Bachelorarbeit, 2021
57 Seiten, Note: 2,0
1 Einführung
2 Gang der Arbeit
3 Anforderung an eine ertragsteuerliche Organschaft
3.1 Überblick
3.2 Organgesellschaft
3.3 Organträger
3.4 Gewinnabführungsvertrag
3.5 Finanzielle Eingliederung
3.6 Betriebsstättenzurechnung
4 Körperschaftssteuerliche Rechtsfolgen
4.1 Einkommensermittlung
4.1.1 Einkommensermittlung nach den allgemeinen Vorschriften
4.1.2 Besonderheiten bei der Einkommensermittlung
4.2 Mehr- bzw. Minderabführung und Ausgleichsposten
4.3 Ausgleichszahlungen
5 Gründe und Rechtsfolgen einer verunglückten Organschaft
6 Vor- und Nachteile der Organschaft
7 Gewerbesteuerliche Organschaft
7.1 Voraussetzungen
7.2 Rechtsfolgen
8 Mängel der Organschaft, Reformbemühungen und Reformbedarf
8.1 Überblick
8.2 Mögliche Unionswidrigkeiten der Organschaftsregelung
8.3 Gewinnabführungsvertrag
8.4 Mehr- und Minderabführung
9 Reformvorschläge
9.1 Reformvorschlag des Instituts Finanzen und Steuern e.V.
9.2 Reformvorschlag des Bundeslandes Hessen
9.3 Bewertung der beiden Reformvorschläge durch das BMF
10 Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht die komplexen Anforderungen und steuerlichen Rechtsfolgen der ertragsteuerlichen Organschaft in Deutschland. Ziel ist es, die strukturellen Voraussetzungen, die Herausforderungen bei der Einkommensermittlung, Risiken bei Transaktionen sowie aktuelle Reformvorschläge zur Vereinfachung des Systems kritisch zu beleuchten.
3.4 Gewinnabführungsvertrag
Der zivilrechtlich wirksame Abschluss sowie die Durchführung eines Gewinnabführungsvertrages ist vielleicht die umstrittenste und problematischste Organschaftsvoraussetzung. Ein solcher Vertrag wird vom § 14 Abs. 1 S. 1 KStG von europäischen Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien mit dem Verweis auf § 291 AktG verlangt. Es muss also den aktienrechtlichen Regelungen des GAV genügen. Ein Gewinnabführungsvertrag gem. § 291 AktG liegt vor, wenn sich die eingangs erwähnter Gesellschaften verpflichten ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen. Mit dem Begriff: „ganzen Gewinn“ wird auf den handelsrechtlichen Bilanzgewinn abgestellt.9 Über einer Gewinnabführung hinaus, muss im Falle eines Verlustes, die bei der Organgesellschaft entstanden sind, der andere Vertragspartner bzw. der Organträger, innerhalb der Vertragsdauer diese Verluste in der Höhe übernehmen bzw. ausgleichen, in der sie die Gewinnrücklagen der Organgesellschaft, die sich während der Vertragsdauer angesammelt haben, übersteigen. Auch ein sogenannter Geschäftsführungsvertrag, mit dem eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien es übernimmt, für Rechnung eines anderen Unternehmens ihr Unternehmen zu führen, gilt gem. § 291 Abs. 1 AktG als Gewinnabführungsvertrag.
1 Einführung: Einleitung in die Organschaft als Instrument zur Durchbrechung steuerlicher Prinzipien und zur steuerlichen Verlustgestaltung im Unternehmensverbund.
2 Gang der Arbeit: Darstellung des methodischen Aufbaus der Bachelorarbeit von der Einleitung bis zur abschließenden Würdigung.
3 Anforderung an eine ertragsteuerliche Organschaft: Analyse der kumulativen Voraussetzungen wie Organgesellschaft, Organträger, Gewinnabführungsvertrag und finanzielle Eingliederung.
4 Körperschaftssteuerliche Rechtsfolgen: Untersuchung der Folgen bei erfüllten Voraussetzungen, insbesondere der Einkommenszurechnung und Besonderheiten wie Verlustabzugsbeschränkungen.
5 Gründe und Rechtsfolgen einer verunglückten Organschaft: Analyse der Ursachen für ein Scheitern der Organschaft und deren steuerliche Konsequenzen.
6 Vor- und Nachteile der Organschaft: Gegenüberstellung der steuerlichen Vorteile, wie der Verlustverrechnung, und der betriebswirtschaftlichen Risiken.
7 Gewerbesteuerliche Organschaft: Erläuterung der spezifischen Voraussetzungen und Rechtsfolgen im Bereich der Gewerbesteuer.
8 Mängel der Organschaft, Reformbemühungen und Reformbedarf: Identifikation aktueller Schwachstellen, wie unionsrechtliche Bedenken und Problematiken bei Gewinnabführungsverträgen.
9 Reformvorschläge: Detaillierte Betrachtung des IFSt-Modells und des hessischen Gruppenbeitragsmodells sowie deren Bewertung durch das BMF.
10 Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Würdigung der Problematik und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Organschaftsregelung.
Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, Gewinnabführungsvertrag, Verlustverrechnung, Einkommenszurechnung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Mehrabführung, Minderabführung, Ausgleichsposten, Gruppenbesteuerung, M&A, Zinsschranke, Reformbedarf
Die Arbeit behandelt die ertragsteuerliche Organschaft, ein komplexes Instrument des deutschen Steuerrechts, das die einheitliche Besteuerung mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen ermöglicht.
Zentrale Themen sind die Anforderungen an die Begründung einer Organschaft, die körperschafts- und gewerbesteuerlichen Folgen, die Risiken bei fehlerhafter Anwendung sowie aktuelle Reformansätze.
Das Ziel ist es, die komplexen Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Organschaft aufzuzeigen, die Risiken für Unternehmen transparent zu machen und existierende Reformmodelle kritisch zu bewerten.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse sowie die Untersuchung aktueller gesetzlicher Regelungen, Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften zum Thema Organschaft.
Im Hauptteil werden die Tatbestandsvoraussetzungen (Kapitel 3), die Rechtsfolgen (Kapitel 4), die Folgen einer verunglückten Organschaft (Kapitel 5) und die Vor- und Nachteile (Kapitel 6) detailliert analysiert.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Verlustverrechnung, Einkommenszurechnung, Mehr-/Minderabführung und Reform der Gruppenbesteuerung.
Der Gewinnabführungsvertrag stellt zivil- und steuerrechtliche Anforderungen an Unternehmen, die oft als komplex, fehleranfällig und betriebswirtschaftlich einschränkend wahrgenommen werden.
Mehrstufige Organschaften führen zu komplexen Fragestellungen hinsichtlich der Behandlung von Mehr- und Minderabführungen in der Kette, für die der Gesetzgeber bisher keine abschließende Klarheit geschaffen hat.
Das BMF sieht in den Reformmodellen (z.B. Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags) zwar Chancen für die Standortpolitik, warnt jedoch vor einer Zunahme von Fallzahlen und einer möglichen Minderung des Steueraufkommens.
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