Bachelorarbeit, 2016
45 Seiten, Note: 2,7
1. Einleitung
2. Die Sonderpädagogische Schulentwicklung in Deutschland
3. Rechtliche Grundlagen inklusiver Schulbildung in der BRD
3.1. Menschenrechtskonventionen
3.2. Die UN-BRK - Art. 24 (inklusive Bildung)
3.3. Die Rechtswirkungen der UN – BRK in der BRD
3.4. UN-Ausschuss zur Umsetzung der Vorgaben in der BRD
3.5. Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG)
4. Inklusive Bildung im niedersächsischen Schulsystem
4.1. Die Schullandschaft in Niedersachsen
4.2. Aktionsplan zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
4.3. Inklusive Bildung in Zahlen
5. Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem
5.1. Voraussetzungen inklusiver Bildung
5.2. Inklusion vs. Integration
5.3. Inklusive Bildung kontrovers
5.4. Das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein
6. Standards einer inklusiven Schule
6.1. Kennzeichen einer inklusiven Schule
6.2. Der inklusive Unterricht
7. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit das niedersächsische Schulsystem den Anforderungen des Rechts auf inklusive Bildung gemäß Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entspricht. Dabei wird der Entwicklungsprozess von einem separierenden Förderschulwesen hin zu einer inklusiven Schullandschaft analysiert und kritisch hinterfragt.
3.1. Menschenrechtskonventionen
Im Jahre 1948 wurde die allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen mit dem Ziel verfasst, die Würde und die gleichen unveräußerlichen Rechte (und Pflichten) eines jeden Menschen anzuerkennen. Sie gilt für zahlreiche internationale und nationale Übereinkommen, Verträge und Gesetze zum Schutze der Grundrechte, als Fundament. (vgl. BMZ 2016)
Die Staaten verpflichten sich mit der Unterzeichnung von Menschenrechtskonventionen dahingehend, die Menschenrechte im eigenen Hoheitsgebiet und untereinander anzuerkennen. Wenn völkerrechtliche Verträge, wie die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen, von den zuständigen innerstaatlichen Gremien ratifiziert werden, werden sie in diesem Staat auch rechtlich wirksam. Durch die Ratifizierung ist der Staat verpflichtet alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Umsetzung der jeweiligen Konventionsziele auf nationaler Ebene zu gewährleisten.
Die Ausarbeitung und Aushandlung von Konventionen erfolgt zwischen den Staaten auf transnationaler Ebene. Die Umsetzung der Inhalte geschieht aber auf nationaler Ebene und ist abhängig von den jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten und gesellschaftspolitischen Bemühungen der einzelnen Staaten.
Ansprüche auf Selbstbestimmung, gleichberechtigte Teilhabe und Diskriminierungsfreiheit werden in Menschenrechtskonventionen formuliert, rechtlich verankert und mit möglichst wirksamen Durchsetzungsinstrumenten verknüpft, um ein „Empowerment“ zu ermöglichen. (vgl. Bielefeldt 2009: 4)
1. Einleitung: Diese Einleitung begründet das hohe Interesse an der Inklusion, motiviert durch die eigene langjährige Tätigkeit an einer Förderschule und die Zielsetzung, Förderschulen langfristig überflüssig zu machen.
2. Die Sonderpädagogische Schulentwicklung in Deutschland: Dieses Kapitel skizziert die historischen Ursprünge der Sonderpädagogik seit dem 19. Jahrhundert und die Entwicklung hin zur Separierung in Förderschulen sowie die spätere Gegenbewegung der Integration.
3. Rechtliche Grundlagen inklusiver Schulbildung in der BRD: Hier werden die menschenrechtlichen Fundamente und der spezifische Artikel 24 der UN-BRK analysiert, inklusive der rechtlichen Wirkungen in Deutschland und der Umsetzung im niedersächsischen Schulgesetz.
4. Inklusive Bildung im niedersächsischen Schulsystem: Dieses Kapitel untersucht die niedersächsische Schullandschaft, den Status des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Vorgaben und wertet statistische Kennzahlen zur Inklusionsquote aus.
5. Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem: Hier werden die theoretischen Voraussetzungen beleuchtet, die Begriffe Integration und Inklusion in Abgrenzung zueinander definiert sowie das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein als Schlüsselfaktor für den Wandel identifiziert.
6. Standards einer inklusiven Schule: Dieses Kapitel definiert konkrete Merkmale und Standards für inklusive Schulen, wobei der Fokus auf dem „Haus der Vielfalt“ nach Wocken sowie auf den Gelingensfaktoren für inklusiven Unterricht liegt.
7. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und unterstreicht, dass Inklusion ein langfristiger gesamtgesellschaftlicher Prozess ist, der ein grundlegendes Umdenken aller Beteiligten erfordert.
Inklusion, Integration, UN-Behindertenrechtskonvention, Menschenrecht, Schulsystem, Niedersachsen, Förderschule, Regelschule, inklusive Bildung, Sonderpädagogik, Vielfalt, Schulentwicklung, Chancengerechtigkeit, Menschenrechtskonventionen, Barrierefreiheit
Die Arbeit untersucht die Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung in Niedersachsen, insbesondere basierend auf den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24).
Die zentralen Felder sind die historische Entwicklung der Sonderpädagogik, die rechtliche Verankerung von Inklusion, die Analyse der niedersächsischen Schulsituation und die pädagogischen Voraussetzungen einer inklusiven Schule.
Das Ziel ist zu evaluieren, inwieweit das niedersächsische Schulsystem bereits den rechtlichen Verpflichtungen der UN-BRK gerecht wird und welche Bedingungen für eine gelingende Inklusion notwendig sind.
Es handelt sich um eine theoretische Arbeit, die auf einer fundierten Literaturanalyse basiert und statistische Daten des Kultusministeriums sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bezug auf Inklusionsquoten auswertet.
Der Hauptteil behandelt die rechtliche Transformation der UN-BRK in nationales Recht, die statistische Entwicklung der Inklusion in Niedersachsen sowie die begriffliche Abgrenzung von Inklusion gegenüber Integration.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Inklusion, UN-BRK, Menschenrechte, schulisches Umdenken, Barrierefreiheit und Diversität charakterisiert.
Der Autor weist darauf hin, dass die rein statistische Erhöhung des Inklusionsanteils kritisch zu betrachten ist, da sie allein noch keinen Aufschluss über die tatsächliche Qualität der pädagogischen Inklusion in der Schulpraxis gibt.
Das "Haus der Vielfalt" wird als Modell genutzt, um die drei essenziellen Säulen für gelingenden inklusiven Unterricht – die Vielfalt der Kinder, die Dimension des Unterrichts und die Vielfalt der Pädagogen – zu veranschaulichen.
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