Magisterarbeit, 2019
79 Seiten, Note: 1.0
B. Einleitung
I. Gegenstand der Untersuchung
II. Struktur der Arbeit
III. Methodik der Arbeit
C. Wirtschaftlicher Hintergrund des Online-Advertising-Businesses
D. Die Merkmale des Daten-für-Software-Handels: Einführung in Daten und Software
I. Die Kriterien für die rechtliche Triangulation zwischen Daten – Software - Werben
II. Daten und Informationen
1. Technische Definierung
2. Personenbezogene Daten als Rechts- und Wirtschaftsgut
III. Software
1. Technische Definierung
2. Software als Rechtsgut
E. Das Werben in Internet-Suchalgorithmen und sozialen Netzwerken
I. Einführung
II. Das Verhältniss des Werbens in Bezug auf das Datenschutz- und Vertragsrecht
III. Die Grundregeln der Lauterkeit von Online-Werbung
1. Einführung
2. Blickfangwerbung in Internet-Suchalgorithmen und sozialen Netzwerken
3. Keyword Advertising und der Preis personenbezogener Daten
4. Affiliate Marketing
IV. Die Rechtsfolgen unzulässiger Handlungen
F. Die datenschutzrechtlichen Aspekte
I. Einführung
II. Personenbezogene Daten
II. Informationelle Selbstbestimmung
1. Bedeutung, Kontext und Reichweite
2. R.a.i.S. und das Subsumtionsabenteuer
III. Drittwirkung und Verantwortlichkeit der Anbieter von Internet-Suchalgorithmen und sozialen Netzwerken
III. Grundprinzipien des Datenverarbeitung
1. Die Befugnis zur Datenverarbeitung
2. Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit, des Handelns nach Treu und Glauben und der Transparenz
3. Die Grundsätze der Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und der Intergrität und Vertraulichkeit
4. Die Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen
5. Arten der Datenverarbeitung in Internet-Suchalgorithmen und sozialen Netzwerken
6. Werberelevante Datenklassen in Internet-Suchalgorithmen und sozialen Netzwerken
7. Rechte der betroffenen Personen
E. Die vertragsrechtlichen Aspekte
I. Charakteristiken und rechtliche Einordnung der Internet-Suchalgorithmen und sozialen Netzwerke
II. Die vertragliche Einordnung
1. Einführung
2. Der ASP-Vertrag und SaaS-Vertrag
3. Entgeltliche und unentgeltliche Verträge
4. Der Social-Media-Vertrag
V. Das Spezifikum der wesentlichen Geschäftseigenschaften der Social-Media-Verträge
1. Die wesentlichen Geschäftseigenschaften
2. Anwendung von AGB-Recht und Verbraucherschutzrecht auf Social-Media-Verträge
3. Bestimmtheit und Bestimmbarkeit der wesentlichen Geschäftseigenschaften
H. Reflexion und Konklusion
Die Arbeit untersucht die wettbewerbs-, datenschutz- und vertragsrechtlichen Implikationen von Werbung in Internet-Suchalgorithmen und sozialen Netzwerken. Ziel ist es, das Vertragsverhältnis zwischen Nutzern und Anbietern unter Berücksichtigung des "Daten-für-Software"-Geschäftsmodells zu analysieren, um Rechte der Verbraucher und Mechanismen der Datenverarbeitung präzise rechtlich einzuordnen.
3. Keyword Advertising und der Preis personenbezogener Daten
Stichwortwerbung oder Keyword Advertising ist eine Art von Online-Werbung bei der der Werbetreibende über Schlüsselworte Werbung in Suchalgorithmen (z.B. Google Search oder Facebook News Feed), bzw. in die Ergebnisse der Suche platzieren kann. Wenn der Nutzer eine Information sucht und dabei eins oder mehrere Begriffe benutzt die mit Stichworten aus der Werbung korrespondieren, wird als Suchergebnis u.a. die Anzeige des Werbenden hervorgebracht. Diese Anzeigen sollen aber entsprechend abgegrenzt sein mit einer kurzen Ergänzung wie z.B. „Anzeige“ oder „Sponsored“ und wird üblicherweise mit Links zur werbenden Internetseite verkuppelt.
Das Keyword-Advertising-Business ist wegen seiner Vorteile äußerst populär bei Anbietern von Internet-Suchalgorithmen und sozialen Netzwerken aber auch bei Anbietern sog. Search-Engine Optimisation Dienste. Im Gegenteil zur herkömmlicher, indirekter Bannerwerbung bei der die Klickrate zwischen 0,01 und 0,1 % liegt, werden die Schlüsselwort-Anzeigen kontextorientiert platziert, was zu einer Klickrate von 3,5% führt. Außerdem zahlt der Werbende nicht für die Anzahl der hervorgebrachten Anzeigen, so wie es bei meisten Bannerwerbungen der Fall ist, sondern für Feedback über Werbung oder geklickte Anzeigen (sog. Cost per klick).
Das spezifische dabei ist, dass der Preis der Anzeigen über automatisierte Auktionsverfahren bestimmt wird, bzw. über Real Time Bidding, wonach beliebte Stichworte konsequent teurer sind. Das beste Beispiel dafür ist Google Adwords. Das heißt, das sich der Preis für Werbung nach dem Werbemarkt bestimmt und dieser Preis wiederum nach dem Preis des Datenmarktes. In anderen Worten, die Marktanfrage (Beliebtheit der Stichwörter) bestimmt sich nach den personenbezogenen Daten (Feedback der Nutzer über Internetinhalte), die der Nutzer im Rahmen der datenschutzrechtlichen Einwilligung dem Anbieter zur Verfügung gestellt hat. Weiter lässt sich ohne Zweifel schließen, dass der Preis personenbezogener Daten als Reflexion der Preise von Anzeigen auch durch automatisierten Abläufen regelmäßig, in Echtzeit bestimmt wird.
B. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert den Gegenstand der Untersuchung, die Struktur der Arbeit sowie die methodische Herangehensweise zur rechtlichen Analyse von Suchalgorithmen und sozialen Netzwerken.
C. Wirtschaftlicher Hintergrund des Online-Advertising-Businesses: Hier werden die wirtschaftlichen Machtverhältnisse und die Entwicklung der digitalen Vermittlungsdienste beleuchtet, die durch werbefinanzierte Geschäftsmodelle geprägt sind.
D. Die Merkmale des Daten-für-Software-Handels: Einführung in Daten und Software: Dieses Kapitel definiert die technischen und rechtlichen Begriffe von Daten und Software, um die Basis für das Verständnis des Tauschverhältnisses zu schaffen.
E. Das Werben in Internet-Suchalgorithmen und sozialen Netzwerken: Das Kapitel analysiert verschiedene Werbeformen, deren datenschutzrechtliche Zulässigkeit sowie die entsprechenden Rechtsfolgen bei Verstößen.
F. Die datenschutzrechtlichen Aspekte: Hier steht die informationelle Selbstbestimmung, die Datenverarbeitungsgrundsätze sowie die Rechte der betroffenen Personen unter der DSGVO im Mittelpunkt.
E. Die vertragsrechtlichen Aspekte: Dieses umfangreiche Kapitel widmet sich der rechtlichen Einordnung der Verträge, der Typologie (z.B. SaaS, Social-Media-Vertrag) und der Anwendung von Verbraucherschutzrecht auf Massengeschäfte im Internet.
H. Reflexion und Konklusion: Das Schlusskapitel fasst die zentralen Erkenntnisse über die rechtliche Natur von Social-Media-Verträgen zusammen und zieht ein Fazit zur Praxis der Datenvermarktung.
Online-Werbung, Internet-Suchalgorithmen, Soziale Netzwerke, Datenschutzrecht, DSGVO, Daten-für-Software, Informationelle Selbstbestimmung, Social-Media-Vertrag, Keyword Advertising, Affiliate Marketing, Verbraucherschutzrecht, Personenbezogene Daten, Online-Dienstleistungsvertrag, Profiling, AGB-Recht
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbung in Internet-Suchalgorithmen und sozialen Netzwerken, wobei sie den Fokus auf das zugrunde liegende wirtschaftliche "Daten-für-Software"-Modell legt.
Zu den Kernbereichen gehören das Wettbewerbsrecht (insb. UWG), das Datenschutzrecht (insb. DSGVO) und das Vertragsrecht, insbesondere unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes.
Die Arbeit möchte abstrahieren, welcher Vertragstyp das Verhältnis zwischen Nutzer und Anbieter bei modernen Such- und Vernetzungsplattformen eigentlich gestaltet und wie dieser rechtlich zu bewerten ist.
Der Autor kombiniert einen normorientierten und fallorientierten Ansatz, wobei der Fokus auf Rechtsprinzipien und Abstrahierung liegt, anstatt auf einer rein thesenorientierten Beweisführung.
Der Hauptteil befasst sich mit der technischen Definition von Daten und Software, den rechtlichen Aspekten von Online-Werbemechanismen, den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung sowie der vertragsrechtlichen Einordnung dieser Dienste als Dauerschuldverhältnisse.
Zentrale Begriffe sind das Daten-für-Software-Geschäftsmodell, Social-Media-Vertrag, informationelle Selbstbestimmung, DSGVO, Online-Werbung und Verbraucherschutz.
Der Autor konstatiert, dass das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung für den durchschnittlichen Nutzer in der komplexen digitalen Praxis kaum praktikabel ist und die Last der Einhaltung daher verstärkt auf die Anbieter übertragen werden sollte.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass Social-Media-Verträge als gegenseitige Mietverträge einzuordnen sind, in denen Nutzer personenbezogene Daten als Gegenleistung (in Analogie zu einem Tauschvertrag) erbringen.
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