwaltung, Gewerbliche Prägung, Mitunternehmerschaft, Carried Interest, Einkünftequalifikation, Teilinkünfteverfahren, Abgeltungsteuer, Steuerliche Transparenz, Doppelbesteuerungsabkommen, Portfoliounternehmen, Investmentsteuergesetz, Kapitalbeteiligung, Gewerbesteuer
Die Arbeit analysiert die steuerliche Behandlung von Private Equity Gesellschaften, die in Deutschland typischerweise in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG organisiert sind.
Die zentralen Felder sind die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit sowie die Besteuerung der daraus resultierenden Einkünfte auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene.
Ziel ist es, die Abgrenzungskriterien zu erläutern, die steuerlichen Konsequenzen für verschiedene Anlegergruppen (in- und ausländisch) aufzuzeigen und die Vor- bzw. Nachteile der Qualifikationsformen zu bewerten.
Die Arbeit basiert auf einer juristisch-steuerrrechtlichen Analyse unter Auswertung von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung.
Der Hauptteil gliedert sich in die Qualifikation als Personengesellschaft, die Besteuerung vermögensverwaltender vs. gewerblicher Strukturen sowie die spezifische Behandlung von Initiatoren (Carried Interest) und ausländischen Gesellschaftern.
Die wichtigsten Begriffe umfassen Private Equity, Personengesellschaft, Carried Interest, Abgeltungsteuer, Teilinkünfteverfahren und Gewerbliche Prägung.
Initiatoren erhalten oft einen leistungsorientierten Anteil am Gewinn, den sogenannten Carried Interest. Die Arbeit untersucht, ob dieser als begünstigter Gewinnanteil oder als steuerpflichtige Tätigkeitsvergütung zu qualifizieren ist.
Die gewerbliche Infektion kann dazu führen, dass eine eigentlich vermögensverwaltende Personengesellschaft in ihrer Gesamtheit als Gewerbebetrieb umqualifiziert wird, was zu einer vollumfänglichen Gewerbesteuerpflicht führt.
Für ausländische Anleger ist entscheidend, ob die PE-Gesellschaft im Inland eine Betriebsstätte begründet, da dies die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland auslösen kann.
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