Bachelorarbeit, 2016
57 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Grundlegende steuerliche Eigenschaften
2.1 Generelle Intentionen der Steuererhebung
2.2 Steuersystematische Einordnung
3 Begriffsabgrenzung und fundamentale Charakteristika
3.1 Tobin-Steuer
3.2 Finanzmarkttransaktions- versus Börsenumsatzsteuer
3.3 Bankenabgabe und Finanzaktivitätssteuer
4 Historischer Rückblick
4.1 Deutsches Reich
4.2 Bundesrepublik Deutschland
4.3 Vereinigtes Königreich
4.4 Schweden
5 Forderungen der Politik nach Finanzmarkttransaktionssteuern
5.1 Bundesrepublik Deutschland
5.2 Europäische Union
6 Motive der Befürworter
7 Status quo
8 Konzeption und fiskalische Ziele in der Europäischen Union
8.1 Fiskalische Perspektive
8.2 Konkrete Gestaltungsparameter und erwartetes Steueraufkommen in der Europäischen Union
9 Analyse potentiell eintretender Effekte
9.1 Ausweichreaktionen und Auswirkungen auf die Handelsaktivitäten
9.2 Handelsverlagerung und Gegenmaßnahmen
9.3 Einflüsse auf den Derivatehandel
9.4 Markteffizienz
9.5 Krisenprävention
9.6 Steuergerechtigkeit
9.7 Vermögensverteilung
9.8 Private Altersvorsorge
10 Schlussfolgerungen
10.1 Fazit, Alternativen und Lösungsvorschläge
10.2 Ausblick
Die Arbeit erörtert das Für und Wider einer steuerlichen Belastung von Börsenumsätzen (BUSt) bzw. Finanzmarkttransaktionen (FTS) im Kontext der Finanzmarktkrise. Ziel ist es, die steuersystematische Einordnung zu prüfen, die Motive der Befürworter zu analysieren und die ökonomischen sowie regulatorischen Auswirkungen einer Implementierung auf Handelsaktivitäten, Derivate, Markteffizienz und Verteilungsgerechtigkeit kritisch zu hinterfragen.
3.1 Tobin-Steuer
Die Idee, den Kapitalverkehr mit Abgaben zu belegen, wird häufig mit der nach dem Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften, James Tobin, benannten Tobin-Steuer in Verbindung gebracht. Als Antrieb für die Initiative des Ökonomen seinerzeit den Handel mit Devisen steuerlich erfassen zu wollen, lässt sich das Scheitern des Bretton-Woods-Systems anführen. Dieses war ein nach Ende des Zweiten Weltkriegs etabliertes internationales System fester Wechselkurse, das Anfang der 1970er Jahre zusammenbrach. Ziel des daraufhin im Jahr 1972 publizierten Konzepts der Tobin-Steuer war vor allem die Reduktion kurzfristiger Devisengeschäfte auf globaler Ebene. Zu diesem Zweck schlug Tobin vor, jegliche Währungsgeschäfte mit Abgaben zu belegen, um „kurzfristige Spekulationen auf Währungsschwankungen“ zu reduzieren und damit einer durch volatile Wechselkurse verursachten Destabilisierung der Realwirtschaft entgegenzuwirken. Die Tobin-Steuer sollte weltweit homogen ausgestaltet und auf nationalstaatlicher Ebene erhoben werden sowie Devisengeschäfte relativ zu ihren Transaktionsvolumina mit einer Abgabe von 0,5 % belegen. Das generierte Steueraufkommen sollte nach James Tobins Vorstellungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF) oder die Weltbank fließen.
1 Einleitung: Vorstellung des Themenkomplexes der Besteuerung von Finanzmarkttransaktionen und Definition der Zielsetzung der Arbeit.
2 Grundlegende steuerliche Eigenschaften: Erläuterung der konstitutiven Zwecke von Steuern und Einordnung der Kapitalverkehrsteuer in die Steuersystematik.
3 Begriffsabgrenzung und fundamentale Charakteristika: Abgrenzung verschiedener Besteuerungskonzepte wie Tobin-Steuer, FTS/BUSt und Bankenabgabe.
4 Historischer Rückblick: Untersuchung historischer Erfahrungen mit Kapitalverkehrsteuern in Deutschland, Großbritannien und Schweden.
5 Forderungen der Politik nach Finanzmarkttransaktionssteuern: Darstellung des politischen Kontextes und der Ambitionen in Deutschland und der EU.
6 Motive der Befürworter: Analyse der Argumente für eine Besteuerung, insbesondere im Hinblick auf den Lenkungszweck und die Krisenfinanzierung.
7 Status quo: Beschreibung der aktuellen Situation bezüglich der gescheiterten Einführung einer einheitlichen FTS in der EU.
8 Konzeption und fiskalische Ziele in der Europäischen Union: Analyse der von der EU-Kommission geplanten Gestaltungsparameter und der fiskalischen Erwartungen.
9 Analyse potentiell eintretender Effekte: Tiefgehende Untersuchung der ökonomischen Konsequenzen, inklusive Handelsverlagerung, Derivatehandel, Effizienz, Krisenprävention und Verteilungseffekte.
10 Schlussfolgerungen: Zusammenfassendes Fazit der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft.
Börsenumsatzsteuer, Finanzmarkttransaktionssteuer, Kapitalverkehrsteuer, Fiskalzweck, Lenkungszweck, Finanzmarktkrise, Derivatehandel, Markteffizienz, Steuergerechtigkeit, Altersvorsorge, Handelsverlagerung, EU-Kommission, Spekulationsgewinne, Steueraufkommen, Ansässigkeitsprinzip.
Die Arbeit befasst sich mit der ökonomischen und steuersystematischen Bewertung einer möglichen Wiedereinführung der Besteuerung von Finanzmarkttransaktionen und Börsenumsätzen vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise.
Zentrale Themen sind die historische Analyse von Kapitalverkehrsteuern, die politische Motivation hinter derartigen Steuern sowie die ökonomische Bewertung von Auswirkungen auf Finanzmärkte und Akteure.
Das Ziel ist die Erörterung des Für und Wider einer steuerlichen Belastung von Börsenumsätzen sowie die kritische Prüfung, ob solche Steuern zur Krisenprävention und Steuergerechtigkeit beitragen können.
Die Arbeit stützt sich auf eine umfassende Auswertung aktueller wissenschaftlicher Publikationen, Primärquellen der EU und des Deutschen Bundestages sowie historischer Fallbeispiele zur Herleitung fundierter Schlussfolgerungen.
Der Hauptteil analysiert Begriffe, historische Erfahrungen, politische Forderungen, fiskalische Zielsetzungen der EU sowie die Auswirkungen auf Handelsaktivitäten, Derivate, Markteffizienz und Vermögensverteilung.
Wichtige Begriffe sind Finanzmarkttransaktionssteuer, Börsenumsatzsteuer, Fiskalzweck, Lenkungszweck, Markteffizienz und Steuergerechtigkeit.
Der Autor argumentiert, dass eine pauschale Besteuerung von Derivaten Absicherungsgeschäfte (Hedging) für Unternehmen verteuert, was zu Liquiditätsengpässen und kontraproduktiven Risiken führen kann.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass ein solches Vorhaben nicht als "risikolos" zu bezeichnen ist und die erwarteten Effekte, insbesondere hinsichtlich der Krisenprävention, unrealistisch sind.
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