Masterarbeit, 2020
64 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit
2 Grundlagen zur Finanzierung internationaler Konzerne
2.1 Der internationale Konzern
2.2 Die Konzernfinanzierung und der Fremdvergleich
3 Darstellung der Sachverhaltsproblematik anhand der Urteilsfälle
4 Die Rechtslage vor Änderung der Rechtsprechung
4.1 Der Inlandsfall
4.1.1 Die Höhe des Zinssatzes
4.1.2 Die steuerliche Abzugsfähigkeit des Forderungsverlustes
4.1.3 Zusammenfassung der Belastungswirkung im Inlandsfall
4.2 Der grenzüberschreitende Fall
4.2.1 Die Höhe des Zinssatzes
4.2.2 Die Steuerliche Abzugsfähigkeit des Forderungsverlustes
4.2.3 Zusammenfassung der Belastungswirkung im grenzüberschreitenden Fall
5 Die Rechtslage nach Änderung der Rechtsprechung
6 Die Entscheidungsgründe für die neue Rechtsprechung
6.1 Die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital
6.2 Der Fremdvergleichsgrundsatz bei Konzernbeziehungen
6.2.1 Der Fremdvergleich
6.2.2 Die Höhe des Zinssatzes
6.2.3 Die Besicherung als Fremdüblichkeitskriterium – Bedeutung des Konzernrückhalts
6.2.4 Die Sperrwirkung des Art. 9 DBA-MA
7 Die Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung
7.1 Die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital
7.2 Die neue Bedeutung des Konzernrückhalts
7.3 Die Folgen für den fremdüblichen Zins
7.4 Aufhebung der Sperrwirkung des Art. 9 DBA-MA
8 Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH
8.1 Die kompensatorische Wirkung des Zinssatzes
8.2 Unterscheidung zwischen Konzernüblichkeit und Fremdüblichkeit
8.3 Die Sperrwirkung des Art. 9 DBA-MA
8.4 Das Verhältnis zum Unionsrecht
8.5 Das Verhältnis zu nationalen Korrekturnormen
9 Fazit und Hinweise für die Praxis
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Einkünftekorrektur bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen. Ziel ist es, die neue Auslegung der Fremdüblichkeit, des Konzernrückhalts und der Sperrwirkung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie deren steuerliche Konsequenzen kritisch zu beleuchten und mit der bisherigen Verwaltungsauffassung sowie unionsrechtlichen Grundsätzen zu vergleichen.
1.1 Problemstellung
Mit den Urteilen vom 27 Februar 2019 und vom 19 Juni 2019 verwirft der BFH einige über Jahre bestehende Rechtsprechungsgrundsätze und setzt damit insbesondere für Finanzierungsfragen in Konzernsachverhalten in Hinblick auf die grundsätzliche Kapitalausstattung bzw. das Geben oder Stehenlassen von Krediten oder Garantien zwischen verbundenen Unternehmen in der Krise neue Maßstäbe.
Mit diesen Entscheidungen wendet sich der BFH sowohl von den Prinzipen der Rechtsprechung als auch des BMF ab und stellt fest, dass die Nichtbesicherung von Darlehen zwischen Konzerngesellschaften generell fremdunüblich ist. Dieses fremdunübliche Merkmal kann nicht wie bisher nach konzernüblicher Praxis durch den sogenannten Konzernrückhalt kompensiert werden. Des Weiteren sollen auch Substanzverluste gemäß § 1 Abs. 1 AStG einer Einkünftekorrektur unterworfen werden. Somit beschränkt sich die Korrektur nicht nur auf die fremdunübliche Bepreisung in Gestalt eines unüblich vereinbarten Zinssatzes. Der Fremdvergleich ist dem Grunde und der Höhe nach anzuwenden.
Auch die für Gewinnkorrekturen im Zusammenhang mit einem Doppelbesteuerungsabkommen bisher notwendige Ermächtigung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA ist nicht mehr vonnöten. Der Sperrwirkung des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA wurde eine Absage erteilt. Kein Widerspruch zu dieser Entscheidung soll die vom EuGH entwickelte so genannte Hornbach-Doktrin darstellen, wonach wirtschaftliche Gründe eine Abweichung vom Fremdvergleichsgrundsatz rechtfertigen können. Entsprechend des BFH-Urteils vom 27 Februar 2019 bestimmt sich weiterhin nach einer Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, ob einer Korrektur nach § 1 Abs. 1 AStG der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Unionsrechts entgegensteht. Hierbei sind die Finanzierungsverantwortung, das wirtschaftliche Eigeninteresse sowie die strukturelle Nähe zur Eigenkapitalausstattung und die Änderung des Vermögens- und Liquiditätsstatus des Darlehensgebers zu berücksichtigen. Nach diesem durch den BFH mit Urteilen vom 27 Februar 2019 neu ausgerichteten Fremdvergleichsmaßstab können dem Grunde nach sämtliche sonstigen Bedingungen mit Bezug zum Darlehensstamm, z. B. Laufzeit, Währung und Besicherung einer Fremdvergleichsprüfung unterliegen. Diese geänderten Maßstäbe bzw. neuen Leitsätze des BFH-Urteils führen jedoch zu zahlreichen Folgefragen und haben erheblichen Einfluss auf die zukünftige Gestaltung der internationalen Konzernfinanzierung.
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Problematik der geänderten BFH-Rechtsprechung bei der Einkünftekorrektur dar, erläutert die Zielsetzung der Arbeit und gibt einen Überblick über deren Aufbau.
2 Grundlagen zur Finanzierung internationaler Konzerne: Hier werden die Rahmenbedingungen der Finanzierung im internationalen Konzerngefüge sowie die Bedeutung des Fremdvergleichs grundlegend analysiert.
3 Darstellung der Sachverhaltsproblematik anhand der Urteilsfälle: Dieses Kapitel erläutert anhand konkreter Urteilsfälle, welche Sachverhalte die neue Rechtsprechung des BFH maßgeblich ausgelöst haben.
4 Die Rechtslage vor Änderung der Rechtsprechung: Es erfolgt eine detaillierte Analyse der Behandlung von Inlands- und Auslandsfällen hinsichtlich Zinssätzen und Forderungsverlusten vor der rechtlichen Kehrtwende.
5 Die Rechtslage nach Änderung der Rechtsprechung: Dieses Kapitel fasst die zentralen neuen Leitsätze zusammen, die nach den Urteilen des BFH die aktuelle Rechtslage definieren.
6 Die Entscheidungsgründe für die neue Rechtsprechung: Die logischen und juristischen Herleitungen des BFH für seine geänderte Auffassung zu Kapitalqualifikation, Fremdvergleich und Sperrwirkung werden hier dargelegt.
7 Die Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung: Es wird analysiert, welche praktischen Folgen die neue Rechtsprechung für die Gestaltung von Konzernfinanzierungen hat.
8 Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH: Hier erfolgt eine kritische Diskussion der BFH-Grundsätze, insbesondere im Hinblick auf Banküblichkeit, Unionsrecht und nationale Korrekturnormen.
9 Fazit und Hinweise für die Praxis: Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und praktische Empfehlungen für den Umgang mit der neuen Rechtsprechung gegeben.
Konzernfinanzierung, Fremdvergleich, BFH-Rechtsprechung, Einkünftekorrektur, Außensteuergesetz, AStG, Konzernrückhalt, Darlehensverlust, Teilwertabschreibung, Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, Sperrwirkung, OECD-Musterabkommen, Kapitalersatz, Banküblichkeit
Die Arbeit behandelt die drastischen Änderungen in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bezüglich der steuerlichen Behandlung von konzerninternen Finanzierungsbeziehungen und deren Auswirkungen auf die internationale Steuerplanung.
Im Zentrum stehen die Neuausrichtung des Fremdvergleichs bei Konzerndarlehen, die Abschaffung der steuerlichen Anerkennung des Konzernrückhalts und die Aufhebung der Sperrwirkung von DBA gegenüber nationalen Korrekturnormen.
Das Ziel ist es, die neuen Leitsätze des BFH detailliert zu analysieren, kritisch gegen die bisherige Rechtsprechung sowie internationale Standards (wie OECD-Richtlinien) abzugrenzen und deren Konsequenzen für die steuerliche Praxis aufzuzeigen.
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, die Analyse höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie den Vergleich zwischen nationaler steuerlicher Behandlung und abkommensrechtlichen Grundsätzen, ergänzt durch betriebswirtschaftliche Aspekte der Konzernfinanzierung.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der historischen Rechtslage, die Analyse der Entscheidungsgründe des BFH für die "Kehrtwende", die Auswirkungen auf die Finanzierungsgestaltung sowie eine kritische Auseinandersetzung mit dem neuen Fokus auf "Banküblichkeit".
Wichtige Begriffe sind die Fremdüblichkeit, das AStG (Außensteuergesetz), das Konzernsteuerrecht, die Teilwertabschreibung sowie die Auseinandersetzung mit dem OECD-Musterabkommen.
Der Autor äußert sich kritisch dazu, da der BFH die "Banküblichkeit" als neuen universalen Maßstab ansetzt, was die wirtschaftliche Realität konzerninterner Finanzierungen ignoriert und das Risiko wirtschaftlicher Doppelbesteuerung erhöht.
Dies ist Gegenstand der kritischen Diskussion. Während der BFH dies ablehnt, vertreten Teile der Fachliteratur die Ansicht, dass die Hornbach-Doktrin durchaus auf Fälle mit Substanzverlusten anwendbar sein sollte, um wirtschaftlich gerechtfertigte Maßnahmen nicht zu bestrafen.
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