Bachelorarbeit, 2019
71 Seiten, Note: 1,1
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit
1.3. Aufbau
2. Definition Gesundheitswesen
3. Folgen von Scheinselbstständigkeit
4. Der Beschäftigungsbegriff nach § 7 Abs. 1 SGB IV
5. Abgrenzungskriterien
5.1. Vertragsgestaltung und tatsächliche Durchführung
5.2. Weisungsgebundenheit
5.3. Eingliederung in den Betrieb
5.4. Unternehmerisches Risiko
6. Weitere Indizien
6.1. Höchstpersönliche Leistungserbringung
6.2. Eigene Betriebsstätte
6.3. Vereinbarung einer festen Vergütung
6.4. Wettbewerbsverbot
6.5. Mehrere Auftraggeber
6.6 Honorarhöhe
7. Gewichtung der Abgrenzungskriterien in der Gesamtschau
7.1 Vertragliche Ausgestaltung und praktische Durchführung
7.2 Der Umfang der Weisungsgebundenheit
7.3 Betriebliche Eingliederung
7.4 Unternehmerisches Risiko
7.5 Höchstpersönliche Leistungserbringung
7.6 Eigene Betriebsstätte
7.7 Festvergütung
7.8 Wettbewerbsverbot
7.9 Tätigkeit für mehrere Auftraggeber
7.10 Honorarhöhe
8. Ergebnis
9. Leitfaden
9.1 Vertragliche Ausgestaltung
9.1.1 Vertragsgegenstand
9.1.2 Zeit und Ort der Tätigkeit
9.1.3 Vergütung und Rechnungsstellung
9.1.4 Keine Höchstpersönlichkeit
9.1.5 Haftung
9.1.6 Eigene Versicherungen
9.1.7 Konkurrenztätigkeit
9.1.8 Krankheit und sonstige Arbeitsverhinderung
9.2 Praktische Durchführung
9.2.1 Freie Auftragsdurchführung
9.2.2 Keine Eingliederung in den Betrieb
9.2.3 Unternehmerisches Handeln
9.2.4 Verwendung eigener Betriebsmittel
9.2.5 Eigene Betriebsstätte
10. Anwendung auf die A-GmbH
10.1 Die A-GmbH
10.2 Fragestellung und Aufbau
10.3 Praxisanwendung
11. Checkliste
12. Fazit
Ziel dieser Bachelorarbeit ist die systematische Erarbeitung von Abgrenzungskriterien zwischen selbstständiger Tätigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Gesundheitswesen. Basierend auf einer fundierten juristischen Analyse der Rechtsprechung und Literatur soll ein praxisorientierter Leitfaden erstellt werden, der es Auftraggebern ermöglicht, Auftragsverhältnisse rechtssicher zu gestalten und finanzielle Risiken durch Scheinselbstständigkeit zu minimieren.
5.4. Unternehmerisches Risiko
Ein weiteres Kriterium zur Abgrenzung von einer selbstständigen zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist das Merkmal des unternehmerischen Risikos. Demnach ist selbstständig, wer ein unternehmerisches Risiko trägt, also unternehmerische Chancen wahrnimmt und ein unternehmerisches Risiko eingeht.
Das unternehmerische Risiko ist geprägt durch die Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers sowie seine freie Wahl über den Umfang des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft.
Eine größere Freiheit über den Einsatz und Umfang der eigenen Arbeitskraft ergibt sich beispielsweise daraus, dass der Auftragnehmer neben seiner eigentlichen hauptberuflichen Tätigkeit eine weitere Tätigkeit als Zusatzerwerb ausübt. So hat ein Arzt eine größere Freiheit über den Einsatz und Umfang seiner Arbeitskraft, wenn er neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als freiberuflicher Arzt noch eine weitere selbstständige Tätigkeit, wie beispielsweise die eines Notarztes ausübt. Hierdurch hat er die Möglichkeit, seine Einkünfte durch die zusätzliche Tätigkeit zu steigern, was vornehmlich für ein unternehmerisches Risiko spricht. Gleichzeitig obliegt ihm eine größere Freiheit in der Entscheidung, in welchem Umfang er seine Einkünfte steigern möchte. So kann er frei darüber entscheiden, wann er seine Nebentätigkeit ausübt, um dadurch sein persönliches Einkommen zu maximieren. Folglich zeichnet sich ein unternehmerisches Risiko dadurch aus, dass der Auftragnehmer sowohl die Möglichkeit hat, seine Vergütungschancen zu verbessern und damit unternehmerische Chancen wahrnehmen kann, gleichwohl aber bei der Verwertung seiner Arbeitskraft dem Risiko ausgesetzt ist, dass er seine Leistungen nicht auf dem Markt anbieten kann und somit finanzielle Verluste erleidet.
In seiner Entscheidung vom 23.6.2010 hat das Bundessozialgericht aufgeführt, dass ein solches Einkommensrisiko als Grund für ein unternehmerisches Risiko ausreicht. Nach Auffassung des Gerichts müssen nicht zwingend noch weitere Risiken vorliegen, damit ein unternehmerisches Risiko begründet wird.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Problematik der Scheinselbstständigkeit im Gesundheitswesen sowie das Ziel der Arbeit, einen rechtssicheren Leitfaden zur Auftragsvergabe zu erstellen.
2. Definition Gesundheitswesen: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Gesundheitswesens und seine vielfältigen Tätigkeitsfelder und Akteure.
3. Folgen von Scheinselbstständigkeit: Das Kapitel erläutert die gravierenden finanziellen und rechtlichen Konsequenzen für Auftraggeber bei der Feststellung einer Scheinselbstständigkeit.
4. Der Beschäftigungsbegriff nach § 7 Abs. 1 SGB IV: Hier wird der für die Abgrenzung maßgebliche sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsbegriff als Grundlage der weiteren Untersuchung detailliert analysiert.
5. Abgrenzungskriterien: Dieses zentrale Kapitel behandelt die wesentlichen Anhaltspunkte wie Vertragsgestaltung, Weisungsgebundenheit, betriebliche Eingliederung und unternehmerisches Risiko.
6. Weitere Indizien: Ergänzend zu den gesetzlichen Kriterien werden weitere Faktoren wie Höchstpersönlichkeit, Betriebsstätte, Wettbewerbsverbote und Honorarhöhe besprochen.
7. Gewichtung der Abgrenzungskriterien in der Gesamtschau: Hier erfolgt eine kritische Abwägung und Gewichtung der Kriterien, da diese in der Rechtsprechung teilweise unterschiedlich bewertet werden.
8. Ergebnis: Das Kapitel fasst die Erkenntnisse zusammen und konstatiert, dass die Abgrenzung in der Praxis komplex bleibt und die Tendenz der Gerichte zur Annahme abhängiger Beschäftigung steigt.
9. Leitfaden: Der Leitfaden bietet konkrete Gestaltungsempfehlungen für die vertragliche Ausgestaltung und die praktische Durchführung von Auftragsverhältnissen.
10. Anwendung auf die A-GmbH: Anhand des Fallbeispiels der A-GmbH wird die praktische Anwendung des zuvor erarbeiteten Leitfadens illustriert.
11. Checkliste: Diese praktische Checkliste dient Auftraggebern als Orientierungshilfe zur Einschätzung des Status eines Auftragnehmers.
12. Fazit: Das Fazit bewertet die Komplexität des Themas und unterstreicht die Notwendigkeit fortlaufender Prüfung durch die Rechtsprechung aufgrund neuer Arbeitsformen.
Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherungspflicht, Abgrenzungskriterien, Weisungsgebundenheit, betriebliche Eingliederung, unternehmerisches Risiko, Gesundheitswesen, Honorararzt, Honorarpflegekraft, Statusfeststellung, Vertragsgestaltung, Rechtssicherheit, Beschäftigungsbegriff, SGB IV, Gesamtschau.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik der Scheinselbstständigkeit von Honorarkräften, insbesondere im Gesundheitswesen, und den damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Risiken für Auftraggeber.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtssicheren Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung auf Basis des § 7 Abs. 1 SGB IV sowie der Gewichtung verschiedener Indizien durch die Rechtsprechung.
Das primäre Ziel ist es, einen Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zu entwickeln, der Auftraggebern im Gesundheitswesen dabei hilft, Auftragsverhältnisse rechtssicher zu gestalten und das Risiko einer Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende juristische Literatur- und Rechtsprechungsanalyse, um relevante Abgrenzungskriterien zu identifizieren und deren praktische Gewichtung zu bewerten.
Der Hauptteil analysiert detailliert die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien, deren Gewichtung in der Gesamtschau und überführt diese in einen praktischen Leitfaden inklusive Checkliste.
Wichtige Begriffe sind Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherungspflicht, betriebliche Eingliederung, Weisungsgebundenheit, unternehmerisches Risiko sowie das Gesundheitswesen als spezifisches Einsatzgebiet.
Die Arbeit stellt fest, dass die Rechtsprechung die Honorarhöhe uneinheitlich bewertet; sie selbst vertritt jedoch die Ansicht, dass ein deutlich höheres Honorar als bei vergleichbaren Angestellten durchaus ein gewichtigeres Indiz für Selbstständigkeit sein sollte.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird konstatiert, dass die Einbindung in feste Dienstpläne in Heimen oder Krankenhäusern ein starkes Indiz für eine abhängige Beschäftigung darstellt, was die selbstständige Auftragsvergabe für diese Bereiche erschwert.
Das Fallbeispiel dient dazu, die theoretischen Erkenntnisse in die Praxis zu übersetzen und konkret darzustellen, wie die Gestaltung eines Vertrages für eine Zahnärztin an die rechtlichen Anforderungen angepasst werden muss.
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