Examensarbeit, 2009
200 Seiten, Note: 1,5
1. Einleitung
1.1 Zielsetzung der Arbeit
1.2 Literaturlage und Methodik
1.3 Theoretische Grundlagen
1.4 Untersuchungsschwerpunkt und Gliederungserläuterung
2. Zum Begriff der Menschenrechte
2.1 Begründungsansätze für die Menschenrechte
2.2 Menschenwürde als zentraler Begründungsbegriff
2.3 Systematische Einordnung der Begründungsversuche der Menschenrechte
2.3.1 Menschenrechte sind Rechte
2.3.2 Menschenrechte aus der Moral
2.3.3 Menschenrechte in der Politik
2.4 Kategorien der Menschenrechte
2.5 Merkmale der Menschenrechte
3. Zum Begriff der Kinderrechte
3.1 Die soziale Konstruktion der Begriffe Kindheit, Kind und Jugend
3.2 Kinderrechte sind Menschenrechte für Kinder und Jugendliche
3.3 Die Kinderrechtskonvention
3.4 Kategorien der Kinderrechte und die besondere Bedeutung des Rechts auf Bildung und Partizipation
4. Die Verfassung – eine rechtliches Rahmenwerk im Sinne des Gemeinwesens
4.1 Ansätze theoretischer Verfassungsformen
4.2 Demokratische Verfassungen und Menschenrechte
5. Die Institution Schule – eine demokratische Bildungseinrichtung ?
5.1 Schule als pädagogische Institution
5.2 Strukturhierarchie im deutschen Bildungssystem
5.3 Die Möglichkeit demokratischer Strukturen an Schulen
5.4 Die offene Institution Schule – demokratischer Lebensweltbezug
6. Eine theoretische Positionierung zur Schulentwicklung
6.1 Entwicklungsprozesse der Einzelschule
6.2 Die Entschlusskraft der Einzelschule als Umsetzungsmaßstab für Schulentwicklung
6.3 Bedingungen zur Entwicklung der Einzelschule
6.3.1 Kooperation aller Schulakteure als Teamarbeit
6.3.2 Entwickeln heißt Veränderungen gestalten
6.3.3 Die besondere Stellung der Schulleitung
6.3.4 Autonomie als Motor der Schulentwicklung
6.3.5 Profilbildung der Einzelschule
6.4 Theoretische Weiterführung und Konkretisierung der Schulentwicklung
7. Systemdenken und lernende Organisation
7.1 Systemdenken als konzeptuelle Fähigkeit der Schulentwicklung
7.2 Mentale Modelle – Verallgemeinerungen und persönliche Bilder der Wirklichkeit
7.3 Die gemeinsame Vision – Zielorientierung in den Herzen der Menschen
7.4 Personal Mastery – Selbstführung und Persönlichkeitsentwicklung
7.5 Team-Lernen – Funktionseinheit und Arbeitsprozess
7.6 Das Marie-Curie-Gymnasium als lernende Organisation
8. System-konstruktivistische Pädagogik
8.1 Konstruktion der Lern- und Lebenswelt Schule
8.2 Die Prozesse der Konstruktion, Rekonstruktion und Dekonstruktion
8.3 Systemkonstruktivistisches Lehren und Lernen
9. Ziele einer kinder- und menschenrechtsorientierten Verfassung in der Einzelschule
9.1 Das Menschenrecht auf Bildung – Anspruch und Zielsetzung im Rahmen einer Schulverfassung
9.2 Ziele einer menschenrechtsorientierten Schulverfassung
9.2.1 Wertevermittlung als Bildungs- und Erziehungsziel
9.2.2 Kompetenz- und Verantwortungsentwicklung
9.2.3 Identitätsbildung und bürgerschaftliches Engagement
10. Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Schule
10.1 Partizipation als Mitgestaltungselement der Schulentwicklung
10.2 Modell der Partizipationsstufen
11. Ziele, Ansprüche und Orientierungen des Marie-Curie Gymnasiums Wittenberge – Umsetzungsbasis für eine kinder- und menschenrechtsorientierte Schulverfassung
12. Diskussionskreis mit Schülern der zwölften Klassenstufe zur kinder- und menschenrechtsorientierten Schulverfassung
13. Fazit: Gelebte Kinderrechte in der Schule sind umsetzbare Partizipationsrechte am Marie-Curie-Gymnasium in Wittenberge
13.1 Zusammenfassung
13.2 Kritik, Ausblick und Danksagung
14. Quellen- und Literaturverzeichnis
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die Bedeutung von Kinderrechten als Menschenrechten in der Schulpraxis zu verankern und einen theoretischen Rahmen für die Entwicklung einer menschenrechtsorientierten Schulverfassung am Beispiel des Marie-Curie-Gymnasiums in Wittenberge zu schaffen. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie Partizipationsrechte als gelebte demokratische Praxis in den Schulalltag integriert werden können.
2. Zum Begriff der Menschenrechte
Zunächst ist es notwendig, den dieser Arbeit zugrunde liegenden Begriff der Menschenrechte auszuführen, denn „ [...] wir analysieren nicht ein Phänomen [...], sondern einen Begriff [...], und also die Anwendung eines Worts.“
Dadurch soll anschließend ein Rahmen für den normativen Anspruch und die Begründbarkeit dieser elementaren Rechte aller Menschen gegeben werden. Hierzu ist eine kurze historische Einordnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte förderlich, um einen ersten Zugang zu diesem wichtigen Vertragswerk aufzuzeigen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – kurz AEMR – wurde am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der neu gegründeten Vereinten Nationen von zunächst achtundvierzig Staaten verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt galten die Menschenrechte lediglich als eine Art Absichtserklärung oder als anstrebenswertes Ideal. Rechtsverbindlich war dieses völkerrechtliche Dokument noch nicht. Die Unterzeichnerstaaten hielten die Abschlussformulierung dieser Rechte der Menschen sehr offen und allgemein, sodass die AEMR unterschiedliche Akzentuierungen und Interpretationen zuließ. Nur auf diese Art der abstrakten und weichen Formulierungen kam der Kompromiss im Aushandlungsprozess zwischen den Staaten zustande. Zumindest diese Absichtserklärung sollte den Grundstein für eine außergewöhnliche internationale Vermenschlichung legen.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die globale Relevanz und den universellen Anspruch der Menschenrechte sowie die Notwendigkeit, diese in der Bildungsinstitution Schule praktisch zu leben.
2. Zum Begriff der Menschenrechte: Dieses Kapitel definiert Menschenrechte als ethischen und politischen Orientierungspunkt, eingebettet in die Dimensionen von Recht, Moral und Politik, mit einem Fokus auf die Menschenwürde.
3. Zum Begriff der Kinderrechte: Hier werden Kinderrechte als spezielle Teilmenge der Menschenrechte für Kinder und Jugendliche beschrieben, wobei die soziale Konstruktion von Kindheit kritisch analysiert wird.
4. Die Verfassung – eine rechtliches Rahmenwerk im Sinne des Gemeinwesens: Das Kapitel erläutert die Funktion einer Verfassung als demokratische Grundordnung, die Sicherheit und Stabilität bietet und Freiheitsrechte institutionell absichert.
5. Die Institution Schule – eine demokratische Bildungseinrichtung ?: Es wird untersucht, inwiefern Schule als hierarchische Institution demokratische Prozesse ermöglichen kann und welche Rolle sie als Lern- und Lebensraum einnimmt.
6. Eine theoretische Positionierung zur Schulentwicklung: Dieser Teil betrachtet die Einzelschule als zentralen Akteur, der durch Kooperation, Autonomie und eine profilbildende Strategie Schulentwicklung vorantreiben kann.
7. Systemdenken und lernende Organisation: Basierend auf den Theorien von Peter Senge wird die Schule als lernende Organisation konzeptualisiert, die durch Systemdenken und gemeinsame Visionen zukunftsfähig gestaltet wird.
8. System-konstruktivistische Pädagogik: Dieses Kapitel verbindet Schulentwicklung mit dem systemkonstruktivistischen Ansatz, wobei Lehren und Lernen als aktive Konstruktionsprozesse der Wirklichkeit verstanden werden.
9. Ziele einer kinder- und menschenrechtsorientierten Verfassung in der Einzelschule: Es werden die Ziele definiert, die eine menschenrechtsbasierte Schulverfassung verfolgt, insbesondere im Hinblick auf Wertevermittlung und Kompetenzaufbau.
10. Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Schule: Das Kapitel analysiert Partizipation als zentrales Gestaltungselement und führt ein Stufenmodell zur Einordnung der Beteiligungsprozesse ein.
11. Ziele, Ansprüche und Orientierungen des Marie-Curie Gymnasiums Wittenberge – Umsetzungsbasis für eine kinder- und menschenrechtsorientierte Schulverfassung: Die Arbeit schließt mit einer konkreten Anwendung der theoretischen Überlegungen am Beispiel des Marie-Curie-Gymnasiums ab.
Menschenrechte, Kinderrechte, Schulverfassung, Partizipation, Schulentwicklung, Marie-Curie-Gymnasium, Systemdenken, Lernende Organisation, Konstruktivistische Pädagogik, Demokratie-lernen, Menschenwürde, Autonomie, Mitbestimmung, Schülerbeteiligung, Wertevermittlung.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der theoretischen Begründung und praktischen Implementierung von Menschen- und Kinderrechten in der Schulkultur, konkret durch die Entwicklung einer menschenrechtsorientierten Schulverfassung.
Die zentralen Themen sind Menschenrechtsbildung, Schulentwicklungsprozesse, Partizipationsmodelle für Kinder und Jugendliche sowie der systemisch-konstruktivistische Ansatz in der Pädagogik.
Ziel ist es aufzuzeigen, wie Schule als „lernende Organisation“ demokratische Teilhabe ermöglichen kann, um Kinder und Jugendliche zu mündigen Bürgern zu befähigen, die ihre Rechte aktiv wahrnehmen.
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse einschlägiger Fachliteratur zu Menschenrechten, Schulentwicklung und Systemtheorien sowie eine qualitative Untersuchung am Beispiel des Marie-Curie-Gymnasiums in Wittenberge.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung (Begriffsbestimmung, Verfassungstheorie, Schulentwicklungstheorien) und eine anwendungsorientierte Analyse, wie Partizipation in schulische Abläufe integriert werden kann.
Wesentliche Begriffe sind Partizipation, Schulentwicklung, Kinderrechte, Menschenwürde, lernende Organisation und Schulverfassung.
Die Schulleitung fungiert als zentraler Akteur, der als „Agent des Wandels“ kooperative Strukturen schaffen und eine Kultur des Respekts und der Partizipation aktiv vorleben und fördern muss.
Da mündliche Absprachen leicht zu ignorieren sind, schafft die schriftliche Verfassung eine verbindliche, transparente Grundordnung, die unabhängig vom individuellen Führungsstil Bestand hat und als Identifikationsanker dient.
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