Bachelorarbeit, 2020
60 Seiten, Note: 1.7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Smart Contracts im Überblick
I. Geschichte der Smart Contracts
II. Definitionsansätze von Smart Contracts
III. Technischer Hintergrund und Funktionsweise
1. Blockchain – Technologie
2. Funktion eines Smart Contracts im Rahmen einer Blockchain
IV. Merkmale von Smart Contracts in der Blockchain
1. Automatisierung und Wegfall von Intermediären
2. Transparenz und Rechtssicherheit
3. Beschränkung auf Leistungen in der Blockchain
4. Beschränkung auf digital prüfbare Ereignisse
4.1. Beschränkung
4.2. Oracles-Schnittstelle: Verbindung mit der Außenwelt
5. Anonymität
IV. Anwendungsbeispiele von Smart Contracts
C. Wesentliche rechtliche Aspekte der Smart Contracts
I. Vorbemerkung: Code is not law
II. Smart Contracts und Vertragsschluss i.S.d. deutschen Zivilrechts
1. Vertragsparteien
1.1. Maschine als Vertragspartei?
1.1.1. Kein Rechtsubjekt nach BGB
1.1.2. Zukommen einer eigenen Rechtspersönlichkeit?
1.1.3. Analoge Anwendung des Minderjährigenrechts und beschränkte Teilrechtsfähigkeit?
1.1.4. Zwischenfazit
1.2. Rechts- und Geschäftsfähigkeit hinter den Transaktionen stehender Personen
1.3. Pseudonymität als Vertragshindernis?
1.4. Zwischenfazit
2. Übereinstimmende Willenserklärungen
2.1. Willenserklärung
2.1.1 Maschinenbasierte Willenserklärung
2.1.2. Qualifikation als rechtliche Willenserklärung
2.2. Abgabe und Zugang
2.2.1. Abgabe
2.2.2. Zugang
2.3. Widerruf
2.4. Zurechnung
2.5. Auslegung
3. Vertragsinhalt:
3.1. Grundsatz der Inhaltsfreiheit
3.2. Grenzen
4. Zwischenfazit
III. Programmiersprache als Vertragssprache
1. Individualvertragliche Smart Contracts
2. Anfechtbarkeit wegen Unkenntnisse der Programmiersprache
IV. Anfechtung im Falle der Smart Contracts
1. Irrtümer im Rahmen von Smart Contracts
2. Anfechtungsbefugnis
2.1. Bei Fehler im Rahmen der Dateneingabe
2.2. Bei Fehler im Rahmen der Datenverarbeitung
V. Formbedürftige Rechtsgeschäfte
1. Notarielle Beurkundung und öffentliche Beglaubigung
2. Schriftform und elektronische Form
3. Textform
VI. Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen
1. Im elektronischen Geschäftsverkehr
2. Fernabsatz
VII. Smart Contracts und AGB-Recht
1. Vorliegen von AGB
2. Einbeziehung, insbesondere Sprachregelung
2.1. Im B2C-Verkehr
2.2. Im Verkehr zwischen Unternehmern
3. Inhaltskontrolle
3.1. Verstoß gegen § 309 Nr. 2 BGB
3.2. Unangemessene Benachteiligung § 307 I S.1 BGB
VIII. Smart Contracts und Rückabwicklung
1. Unbeachtlichkeit der Blockchain-Charakteristika
2. Anspruchsdurchsetzung
IX. Leistungsstörungsrecht im Vertragsverhältnis eines Smart Contracts
1. Leistungsstörungen bei Smart Contracts
2. Leistungsstörungsrecht im Verhältnis eines Smart Contracts
2.1. Leistungsunmöglichkeit
2.1.1. Anfängliche Unmöglichkeit
2.1.2. Nachträgliche Unmöglichkeit
2.2. Schlechtleistung
2.2.1. Unerwünschte Transaktionen
2.2.2. Mangel an dem Vertragsgegenstand selbst
2.2.3. Rechtsfolge und Auslösung
2.3. Verzug
D. Zusammenfassung und Ausblick
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die rechtliche Einordnung von Smart Contracts nach deutschem Zivilrecht, um zu klären, ob es sich dabei um Verträge im Rechtssinne handelt und wie die Rechtslage, insbesondere bei Leistungsstörungen, zu beurteilen ist.
II. Smart Contracts und Vertragsschluss i.S.d. deutschen Zivilrechts
Ein Vertragsschluss kommt nach deutschem Zivilrecht durch inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen mehrerer Rechtssubjekte zustande. Er setzt somit unter anderem eine Beteiligung von mindesten 2 Rechtsubjekten voraus. Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sind dabei die notwendigen Voraussetzungen an die Rechtssubjekte, um Verträge rechtsgültig abschließen zu können (§ 105 BGB).
Es ist daher zu erklären, ob es bei den Vertragsparteien von Smart Contracts um anerkannte Rechtsubjekte handelt und ob die vorausgesetzte Rechts- und Geschäftsfähigkeit an diese vorliegen. Nach BGB sind Rechtsubjekte, die Träger von Rechten und Pflichten sein können, nur natürliche und juristische Personen. Dass eine Maschine oder ein autonomes System Vertragspartei sein könnte, ranggiert außerhalb der Vorstellungskraft eines Juristen.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Blockchain-Technologie ein und verdeutlicht die zunehmende Relevanz von Smart Contracts als automatisierte Protokolle, deren rechtliche Einordnung im Fokus der Arbeit steht.
B. Smart Contracts im Überblick: Dieses Kapitel erläutert die Entstehungsgeschichte, Definitionen sowie die technische Funktionsweise von Smart Contracts auf der Blockchain und stellt deren Merkmale sowie Anwendungsbeispiele vor.
C. Wesentliche rechtliche Aspekte der Smart Contracts: Der Hauptteil analysiert die zivilrechtliche Qualifikation von Smart Contracts, einschließlich des Vertragsschlusses, der Rolle der Programmiersprache, Anfechtungsfragen, Formvorschriften, AGB-Recht und das Leistungsstörungsrecht.
D. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit resümiert, dass Smart Contracts zwar rechtlich als Software und unter Umständen als Vertrag qualifiziert werden können, die Anspruchsdurchsetzung und die Überwachung rechtlicher Grundsätze jedoch aufgrund der technischen Ausgestaltung problematisch bleiben.
Smart Contracts, Blockchain, Zivilrecht, Vertragsschluss, Willenserklärung, AGB-Recht, Leistungsstörung, Anfechtung, Pseudonymität, Rechtssicherheit, Automatisierung, Rechtsfähigkeit, Rückabwicklung, Software, Programmcode.
Die Arbeit untersucht die rechtliche Qualifikation und Einordnung von Smart Contracts, die auf Blockchain-Technologie basieren, in das deutsche Zivilrecht.
Zentrale Themen sind die technische Funktionsweise von Smart Contracts, deren Status als Vertrag, die Anwendbarkeit des AGB-Rechts, sowie der Umgang mit Leistungsstörungen und Anfechtungsszenarien.
Die Forschungsfrage ist, ob Smart Contracts Verträge im Rechtssinne darstellen, wie sie rechtlich qualifiziert werden und welche Anforderungen das deutsche Zivilrecht an ihre Anwendung stellt.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Literaturanalyse und der juristischen Auslegung zivilrechtlicher Normen des BGB in Bezug auf die Besonderheiten digitaler, automatisierter Prozesse.
Der Hauptteil befasst sich mit der Willenserklärung durch Software, dem Problem der Vertragsparteien-Identität (Pseudonymität), der Wirksamkeit von AGB-Klauseln in Programmcode und der rechtlichen Abwicklung bei Leistungsstörungen.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Smart Contracts, Blockchain, Zivilrecht, Willenserklärung und Leistungsstörung charakterisiert.
Nein, die Arbeit stellt fest, dass Maschinen keine Rechtsubjekte nach dem BGB sind; Vertragsparteien bleiben die natürlichen oder juristischen Personen, die hinter den Transaktionen stehen.
In vielen Fällen ja, da Smart Contracts oft nicht die Anforderungen an die Schriftform oder elektronische Form nach dem BGB erfüllen können, weshalb sie sich meist nur für formlose Rechtsgeschäfte eignen.
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