Masterarbeit, 2017
74 Seiten, Note: 1,7
A. Einleitung
I. Einführung in die Thematik
II. Zentrale Problemstellung und Rechtfertigung der Besteuerung
III. Eingrenzung des Themas und Gang der Arbeit
B. Die Besteuerung der öffentlichen Hand
I. Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts
1. Sphären öffentlichen Handelns
a.) Hoheitliches Handeln
b.) Wirtschaftliches Handeln
c.) Vermögensverwaltung
d.) Land- und Forstwirtschaft
2. Rechts- und Organisationsformen staatlicher Aufgabenerfüllung
a.) Öffentlich-rechtliche Organisationsformen
aa.) Organisationsformen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
(1.) Eigenbetriebe
(2.) Regiebetriebe
bb.) Organisationsformen mit eigener Rechtspersönlichkeit
(1.) Körperschaften des öffentlichen Rechts
(2.) Anstalten des öffentlichen Rechts
(3.) Zweckverbände
(4.) Stiftungen des öffentlichen Rechts
b.) Privatrechtliche Organisationsformen
aa.) Kapitalgesellschaften
bb.) Personengesellschaften
c.) Besondere Formen
aa.) Öffentliche-Private-Partnerschaft (Private-Public-Partnership)
bb.) Beliehene Unternehmer
II. Grundlagen der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art
1. Subjektive Steuerpflicht
2. Objektive Steuerpflicht
3. Verfahrensrechtliche Besonderheiten
a.) Bekanntgabe
b.) Steuererklärung und Veranlagung
4. Steuerbefreiungen
5. Einkunftsart
6. Gewinnermittlungszeitraum
7. Gewinnermittlungsart
8. Betriebsvermögen
9. Besteuerung der Trägerkörperschaft
III. Spezialfragen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand
1. Verlustverrechnungsmöglichkeiten
a.) Zusammenfassung von BgA
b.) Spartentrennung bei Eigengesellschaften
2. Beteiligung an Personengesellschaften
3. Korrekturen im Rahmen der Einkommensermittlung
a.) Verdeckte Gewinnausschüttungen
b.) Spenden
c.) Sponsoring
IV. Exkurs zu anderen Rechtsgebieten
1. Allgemein
2. Gewerbesteuer
C. Schlussbetrachtung
I. Zusammenfassende Betrachtung und kritische Würdigung
II. Ausblicke und Veränderungen in der Zukunft
Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit und Umsetzung der Besteuerung der öffentlichen Hand, insbesondere im Hinblick auf Betriebe gewerblicher Art (BgA). Sie beleuchtet, wie der Staat durch wirtschaftliche Aktivitäten in Wettbewerb mit Privatunternehmen tritt und warum eine steuerliche Gleichbehandlung zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen verfassungsrechtlich geboten ist, um den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG zu wahren.
I. Einführung in die Thematik
Auf den ersten Blick erscheint es merkwürdig, wenn von der Besteuerung der öffentlichen Hand die Rede ist. Der Staat soll doch mit den Steuereinnahmen seinen gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger nachkommen.
Es ist daher wenig verwunderlich, wenn der steuerrechtsunkundige Laie von einer Besteuerung Rechte Tasche – linke Tasche¹ spricht, die fiskalisch wenig sinnvoll erscheint, zumal der Staat schon steuerbegriffsimmanent Steuergläubiger und kein Steuerschuldner ist (vgl. § 3 Abs. 1 AO).²
Blickt man in der steuergeschichtlichen Rechtsentwicklung wenige Jahrhunderte zurück, so wird deutlich, dass z.B. zu Zeiten des sog. Sonnenkönigs Ludwig XIV. eine Besteuerung des Staats wie selbstverständlich unterblieb. Die Privilegien des Adels bedeuteten für den Dritten Stand der einfachen Bürger eine sehr hohe Abgabenquote, die kaum einer leisten konnte. Die damit verbundene Erdrosselungsteuer führte in letzter Konsequenz auch zur französischen Revolution und in der Folgezeit zur ersten grundlegenden Steuerreform Frankreichs.³ Mit Verabschiedung der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26.08.1789 durch die französische Nationalversammlung wurde in Artikel 13 der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zum Ausdruck gebracht. Dies bedeutete fortan, dass alle Bürger gleichmäßig nach Maßgabe ihres Vermögens eine Steuerlast zu tragen hatten.
Im Jahre 1776 hatte bereits der schottische Ökonom Adam Smith Grundregeln eines gerechten Steuersystems aufgestellt.⁴ Auf Grundlage dieser Regeln sollte die Steuer bei allen Bürgern nach ihrer Leistungsfähigkeit sowie bestimmt und nicht willkürlich eingefordert werden. Denn nur ein leistungsgerechtes, transparentes und festgeschriebenes Steuersystem unter Beachtung der geltenden Gesetze und Grundrechte schafft eine Akzeptanz in der Gesellschaft und kann so zu einer langfristigen Finanzierung des Staates beitragen.
A. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die steuergeschichtliche Entwicklung und die grundlegende Fragestellung, warum eine Besteuerung des Staates bei wirtschaftlichen Aktivitäten zur Sicherung der Wettbewerbsgleichheit erforderlich ist.
B. Die Besteuerung der öffentlichen Hand: Hier werden die organisatorischen Formen des staatlichen Handelns, die Grundlagen der Steuerpflicht für Betriebe gewerblicher Art sowie spezifische Problematiken wie Verlustverrechnung, verdeckte Gewinnausschüttungen und Sponsoring detailliert dargelegt.
C. Schlussbetrachtung: Dieses Kapitel fasst die Ergebnisse interdisziplinär zusammen, übt Kritik an der Verwaltungspraxis im Verhältnis zur Rechtsprechung und wirft einen Blick auf künftige Entwicklungen bei der Besteuerung staatlicher Aktivitäten.
Betrieb gewerblicher Art, BgA, öffentliche Hand, Körperschaftsteuer, Wettbewerbsneutralität, Hoheitsbetrieb, juristische Person des öffentlichen Rechts, jPöR, verdeckte Gewinnausschüttung, vGA, Steuergerechtigkeit, Dauerverlustgeschäft, Querverbund, Gewinnermittlung, Haushaltsrecht
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung der sogenannten öffentlichen Hand, wenn diese durch Betriebe gewerblicher Art (BgA) wirtschaftlich tätig wird.
Im Fokus stehen die Abgrenzung von hoheitlicher zu wirtschaftlicher Tätigkeit, die steuerliche Erfassung dieser Betriebe sowie komplexe Sachverhalte wie Verlustverrechnung und verdeckte Gewinnausschüttungen.
Das Hauptziel ist es, die Notwendigkeit der Besteuerung staatlicher Wirtschaftsbetriebe aufzuzeigen, um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber der Privatwirtschaft zu vermeiden.
Die Arbeit nutzt eine interdisziplinäre Betrachtung aus juristischer, finanzwirtschaftlicher und politikwissenschaftlicher Sicht, basierend auf Gesetzesauslegungen und aktueller Rechtsprechung.
Der Hauptteil analysiert die Grundlagen der Steuerpflicht, Organisationsformen staatlicher Aufgabenerfüllung, Gewinnermittlungsarten sowie spezielle Korrekturmöglichkeiten bei der Einkommensermittlung.
Schlüsselbegriffe sind insbesondere Betrieb gewerblicher Art (BgA), Körperschaftsteuer, Wettbewerbsneutralität, Hoheitsbetrieb und verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
Sie differenziert basierend auf der organisatorischen und haushaltsrechtlichen Einbindung in die Verwaltung, wobei Eigenbetriebe als Sondervermögen und Regiebetriebe als unselbständige Einheiten geführt werden.
Die Abgrenzung ist schwierig, da es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der einem ständigen Wandel unterliegt und bei dem gemischte Tätigkeiten in der Praxis häufig schwer zu trennen sind.
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