Bachelorarbeit, 2019
142 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
2.1. Begriffsdiskussion
2.2. Besondere Eigenschaften
2.2.1. Fluchterfahrungen
2.2.2. Traumatisierungsprozesse
2.3. Statistische Entwicklungen in Deutschland
3. Relevante Gesetze für die Arbeit mit umF
3.1. Arten der Aufenthaltssicherung in Deutschland
3.2. Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
3.2.1. Inobhutnahme und Vormundschaft
3.2.2. Hilfe zur Erziehung
4. Anforderungen an die Unterbringung und Betreuung von umF
4.1. Unterbringung in einer stationären Wohnform in Hessen
4.2. Betreuung durch pädagogische Fachkräfte
5. Empirischer Teil
5.1. Methodische Vorüberlegungen
5.2. Portrait der Einrichtungen
5.3. Hintergrund der Befragten im Kontext der Fragestellung
5.4. Durchführung der Interviews
5.4.1. Kontaktierung der Befragten
5.4.2. Verlauf der Befragungen
5.5. Auswertung mit der Qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring
5.6. Darstellung der Ergebnisse
5.6.1. Interview 1
5.6.2. Interview 2
5.7. Interpretation der Ergebnisse
6. Zusammenfassung / Fazit / Handlungsempfehlungen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Kriterien, die im Berufsfeld der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in stationären Wohngruppen in Hessen eine zentrale Rolle spielen, wobei die Forschungsfrage darauf abzielt, die Anforderungen an das Betreuungspersonal sowie die rechtlich-organisatorischen Rahmenbedingungen zu beleuchten.
2.2.1. Fluchterfahrungen
Wegen verschiedener Erlebnisse während oder vor der Flucht haben geflüchtete Menschen oft ein besonderes Schutzbedürfnis, auch noch nach ihrer Flucht und der Ankunft im Aufnahmeland. Brigitte Hargasser stellt diesbezüglich die besondere Vulnerabilität, also die Verletzlichkeit und daraus resultierende Schutzbedürftigkeit von unbegleiteten Minderjährigen mit Fluchthintergrund heraus (vgl. Hargasser 2016: 85). Dazu tragen vor allem Erfahrungen im Herkunftsland bei. Häufige Erlebnisse dabei sind nach Hargasser der „Tod von Familienangehörigen, Bedrohung und Verfolgung, direkte und indirekte Kriegserlebnisse, Menschenhandel, [das] Leben im Verborgenen [und das] Erleben oder Zeuge sein von Gewalt, Erfahrungen sexueller Gewalt [oder] Inhaftierung“ (Hargasser 2016: 87). Hauptfluchtursache für Menschen aus den Ländern Syrien und Irak ist beispielsweise der dortige Bürgerkrieg zwischen verschiedenen bewaffneten Gruppierungen (zum Beispiel dem Islamischen Staat) und den dortigen Regierungstruppen (vgl. Wieland 2017 und Rhode 2018). Allgemein sind häufige Fluchtgründe nach Hargasser oftmals die religiöse oder ethnische Zugehörigkeit, das Geschlecht, Missbrauch (in oder außerhalb der Familie), Armutsverhältnisse, Zwangsrekrutierung, -arbeit oder -heirat, Sklaverei, Folter, Krankheit oder das Bedürfnis nach Bildung (vgl. Ayotte 2002: 13, 25f zit. nach Hargasser 2016: 88). Allerdings gebe es auch Minderjährige, die ihre Ausreise bereits vor dem Beginn kriegerischer Handlungen oder anderer Ereignisse antreten und daher zumindest vor diesen Erfahrungen verschont bleiben (vgl. Hargasser 2016: 86). Dennoch kann das Leben in einem Land, in dem eine Bedrohung durch Verfolgung oder Krieg besteht, sowie die Auflösung der gewohnten Strukturen eine große Belastung darstellen (vgl. ebd.). Gemeinhin sei „der Verlust des Gefühls von Sicherheit, Vertrautheit, Vertrauen in sich selbst und andere“ (Hargasser 2016: 86) länderübergreifend für geflüchtete Menschen eine gemeinsame Folge.
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die aktuelle weltweite Fluchtsituation und den spezifischen Schutzbedarf von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Kontext der deutschen Kinder- und Jugendhilfe.
2. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Dieses Kapitel definiert die Zielgruppe, erörtert Fluchtursachen sowie Traumatisierungsprozesse und analysiert statistische Entwicklungen in Deutschland.
3. Relevante Gesetze für die Arbeit mit umF: Es werden die internationalen sowie nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen, inklusive des SGB VIII und des Aufenthaltsrechts, detailliert dargelegt.
4. Anforderungen an die Unterbringung und Betreuung von umF: Hier werden Standards für stationäre Einrichtungen in Hessen sowie notwendige pädagogische Fachkompetenzen für das Betreuungspersonal beschrieben.
5. Empirischer Teil: Der empirische Teil beschreibt die methodische Vorgehensweise, die Durchführung und Auswertung von Experteninterviews mit Fachkräften der Jugendhilfe.
6. Zusammenfassung / Fazit / Handlungsempfehlungen: Abschließend werden die zentralen Ergebnisse der theoretischen und empirischen Forschung synthetisiert und Handlungsempfehlungen für die Praxis abgeleitet.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII, Stationäre Unterbringung, Betreuung, Traumapädagogik, Aufenthaltssicherung, Inobhutnahme, Experteninterview, Qualitative Inhaltsanalyse, Integration, Jugendhilfe, Jugendwohngruppen, Flüchtlingsschutz, Hilfeplan
Die Arbeit analysiert die Kriterien bei der Unterbringung und pädagogischen Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in stationären Einrichtungen in Hessen.
Die Themenfelder umfassen rechtliche Grundlagen (Aufenthaltsstatus, SGB VIII), pädagogische Standards, Herausforderungen im Betreuungsalltag und die Bedeutung von Traumatisierungsprozessen.
Die Arbeit verfolgt die Forschungsfrage: „Welche Kriterien gibt es im Berufsfeld der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in stationären Wohngruppen?“
Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurde eine qualitative Sozialforschung durchgeführt, konkret leitfaden-gestützte Experteninterviews, die nach der Methode von Philipp Mayring ausgewertet wurden.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Betreuungsanforderungen sowie eine empirische Untersuchung, die Praxiseinblicke in den Alltag der Einrichtungen gewährt.
Die zentralen Schlagworte sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF), Kinder- und Jugendhilfe, stationäre Unterbringung, Aufenthaltssicherung, Traumapädagogik und Hilfeplanung.
Die Befragten heben insbesondere die Notwendigkeit von Rechtskompetenzen zur Aufenthaltssicherung, den Umgang mit sprachlichen Barrieren und die besondere Sensibilität gegenüber traumatisierten Jugendlichen hervor.
Die enge Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem Jugendamt und anderen Unterstützungsnetzwerken ist essenziell, da die stationären Einrichtungen selbst keine therapeutische Behandlung leisten können.
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