Masterarbeit, 2020
74 Seiten, Note: 1,3
Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
1. EINLEITUNG
1.1 ZIELSETZUNG UND AUFBAU DER ARBEIT
1.2 FORSCHUNGSSTAND
1.3 BEGRIFFLICHKEITEN UND ERLÄUTERUNGEN
2. MAßNAHMEN GEGEN „ASOZIALE“
2.1 GESETZE, VERORDNUNGEN UND ERLASSE
2.2 POLIZEILICHE VORBEUGUNGSHAFT UND PLANMÄßIGE ÜBERWACHUNG
2.3 KRIMINOLOGIE UND NATIONALSOZIALISTISCHE RASSENHYGIENE
2.4 DEPORTATION IN ARBEITS- UND KONZENTRATIONSLAGER
3. STEREOTYPEN VON FRAUEN UND KRIMINALISIERUNG
3.1 PROSTITUTION UND DER VERDACHT AUF „GEWERBLICHE UNZUCHT“
3.2 BERUFS- UND GEWOHNHEITSVERBRECHER
3.3 FRAUEN AUS FÜRSORGEEINRICHTUNGEN
3.4 VORURTEILSMUSTER
4. DAS POLIZEIPRÄSIDIUM DUISBURG UND SEINE FÄLLE
4.1 DER AKTENBESTAND BR 1111
4.1.1 Frau Karla G.
4.1.2 Frau Anna F.
4.1.3 Frau Lisa M.
4.1.4 Fallaktenanalyse und Auswertung
5. RESÜMEE
Die Arbeit untersucht die willkürliche Inhaftierung von sogenannten „asozialen“ Frauen im Nationalsozialismus anhand von Fallakten des Polizeipräsidiums Duisburg. Dabei wird analysiert, inwieweit rassenhygienische Vorurteile und polizeiliche Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung genutzt wurden, um Frauen aus der Gesellschaft auszugrenzen und zu deportieren.
3.1 Prostitution und der Verdacht auf „gewerbliche Unzucht“
Zum „asozialen Haupttypus“ zählten Prostituierte zunächst nicht, sie gehörten zu einer kleinen Minderheit, über die sich immer wieder verschiedene Fürsorgeämter und Behörden beklagten. Deswegen wollten Behörden und Wohlfahrtsorganisationen die illegalen Prostituierten zunächst kontrollieren und behandeln, damit sich die Verbreitung von Krankheiten eindämmen ließe. Auch Frauen, die wechselnde Partner hatten und keiner geregelten Tätigkeit nachgingen, gerieten in den Fokus solcher Ämter. Die „herumtreibenden“ Frauen galten als Hauptgrund für die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten. In erster Linie sollte also die Ausbreitung von Krankheiten verhindert und die Prostitution reglementiert werden, um die Frauen besser kontrollieren zu können. Besonders die Straßenprostitution und illegale Bordelle wollten die Behörden verbieten.
Nach 1927 war die Prostitution, laut Gesetz, nicht mehr strafbar und die Anzahl der Prostituierten und ebenso der Krankheiten stieg dementsprechend an. Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten besserte sich zunächst die Lage für die betroffenen Frauen, da sie medizinisch versorgt werden konnten. Dabei lag die Betreuung bei den Gesundheitsämtern. Die unkontrollierten Prostituierten waren also bereits im Kaiserreich problematisch zu betrachten. Deswegen wurden im Rahmen von ärztlichen Untersuchungen, Personenakten angelegt, die allerdings ab 1933 dazu dienten, die Prostituierten systematisch zu verfolgen.
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Prostituierten zunächst geduldet, sie sollten besser kontrolliert werden und nur an festgelegten Orten arbeiten. Trotzdem wurde die Verfolgung von Prostituierten immer radikaler. Ein Großteil von ihnen wurde durch die Vorbeugungshaft inhaftiert.
1. EINLEITUNG: Einführung in die Problematik der nationalsozialistischen Ausgrenzung und Vorstellung der zentralen Fragestellung zur willkürlichen Inhaftierung von Frauen.
2. MAßNAHMEN GEGEN „ASOZIALE“: Darlegung der gesetzlichen Grundlagen, Erlasse und polizeilichen Methoden, die zur systematischen Verfolgung und Inhaftierung von Randgruppen führten.
3. STEREOTYPEN VON FRAUEN UND KRIMINALISIERUNG: Analyse der geschlechtsspezifischen Stigmatisierung und der Kategorisierung von Frauen als „asozial“ auf Basis pseudowissenschaftlicher Vorurteile.
4. DAS POLIZEIPRÄSIDIUM DUISBURG UND SEINE FÄLLE: Untersuchung des Aktenbestandes BR 1111 und Analyse konkreter Fallstudien zur Bestätigung oder Widerlegung der These der willkürlichen Verhaftung.
5. RESÜMEE: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage und Einordnung der Ergebnisse in den historischen Kontext der NS-Verfolgungspraxis.
Asoziale, Nationalsozialismus, Polizeipräsidium Duisburg, Vorbeugungshaft, Rassenhygiene, Kriminologie, Zwangsterilisation, Konzentrationslager, Ravensbrück, Prostitution, Frauenverfolgung, Berufsverbrecher, Ausgrenzung, Stigmatisierung, Aktenanalyse.
Die Arbeit analysiert die systematische Verfolgung und willkürliche Inhaftierung von Frauen, die im Nationalsozialismus als „asozial“ eingestuft wurden, unter besonderer Berücksichtigung des Aktenbestandes des Polizeipräsidiums Duisburg.
Die Schwerpunkte liegen auf der nationalsozialistischen Sozialpolitik, den rechtlichen Grundlagen zur Verfolgung von „Randgruppen“ sowie der kriminalbiologischen Begründung für diese Ausgrenzung.
Das Ziel ist es, auf Basis dreier ausgewählter Fallakten zu prüfen, ob die Inhaftierung dieser Frauen willkürlich erfolgte oder ob spezifische, jedoch oft konstruierte Begründungen vorlagen.
Die Arbeit nutzt eine historisch-analytische Methode, basierend auf der Auswertung von Primärquellen (Polizeiakten des Bestandes BR 1111) und dem Abgleich mit aktueller Sekundärliteratur zur NS-Verfolgungspraxis.
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die theoretische Untersuchung von Stereotypen bei der Kriminalisierung von Frauen und die detaillierte Analyse der Duisburger Fallstudien.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie „asozial“, Vorbeugungshaft, Rassenhygiene, Kriminologie, Konzentrationslager und Feminisierung der Verfolgung charakterisiert.
Gesundheitsämter dienten oft als „Selektionszentralen“, die Informationen über Frauen an die Polizei weitergaben, wobei Krankheiten wie Syphilis als Vorwand für eine Inhaftierung dienten.
Ja, Frauen wurden stärker auf ihr Sexualverhalten reduziert und als „unnatürlich“ oder „triebehaft“ stigmatisiert, während bei Männern eher deliktorientierte Kategorisierungen angewandt wurden.
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