Bachelorarbeit, 2012
103 Seiten, Note: 1,3
I Einleitung
1 Problematik
2 Problemstellung und Struktur der Arbeit
3 Forschungsstand
II Theoretische Grundlagen zur Meinungsvielfalt
1 Vielfalt und Meinung
2 Der Zusammenhang zwischen Meinung(säußerung), Meinungsbildung, Meinungsvielfalt und Meinungsmacht
3 Rundfunkrechtliche Entwicklungen
4 Binnen- und Außenpluralismus
5 Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) als rechtliche Grundlage für Drittsendefenster
5.1 Der Dritte Rundfunkänderungsstaatsvertrag
5.2 Der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag
5.3 Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag
III Sendefenster für unabhängige Dritte in der Praxis
1 Die Verpflichtung von RTL und Sat.1 zur Einräumung
2 Die derzeitigen Veranstalter und ihre Sendungen bei RTL und Sat.1
3 Die Ausstrahlung
3.1 Umfang und Platzierung der Sendezeiten
3.2 Die tatsächlichen Ausstrahlungszeiten
4 Aspekte der Meinungsvielfalt
4.1 Das Zuschaueraufkommen
4.2 Anbietervielfalt
4.3 Inhaltevielfalt
IV Schlussbemerkungen
1 Zusammenfassung
2 Fazit
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, ob die derzeitige Praxis der Sendefenster für unabhängige Dritte im deutschen Privatfernsehen den gesetzlichen Anspruch zur Sicherung der Meinungsvielfalt erfüllt. Die zentrale Forschungsfrage lautet, ob die Einräumung dieser Sendezeit tatsächlich einen Beitrag zur Meinungsvielfalt leistet oder ob die aktuelle Umsetzung ihr Ziel verfehlt.
1 Problematik
„Triebe, Trash und Tralala: Privatfernsehen in Deutschland. RTL und Sat.1 dominieren den Markt mit viel Buntem und wenig Gehaltvollem. Doch in ihrem Programm verstecken sich Sendungen, auf die sie keinen Einfluss haben.“ Mit den Sendungen meint das medienkritische NDR-Magazin ZAPP solche, die von unabhängigen Dritten produziert werden. Sie sollen die marktbeherrschende Position dieser Sender schmälern und durch Inhalte bereichern, welche zu dem Bunten und wenig Gehaltvollen im Gegensatz stehen. Diese so genannten Drittfensterprogramme sind eine im Jahre 1997 eingeführte Maßnahme der Medienpolitik, um die für das Demokratieverständnis unserer Gesellschaft wichtige Vielfalt von Meinungen im Privatfernsehen zu sichern.
Seit ihrem Bestehen wird an ihnen gezweifelt. Laut Heide Simonis zum Beispiel stellen die Sendungen „oft einen solchen Bruch im Programm dar, da[ss] man fassungslos davor steht“. Die frühere SPD-Politikerin forderte deshalb schon 1999 die Abschaffung der rundfunkrechtlichen Vorschrift. Aktuell zweifeln Kritiker an ihrer Sinnhaftigkeit, weil es im heutigen digitalen Zeitalter angeblich nicht mehr an Meinungsvielfalt mangelt. Als „Fernsehen, wie aus der Zeit gefallen“, bezeichnete ZAPP die bestehende Lage mit den Fensterprogrammen unabhängiger Dritter.
Aktuelle Brisanz besitzt das Thema durch das derzeitige Vergabeverfahren von Drittsendelizenzen für die anstehende Ausstrahlungsperiode von 2013 bis 2018. Es kam im Zuge dessen nämlich zu einer Klagewelle, die einen Wandel in der nationalen Fernsehwelt nach sich ziehen könnte.
In dieser Arbeit soll überprüft werden, ob die momentane Drittsendefenster-Situation dem Anspruch der Pluralitätssicherung von Meinungen genügt. Dazu werden zunächst Meinungsvielfalt und Drittsenderegelung aus rechtlicher Perspektive beleuchtet, daraufhin ihre gegenwärtige Praxis im Hinblick auf die Meinungsvielfalt beurteilt sowie abschließend die getroffenen Aussagen zusammengefasst und ein Fazit gezogen.
I Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Drittsendefenster ein und stellt die Forschungsfrage sowie den strukturellen Aufbau der Untersuchung vor.
II Theoretische Grundlagen zur Meinungsvielfalt: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtlichen und rundfunkpolitischen Maximen der Meinungsvielfalt und ordnet die Drittsenderegelung in den Rundfunkstaatsvertrag ein.
III Sendefenster für unabhängige Dritte in der Praxis: Der Hauptteil analysiert die praktische Umsetzung, die Zuschauerzahlen, die Anbietervielfalt und die inhaltliche Qualität der Drittsendungen im Jahr 2011.
IV Schlussbemerkungen: Das Kapitel fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und zieht ein kritisches Fazit über den tatsächlichen Beitrag der Drittsendefenster zur Meinungsvielfalt.
Sendefenster, Meinungsvielfalt, Privatfernsehen, Rundfunkstaatsvertrag, Medienpolitik, Drittsenderegelung, Programmvielfalt, Zuschaueranteile, Lizenzvergabe, Pluralität, Binnenpluralismus, Außenpluralismus, RTL, Sat.1, Inhaltsanalyse.
Die Arbeit befasst sich mit der Wirksamkeit von sogenannten Drittsendefenstern im deutschen Privatfernsehen und deren Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt.
Die Themenfelder umfassen das Rundfunkrecht, die Analyse von Zuschauerreichweiten, die Anbietervielfalt und eine empirische Inhaltsanalyse von ausgewählten Drittsendungen.
Ziel ist es zu überprüfen, ob die derzeitige gesetzliche Verpflichtung zur Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte tatsächlich zur Pluralität von Meinungen beiträgt.
Die Arbeit nutzt eine rechtstheoretische Analyse der Bestimmungen sowie eine empirische Themenanalyse, um die inhaltliche Pluralität der Sendungen systematisch zu bewerten.
Der Hauptteil befasst sich mit der praktischen Umsetzung bei den Sendern RTL und Sat.1, beleuchtet die Platzierung der Sendungen, die Auswahl der Anbieter und die Qualität der ausgestrahlten Programminhalte.
Schlüsselwörter sind unter anderem Meinungsvielfalt, Drittsendefenster, Rundfunkstaatsvertrag, Zuschauerakzeptanz, Medienregulierung und Programmvielfalt.
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) trifft endgültige Entscheidungen zur Bekämpfung vorherrschender Meinungsmacht, an die die Landesmedienanstalten gebunden sind.
Das Fazit ist negativ: Die Drittsendefenster tragen aufgrund niedriger Zuschauerquoten, unvorteilhafter Sendezeiten und mangelnder Anbieterpluralität kaum effektiv zur Meinungsvielfalt bei.
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