Masterarbeit, 2020
155 Seiten, Note: 5.5
Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung
Einleitung und Fragestellung
Erster Teil: Das Basler Avis‐Blatt – ein Intelligenzblatt in der Zeit der Helvetik
1.1 Die Zeit der Helvetik – vom Ende des Ancien Régime bis zur Mediation: ein Überblick
1.1.1 Basel im Ancien Régime
1.1.2 Basler Revolution und Helvetik
1.1.3 Die Mediationszeit
1.1.4 Historiografie
1.2 Die Basler Zeitungslandschaft bis zur Mediationszeit
1.2.1 Die Anfänge des Zeitungswesens in Basel
1.2.2 Das Direktorium der Kaufmannschaft und die «Ordinari‐Mittwoch‐ und Samstag‐Zeitung»
1.2.3 Die Presse in der Schweiz zwischen Zensur und Pressefreiheit
1.3 Die Entwicklung der Intelligenz‐ und Anzeigenblätter – eine eigene Zeitungssparte
1.3.1 Entstehung der Anzeigenblätter in Frankreich und England
1.3.2 Entwicklung des «Intelligenzwesens» im deutschsprachigen Raum
1.3.3 Intelligenzblätter und Konsumverhalten
1.3.4 Intelligenzblätter als obrigkeitliches und aufklärerisches Kommunikationsmittel
1.3.5 Mitteilungen aus aller Welt und politische Nachrichten in Intelligenzblättern
1.3.6 Intelligenzblätter als Vorläufer staatlicher Gesetzes‐ und Amtsblätter
1.3.7 Bedeutung des «Intelligenzwesens»
1.4 Das Basler Avis‐Blatt – ein regionales Intelligenzblatt
1.4.1 Kleine Geschichte des Basler Avis‐Blatts
1.4.2 Aufbau und Struktur des Basler Avis‐Blatts
Zweiter Teil: Untersuchung von «institutionellem Handeln» im Avis‐Blatt zur Zeit der Helvetik
2.1 Quellenbasis und Analysemethoden
2.1.1 Die «Institutionellen Anzeigen»
2.1.2 Der Untersuchungszeitraum
2.1.3 Das Quellenkorpus
2.1.4 Die Kategorien
2.2 Inhaltliche Auswertung der Anzeigen geordnet nach Hauptkategorien
2.2.1 Finanzen
2.2.2 Öffentliche Ordnung
2.2.3 Kriminalität
2.2.4 Armenunterstützung
2.2.5 Spendensammlung
2.2.6 Stellenausschreibung
2.2.7 Terminfestlegung
2.2.8 Einquartierungen und Militär
2.2.9 Verkauf, Vermietung und Verpachtung
2.2.10 Verbot
2.2.11 Bauwesen
2.2.12 Personensuche
2.2.13 Sonstiges
2.2.14 Zensurlücke
2.3 Institutionelle Avis‐Blatt Anzeigen als Spiegel des Verwaltungsaufbaus und Mittel der behördlichen Kommunikation
2.3.1 Institutionelle Avis‐Blatt Anzeigen im Ancien Régime
2.3.2 Institutionelle Avis‐Blatt Anzeigen in der Helvetik
2.3.2.1 Die Anzeigen der Munizipalität
2.3.2.2 Die Anzeigen der Agenten
2.3.2.3 Die Anzeigen der Distrikt‐ bzw. Unterstatthalter
2.3.2.4 Die Anzeigen des Regierungsstatthalters
2.3.2.5 Die Anzeigen der Verwaltungskammer
2.3.2.6 Die Anzeigen des Obereinnehmers
2.3.2.7 Verteilung der helvetischen Avis‐Blatt Anzeigen nach Institutionen und Analyse formaler und sprachlicher Besonderheiten
2.3.3 Institutionelle Avis‐Blatt Anzeigen am Beginn der Mediationszeit
Ergebnisse und Schlussbetrachtungen
Die Arbeit untersucht das Basler Avis-Blatt zwischen 1796 und 1805 als medien- und kommunikationsgeschichtliches Forschungsobjekt. Das primäre Ziel ist es, die Funktion des Avis-Blatts als Publikationsorgan für «institutionelle Anzeigen» während der politisch turbulenten Zeit der Helvetik zu analysieren und dabei Kontinuitäten sowie Brüche in der Verwaltungs- und Behördenstruktur aufzuzeigen.
1.1.1 Basel im Ancien Régime
Basel hatte sich von seinem Stadtherrn, dem Fürstbischof von Basel, seit dem Spätmittelalter faktisch unabhängig gemacht, war damit zur Freien Stadt geworden und seit 1501 Mitglied der Eidgenossenschaft. Im Jahre 1798 zählte die Stadt Basel 14'678 Einwohner*innen, die Volkszählung von 1815 ergab 16'674 Einwohner*innen.
Die Basler Ratsverfassung von 1521 bzw. 1529, die mit Modifikationen bis zur Revolution von 1798 galt, funktionierte nach einem Kollegialsystem ohne feste Ausscheidung von Zuständigkeiten. Die Stellen der Häupter (Bürgermeister und Oberstzunftmeister) und die Räte sowie einzelne Gremien waren doppelt besetzt mit alten und neuen (amtierenden) Amtsträgern, die sich im Jahresturnus ablösten. Einbezogen in den Kreis der potenziell «Regierenden» waren nur die zünftischen Vollbürger, allerdings auch sie nur vermittels ihrer Wählbarkeit als Sechser (Zunftvorstand): von diesem Punkt an war das System gewissermassen in sich geschlossen, es wählte, ergänzte und kontrollierte sich selbst.
Zudem hatte durch die restriktive Vergabe des Bürgerrechts im 18. Jahrhundert ein erheblicher und wachsender Teil der Einwohnerschaft als Fremde und Hintersassen keinerlei Mitsprache. Die Verfassungsänderung nach den Unruhen des Jahres 1690/91 machte den Grossen Rat zur obersten Behörde. Er besetzte die wichtigsten Ämter. Zudem nahmen von da an auch Mitglieder des Grossen Rates Einsitz in die obersten Kommissionen und Kollegien. In der Theorie, das heisst seinem eigenen Anspruch nach, war der Grosse Rat Träger der Souveränität im Stande Basel. Dieser Anspruch wurde dauernd aufrechterhalten, obschon das Verhältnis zwischen dem Kleinen und dem Grossen Rat in Wirklichkeit so ausgesehen hat, dass die hauptsächlichen Entscheidungen im Kleinen Rat und im Geheimen Rat (den sogenannten Dreizehnern) fielen, was erst recht für kritische Zeiten galt, wie sie nach 1789 eintraten, in denen der Grosse Rat vollauf damit beschäftigt war, sich die Berichte der Dreizehner über bereits getroffene aussenpolitische und verteidigungspolitische Entscheide anzuhören.
Einleitung und Fragestellung: Das Kapitel führt in das Forschungsfeld der medien- und kommunikationsgeschichtlichen Untersuchung ein und definiert die zentrale Fragestellung bezüglich der institutionellen Anzeigen in der Zeit der Helvetik.
Erster Teil: Das Basler Avis‐Blatt – ein Intelligenzblatt in der Zeit der Helvetik: Dieser Teil bietet einen Überblick über die historischen Entwicklungen in Basel, die Geschichte des lokalen Zeitungswesens und die Bedeutung des Intelligenzwesens als Vorläufer moderner Kommunikationsmittel.
Zweiter Teil: Untersuchung von «institutionellem Handeln» im Avis‐Blatt zur Zeit der Helvetik: Hier erfolgt die quantitative und qualitative Auswertung des Quellenkorpus, wobei die institutionellen Anzeigen nach Kategorien sowie Auftraggebern analysiert und im historischen Kontext interpretiert werden.
Ergebnisse und Schlussbetrachtungen: Das abschließende Kapitel fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen und diskutiert die Rolle des Avis-Blatts als Spiegel politischer und administrativer Veränderungen.
Basler Avis-Blatt, Helvetik, Institutionelle Anzeigen, Kommunikationsgeschichte, Intelligenzblatt, 1796-1805, Sattelzeit, Verwaltungspraxis, Zeitungsgeschichte, Konsumgesellschaft, politische Kommunikation, Basler Revolution, Ancien Régime, Mediationszeit, Behördenstruktur
Die Masterarbeit befasst sich mit dem Basler Avis-Blatt zwischen 1796 und 1805 und untersucht dessen Rolle als Publikationsorgan für institutionelle Bekanntmachungen in einer Zeit politischer Umbrüche.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die behördliche Kommunikation, die Entwicklung des Intelligenzwesens, administrative Abläufe unter wechselnden Regimes und die sich wandelnde politische Sprache in der Sattelzeit.
Die zentrale Frage ist, wie sich die politische Zäsur der Helvetik in den Inhalten, Zielen und der Form der institutionellen Anzeigen des Avis-Blatts niederschlägt und welche Kontinuitäten oder Brüche dabei erkennbar werden.
Die Arbeit nutzt einen medien- und kommunikationsgeschichtlichen Ansatz und kombiniert quantitative und qualitative Inhaltsanalysen eines erfassten Quellenkorpus von institutionellen Anzeigen.
Der Hauptteil analysiert das Quellenkorpus nach inhaltlichen Hauptkategorien (wie Finanzen oder Öffentliche Ordnung) und untersucht die Rollen der verschiedenen Behörden und Institutionen als Auftraggeber der Anzeigen.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Helvetik, Basler Avis-Blatt, Intelligenzblatt, Behördenstruktur und politische Kommunikation gekennzeichnet.
Obwohl sie quantitativ einen geringen Anteil ausmachten, waren sie für die Bürger und Einwohner essenziell, da sie offizielle Anordnungen, Fristen und Termine enthielten, deren Einhaltung für das tägliche Leben und die gesetzliche Ordnung erforderlich war.
Das Avis-Blatt konnte über ein Jahrhundert ununterbrochen erscheinen, da es politisch neutrale Anzeigen bot. In einem speziellen Fall im Jahr 1804 finden sich «Zensurlücken» als Indikator für staatliche Eingriffe.
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