Magisterarbeit, 2002
106 Seiten, Note: 2,0
Diese Magisterarbeit analysiert die aktuelle Diskussion um das NPD-Parteiverbot aus politikwissenschaftlicher Sicht. Sie untersucht die rechtlichen Grundlagen eines Parteiverbots, insbesondere im Kontext von Art. 21 GG, und analysiert den Verbotsantrag der Bundesregierung anhand der Kriterien Verfassungsfeindlichkeit, Aktiv-kämpferische, aggressive Grundhaltung und Verhältnismäßigkeit. Darüber hinaus werden die Probleme des Versammlungsrechts im Zusammenhang mit der NPD und die Konzeption der „streitbaren Demokratie“ beleuchtet. Abschließend werden verschiedene Meinungen zum NPD-Parteiverbot aus Rechtswissenschaft und Politik/Geschichtswissenschaft dargestellt.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema und den Forschungsstand. Der Hauptteil widmet sich den rechtlichen Grundlagen zum Parteienverbot, insbesondere Art. 21 GG, und dem Verbotsverfahren. Der Verbotsantrag der Bundesregierung wird anhand von Kriterien wie Verfassungsfeindlichkeit, Aktiv-kämpferische Grundhaltung und Verhältnismäßigkeit analysiert. Anschließend werden Probleme des Versammlungsrechts im Zusammenhang mit der NPD beleuchtet. Es folgt eine Betrachtung der Konzeption der „streitbaren Demokratie“ im Kontext des NPD-Parteiverbots. Schließlich werden verschiedene Meinungen zum NPD-Parteiverbot aus Rechtswissenschaft und Politik/Geschichtswissenschaft dargestellt.
NPD-Parteiverbot, Art. 21 GG, Verfassungsfeindlichkeit, Aktiv-kämpferische Grundhaltung, Verhältnismäßigkeit, Versammlungsrecht, „streitbare Demokratie“, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Geschichtswissenschaft
Die wesentliche Rechtsgrundlage für ein Parteienverbot ist Artikel 21 des Grundgesetzes (GG), der die Verfassungswidrigkeit von Parteien definiert, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen.
Die „streitbare“ oder „wehrhafte“ Demokratie ist ein Verfassungsprinzip, das es dem Staat ermöglicht, sich gegen Feinde der demokratischen Ordnung mit rechtlichen Mitteln, wie etwa dem Parteienverbot, zur Wehr zu setzen.
Dem Verbotsantrag lagen Vorwürfe der Verfassungsfeindlichkeit zugrunde, darunter völkischer Kollektivismus, Antisemitismus, Rassismus sowie eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus.
Es handelt sich um ein strategisches Konzept der NPD, das neben dem Kampf um die Parlamente auch den „Kampf um die Köpfe“ und den „Kampf um die Straße“ umfasst, um ihre politischen Ziele zu erreichen.
Die Problematik der verdeckten Ermittler (V-Männer) in den Führungsebenen der Partei war ein zentrales Hindernis im Verbotsverfahren, da dies die Frage nach der staatlichen Beeinflussung der Beweismittel aufwarf.
Ein Verbot muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Dabei wird die tatsächliche Gefahr, die von der Partei ausgeht, gegen den hohen Stellenwert der Parteienfreiheit abgewogen.
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