Magisterarbeit, 2002
106 Seiten, Note: 2,0
A) Einführung
B) Hauptteil
I) Rechtsgrundlagen zum Parteienverbot
1) Art. 21 GG (Grundgesetz)
2) Das Verbotsverfahren
a) Antragsstellung
b) Vertretung
c) Vorverfahren
d) Parteienverbot
II) Verbotsantrag der Bundesregierung
1) Verfassungsfeindlichkeit der Ziele und Aktivitäten der NPD
a) Angriffe der NPD gegen die freiheitliche Grundordnung insgesamt
b) Äußerungen gegen einzelne Merkmale der freiheitlich demokratischen Grundordnung
aa) Völkischer Kollektivismus
bb) Antisemitismus
cc) Rassismus/Fremdenfeindlichkeit
c) Abkehr vom Grundsatz der Völkerverständigung
d) Wesenverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus
2) Aktiv-kämpferische, aggressive Grundhaltung der NPD
a) Strategische Konzepte
aa) Drei-Säulen-Konzept
bb) Befreite Zonen
b) Systematische Schulungen
c) Sprachliche Militanz
d) Einstellung zur Gewalt als Mittel im politischen Streit – Strafbares Verhalten von Mitgliedern/Anhängern
3) Verhältnismäßigkeit
a) Gefahr, die von der NPD ausgeht
b) Geeignetheit
c) Erforderlichkeit
d) Angemessenheit
e) Ergebnis
f) Kritik zum Verbotsantrag der Bundesregierung
III) Probleme des Versammlungsrechts gem. Art. 8 GG
1) Schutzbereich des Art. 8 GG
2) Eingriffe in Art. 8 Abs. 1 GG
3) Gesetzesvorbehalt des Art 8 Abs. 2 GG
4) Probleme eines Demonstrationsverbots gegen die NPD
5) Lösungsansätze
IV) Konzeption der streitbaren Demokratie
1) Historische Grundlagen der Weimarer Republik
2) Kontroversen zum Begriff „streitbare Demokratie“
a) Gegner der Konzeption „streitbare Demokratie“
aa) Bulla
bb) Jaschke
b) Befürworter der Konzeption „streitbare Demokratie“
aa) Befürwortung in der Literatur
(1) Dreier
(2) Klein
(3) Everts
bb) Befürwortung durch das Bundesverfassungsgericht
c) Bewertung nach Loewenstein
d) Ergebnisse und eigene Stellungnahme
V) Meinungen zum NPD-Parteiverbot
1) Das NPD-Parteiverbot in der Rechtswissenschaft
a) Befürworter des Parteienverbots
aa) Ladeur
bb) Wassermann
cc) Klein
b) Gegner des Parteienverbots
aa) Groh
bb) Jäckel
cc) Preuß
c) Gefahren beim Verbotsverfahren (nach Grimm)
2) Das NPD-Parteiverbot in der Politik- und Geschichtswissenschaft
a) Befürworter des Parteienverbots
Bracher
b) Gegner des Parteienverbots
aa) Mommsen
bb) Jesse
3) Ergebnisse und eigene Stellungnahme
VI) Die Problematik der Verdeckten Ermittler
1) Politisch-rechtliche Problematik von Verdeckten Ermittlern
2) Die Ereignisse in der V-Mann Affäre
3) Kritische Würdigung der V-Mann-Affäre
C) Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht die politikwissenschaftliche und rechtliche Relevanz des Verbotsantrags der Bundesregierung gegen die NPD. Zentral ist dabei die Forschungsfrage, inwiefern ein solches Parteienverbot im Kontext einer „streitbaren Demokratie“ sinnvoll und rechtlich durchsetzbar ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Problematik verdeckter Ermittler.
2) Aktiv-kämpferische, aggressive Grundhaltung der NPD
Wie bereits im ersten Teil des Verbotsantrags ausgeführt wurde, sind die Ziele der NPD verfassungsfeindlich. Für ein Parteienverbot reicht dies allein jedoch noch nicht aus.
„Eine Partei mag also noch so staats- und demokratiefeindliche Vorstellungen haben, verfassungswidrig wird sie erst, wenn sie daran geht, ihre Absichten durch praktisches politisches Handeln der Verwirklichung näher zu bringen“.
Die Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 S. 1 GG sind erst dann erfüllt, wenn die Partei zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik übergegangen ist.
„Diese Grenze wird dann überschritten, wenn diese politischen Zielsetzungen so weit in Handlungen zum Ausdruck kommen, dass man von einem planvoll verfolgten politischen Vorgehen der Partei sprechen kann“.
Einzelne Angriffe von Anhängern oder Mitgliedern überschreiten diese Grenze somit noch nicht, weil der Aspekt des planvollen Handelns fehlt.
A) Einführung: Es wird ein Überblick über die bisherigen Parteienverbote in der Bundesrepublik gegeben und die aktuelle Relevanz des NPD-Verbotsverfahrens im Lichte zunehmender rechtsextremistischer Straftaten erörtert.
B) Hauptteil: Dieser Teil bildet das Kernstück und gliedert sich in die Untersuchung der Rechtsgrundlagen, die Begründung des Verbotsantrags, die Problematik des Versammlungsrechts, die theoretische Konzeption der streitbaren Demokratie sowie eine Gegenüberstellung kontroverser Meinungen und die Problematik der V-Männer.
C) Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass ein Parteiverbot der NPD angesichts der V-Mann-Affäre kaum Aussicht auf Erfolg hat und die Bekämpfung des Rechtsextremismus primär gesellschaftlich statt durch Organisationsverbote erfolgen sollte.
NPD, Parteienverbot, Grundgesetz, Art. 21 GG, streitbare Demokratie, Verfassungsfeindlichkeit, Rechtsextremismus, V-Männer, Versammlungsfreiheit, Bundesverfassungsgericht, wehrhafte Demokratie, Politikwissenschaft, Verfassungsrecht, Demokratiekonzeption, Innere Sicherheit.
Die Arbeit analysiert die aktuelle Diskussion und die juristischen sowie politischen Hintergründe zum geplanten Parteienverbot der NPD aus politikwissenschaftlicher Sicht.
Die Untersuchung umfasst die verfassungsrechtlichen Grundlagen, die Begründung der Verfassungsfeindlichkeit der NPD, die Konzeption der wehrhaften Demokratie sowie die problematische Rolle von V-Leuten im Verbotsverfahren.
Das Ziel ist es, die Erfolgsaussichten des Parteienverbots kritisch zu hinterfragen und die Debatte zwischen Befürwortern und Gegnern des Verbots sowie die Auswirkungen staatlicher Ermittlungsmethoden darzustellen.
Die Arbeit stützt sich auf eine politikwissenschaftliche und juristische Analyse, die verschiedene verfassungsrechtliche Grundsätze, einschlägige Urteile und die kontroverse Fachliteratur gegenüberstellt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Rechtsgrundlagen, die Prüfung der NPD auf Verfassungsfeindlichkeit, die Erörterung des Versammlungsrechts für rechtsextreme Parteien und eine intensive Auseinandersetzung mit der V-Mann-Affäre.
Wichtige Begriffe sind NPD-Parteiverbot, streitbare Demokratie, V-Leute, Grundgesetz, Rechtsextremismus und Verfassungsschutz.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Enthüllungen über den Einsatz von V-Leuten in Führungspositionen der NPD das Verbotsverfahren massiv gefährdet und dessen Erfolgsaussichten drastisch geschmälert haben.
Der Autor konstatiert, dass die Konzeption der streitbaren Demokratie in der heutigen Zeit, angesichts der V-Mann-Affäre, Schaden erlitten hat und ein Parteiverbot allein nicht zur Lösung der tieferliegenden gesellschaftlichen Probleme des Rechtsextremismus beitragen kann.
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