Bachelorarbeit, 2018
70 Seiten, Note: 1,7
I. Einleitung
II. Betroffenenrechte BDSG a.F. und EU-DSGVO unter Berücksichtigung des neuen BDSG
1. Betroffenenrechte BDSG a.F.
a) Auskunft/Benachrichtigung öffentliche Stellen
b) Benachrichtigung/Auskunft nicht öffentliche Stellen
c) Berichtigung/Löschung/Sperrung/Widerspruch/Anrufungsrecht öffentliche Stellen
d) Berichtigung/Löschung/Sperrung/Scoring nicht öffentliche Stellen
e) Automatisierte Einzelentscheidungen öffentliche/nicht öffentliche Stellen
2. Betroffenenrechte EU-DSGVO unter Berücksichtigung des BDSG-neu
a) Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Betroffenen
b) Informationspflichten
c) Auskunftsrecht der betroffenen Person
d) Recht auf Berichtigung/Löschung/Einschränkung der Verarbeitung und damit zusammenhängende Mitteilungspflichten
e) Datenübertragbarkeit/Widerspruchsrecht/Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
3. Vergleich der Betroffenenrechte BDSG a.F. und EU-DSGVO unter Berücksichtigung des BDSG-neu
III. Praktische Herausforderungen für Unternehmen zur Wahrung der Betroffenenrechte nach DSGVO unter Berücksichtigung des BDSG-neu
1. Transparente Informationspflichten, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen
2. Auskunftsrecht der betroffenen Person
3. Recht auf Berichtigung/Löschung/Einschränkung der Verarbeitung und damit zusammenhängende Mitteilungspflichten
4. Datenübertragbarkeit/Widerspruchsrecht/Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
IV. Fazit
Ziel der Arbeit ist ein Vergleich der Betroffenenrechte zwischen der alten Rechtslage (BDSG a.F.) und der neuen EU-DSGVO unter Einbeziehung des BDSG-neu, um daraus praktische Anforderungen und Herausforderungen für Unternehmen abzuleiten.
I. Einleitung
Im Zeitalter der digitalisierten Kommunikation sind neue Voraussetzungen und Möglichkeiten entstanden, um Datensammlungen zu vernetzen. Immer weniger Aktivitäten hinterlassen keine personalisierten „Spuren“. Ob beim Online-Shopping, beim Surfen im Internet, beim Bezahlen mit der Kreditkarte, beim Telefonieren oder bei der Nutzung eines Mobiltelefons, überall werden Daten erfasst und gespeichert. Zusätzlich werden öffentliche Räume verstärkt überwacht. Biometrische Kennzeichen in Personaldokumenten und immer kleiner werdende, „intelligente“ Funketiketten sind die Anzeichen für eine Welt, die in Zukunft immer vernetzter sein wird.1 Deswegen wird es immer wichtiger an den Menschen dahinter zu denken und diesen zu schützen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, im folgenden EU-DSGVO genannt, ist das Resultat aus ca. vierjährigen Verhandlungen zwischen Europäischem Rat und Europäischem Parlament bei welchen es genau um dieses Thema ging. Die Grundlage für die EU-DSGVO ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und verbindet die Prinzipien des grundrechtsorientierten Datenschutzrechts mit einer zunehmenden Harmonisierung und Modernisierung. Dabei wurden die Betroffenenrechte geschärft. Die Verordnung gibt Normen vor, wie auch in Zeiten der Digitalisierung und Big Data das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eines Jeden gegenüber den wirtschaftlichen und staatlichen Interessen gesichert wird.2
Die EU-DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 europaweit anzuwenden. Mit der EU-DSGVO werden die bisher geltende Europäische Datenschutzrichtlinie und das bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz, im folgenden BDSG a.F. genannt, abgelöst.3 Die EU-DSGVO hat zahlreiche Öffnungsklauseln, die den Europäischen Mitgliedsstaaten Umsetzungsspielräume bieten. Der deutsche Gesetzgeber hat ein neues Bundesdatenschutz, im Folgenden BDSG-neu genannt, verabschiedet. In diesem wurde von den Öffnungsklauseln der EU-DSGVO Gebrauch gemacht.4
I. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die zunehmende Digitalisierung und die daraus resultierende Notwendigkeit der EU-DSGVO zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung.
II. Betroffenenrechte BDSG a.F. und EU-DSGVO unter Berücksichtigung des neuen BDSG: Hier werden die rechtlichen Grundlagen der alten und neuen Rechtslage sowie deren nationale Umsetzung im BDSG-neu detailliert gegenübergestellt.
III. Praktische Herausforderungen für Unternehmen zur Wahrung der Betroffenenrechte nach DSGVO unter Berücksichtigung des BDSG-neu: Dieser Praxisteil analysiert konkrete Anforderungen und operative Hürden für Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Betroffenenrechte.
IV. Fazit: Das Fazit fasst die gewonnenen Erkenntnisse zur Anpassung der Unternehmensprozesse an die verschärften Anforderungen der EU-DSGVO zusammen.
EU-DSGVO, BDSG-neu, Betroffenenrechte, Auskunftsrecht, Datenschutz, Informationelle Selbstbestimmung, Löschpflicht, Berichtigungsrecht, Datenspeicherung, Automatisierte Einzelentscheidung, Profiling, Unternehmen, Compliance, Personenbezogene Daten, Transparenz
Die Arbeit befasst sich mit den Betroffenenrechten im Kontext der Einführung der EU-DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) und untersucht deren Auswirkungen auf Unternehmen.
Zentrale Themen sind die Transparenz- und Informationspflichten, das Auskunftsrecht, Rechte auf Löschung und Berichtigung sowie die Herausforderungen durch automatisierte Entscheidungen und Profiling.
Das Ziel ist ein detaillierter Vergleich der alten und neuen Rechtslage, um daraus die praktischen Anforderungen und Herausforderungen für Unternehmen bei der Sicherstellung der Betroffenenrechte abzuleiten.
Die Arbeit stützt sich primär auf eine theoretische Analyse der rechtlichen Grundlagen sowie auf Fachliteratur, um die Neuerungen durch die EU-DSGVO im Vergleich zum BDSG a.F. aufzuzeigen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte rechtliche Gegenüberstellung der Normen und einen anschließenden Praxisteil, der die operativen Herausforderungen in Unternehmen beleuchtet.
Wichtige Begriffe sind EU-DSGVO, Betroffenenrechte, BDSG-neu, Datenschutz, Informationspflichten und unternehmerische Compliance.
Das neue Auskunftsrecht nach Art. 15 EU-DSGVO ist weitreichender und sieht keine Konkretisierung des Auskunftsbegehrens durch den Betroffenen mehr vor, was für Unternehmen zu komplexeren Auskunftsprozessen führt.
Unternehmen müssen Verfahren etablieren, um sicherzustellen, dass veröffentlichte personenbezogene Daten auf Verlangen inklusive Links oder Kopien durch Dritte gelöscht werden können.
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