Magisterarbeit, 2017
97 Seiten, Note: 1.8
1. Einleitung
2. Behinderungsbegriff
3. Arbeit
3.1 Zum Arbeitsbegriff und der Bedeutung von Arbeit
3.2 Bedeutung von Arbeit für Menschen mit Lernschwierigkeiten
3.3 Arbeitssituation von Menschen mit Lernschwierigkeiten
3.4 Arbeitsmarkt
3.4.1 Erster Arbeitsmarkt
3.4.2 Zweiter Arbeitsmarkt
4. Rechtliche Grundlagen und Regelungen in Bezug auf Menschen mit Lernschwierigkeiten
4.1 Die UN-Behindertenrechtskonvention
4.2 Das Sozialgesetzbuch IX
4.2.1 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Lernschwierigkeiten
4.2.2 Zuständigkeit der Rehabilitationsträger
4.2.3 Das Persönliche Budget für Arbeit
5. Qualifizierungsmöglichkeiten für den Arbeitsmarkt
5.1 Berufsvorbereitende Qualifizierungsmöglichkeiten
5.1.1 Schulische Berufsvorbereitung
5.1.2 Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsvorbereitung
5.1.3 Berufsbildungsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
6. Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung für Menschen mit Lernschwierigkeiten
7. Möglichkeiten der Unterstützung zur beruflichen Teilhabe auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt für Menschen mit Lernschwierigkeiten
7.1 Unterstützung durch Integrationsfachdienste (IFD)
7.2 Unterstützung durch Integrationsämter
7.3 Unterstützung durch Integrationsprojekte
7.4 Unterstützung in Form von Arbeitsassistenz
7.5 Unterstützung in Form von Unterstützter Beschäftigung
8. Die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
8.1 Aufbau und Struktur
8.2 Rechtsstellung der Beschäftigten gegenüber der WfbM
8.3 Kritik an der WfbM
9. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Verbindung mit den Übergang Schülern in das nachschulische Leben und Arbeitsleben
9.1 Bedeutung des Schulübergangs in das Leben nach der Schule für Schüler mit Lernschwierigkeiten
9.2 Allgemeiner Überblick über Zielsetzung, Aufbau und Organisation der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, unter differenzierter Bezugnahme ihrer rechtlichen Stellung und länderspezifischen Bestimmungen
9.2.1 Aufgaben und Ziele der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung - Zum Bildungs- und Erziehungsauftrag und dem Stellenwert sonderpädagogischer Förderung
9.2.2 Allgemeiner Aufbau der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
9.2.3 Aufbau und Organisation der Berufsschulstufe
10. Schulische Vorbereitung auf das nachschulische Leben in der Berufsschulstufe der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
10.1 Allgemeiner Überblick zu Grundlagen und Leitlinien des Berufsschulstufenlehrplans
11. Schulische Vorbereitung auf das nachschulische Arbeitsleben im Lernbereich Arbeit und Beruf
11.1 Möglichkeiten der Praxiserfahrung
11.2 Arbeitsfelder
12. Fazit und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die Zukunftsperspektiven von Menschen mit geistiger Behinderung beim Übergang von der Schule in das Berufsleben. Ziel ist es, die bestehenden Möglichkeiten der beruflichen Teilhabe kritisch zu beleuchten, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und aufzuzeigen, wie schulische Vorbereitungsprozesse in der Berufsschulstufe diesen Übergang erfolgreich gestalten können.
1. Einleitung
Übergänge nehmen nicht nur innerhalb der sonderpädagogischen Disziplin eine wichtige Rolle ein. Mit ihnen verlaufen für Jugendliche mit (geistiger) Behinderung multidimensionale Schnittstellen, die für ihren weiteren Lebensabschnitt eine bedeutende Tragweite haben. An der Schwelle zum Erwachsenwerden wird der Übergang von der Schule in das außerschulische Leben von Vorstellungen und Zukunftsfragen begleitet; und von dem Wunsch nach gesellschaftlicher Anerkennung und beruflicher Teilhabe. In unserer von Kapitalismus, Marktwirtschaft und Globalisierung geprägten Gesellschaft scheint es so, als seien gesellschaftliche Anerkennung und berufliche Teilhabe nur schwer voneinander zu trennen. Es steht daher außer Frage, dass die Teilhabe am Arbeitsleben ein außerordentlich bedeutsamer Bestandteil der Lebensplanung und -gestaltung ist. Dieser Lebensweg ist jedoch für junge Menschen mit (geistiger) Behinderung nicht immer einfach zu beschreiten und stellt auch deren Familien, Angehörige und Lehrer vor Herausforderungen, denn: „Die Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und die Berufswelt stellen […] ein unbekanntes, unübersichtliches Territorium dar“ (Doose 2007, 80). Diese Unübersichtlichkeit resultiert unter anderem daraus, dass sich das Gefilde der beruflichen Rehabilitation unterschiedlicher Rechtsvorschriften und Reglements bedient (vgl. ebd., 80). So bilden europäische und nationale rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa die UN-Behindertenrechtskonvention, das Arbeits-, Sozial- und Behindertenrecht (Sozialgesetzbücher) sowie länderspezifische Verordnungen das verbindliche Korsett, um über bzw. mit Erwerbsarbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt partizipieren zu können.
Worin liegt allerdings der Mehrwert für Menschen mit (geistiger) Behinderung, wenn zwar der rechtliche Tatbestand gegeben ist, einen Rechtsanspruch auf Arbeit und berufliche Eingliederung zu haben, dieser jedoch aufgrund unterschiedlicher Zugangs- und Vermittlungsschranken häufig determiniert wird? Etwa weil in der BRD die Ausübung einer Tätigkeit fast ausschließlich an einen formalen Abschluss und/oder einer Qualifikation gebunden ist (vgl. Doose 1998, 31). Für Schulabgänger der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bleibt in der Regel dann nur der vorgefertigte Weg in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Allerdings vollzieht sich dahingehend in den letzten Jahren ein Wandel. Zwar ist die WfbM der nach wie vor größte Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung und nimmt daher im Übergang von Schule und Berufswelt große Relevanz ein. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stehen die Werkstätten jedoch in zweierlei Hinsicht unter massiven Legitimationsdruck.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung des Übergangs von der Schule in das Erwerbsleben für Menschen mit geistiger Behinderung und skizziert die Problematik zwischen rechtlichem Anspruch und der Realität auf dem Arbeitsmarkt.
2. Behinderungsbegriff: Dieses Kapitel nähert sich dem Begriffsverständnis von Behinderung im Kontext der vorliegenden Arbeit und setzt sich mit der bio-psycho-sozialen Perspektive auseinander.
3. Arbeit: Es wird die Relevanz von Arbeit für den Menschen, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten, sowie deren spezifische Situation auf dem Arbeitsmarkt diskutiert.
4. Rechtliche Grundlagen und Regelungen in Bezug auf Menschen mit Lernschwierigkeiten: Dieses Kapitel erläutert die zentralen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das SGB IX inklusive der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
5. Qualifizierungsmöglichkeiten für den Arbeitsmarkt: Hier werden Wege der beruflichen Vorbereitung wie schulische Maßnahmen, Angebote der Bundesagentur für Arbeit und der Berufsbildungsbereich der WfbM dargestellt.
6. Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung für Menschen mit Lernschwierigkeiten: Ein Überblick über verschiedene Ausbildungsmodelle und Unterstützungssysteme für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
7. Möglichkeiten der Unterstützung zur beruflichen Teilhabe auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt für Menschen mit Lernschwierigkeiten: Dieses Kapitel analysiert spezifische Unterstützungsformen wie Integrationsfachdienste, Integrationsämter, Arbeitsassistenz und Unterstützte Beschäftigung.
8. Die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM): Eine detaillierte Betrachtung der WfbM hinsichtlich Aufbau, Struktur, Rechtsstellung der Beschäftigten sowie der Kritik an diesem System.
9. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Verbindung mit den Übergang Schülern in das nachschulische Leben und Arbeitsleben: Untersuchung der schulischen Zielsetzungen und der rechtlichen Verankerung der Förderschule.
10. Schulische Vorbereitung auf das nachschulische Leben in der Berufsschulstufe der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Fokus auf die didaktischen Grundlagen und Leitlinien der Berufsschulstufe.
11. Schulische Vorbereitung auf das nachschulische Arbeitsleben im Lernbereich Arbeit und Beruf: Dieses Kapitel behandelt konkrete Möglichkeiten der Praxiserfahrung und die verschiedenen Arbeitsfelder in der schulischen Vorbereitung.
Berufliche Teilhabe, Menschen mit geistiger Behinderung, Übergang Schule Beruf, Förderschule, WfbM, SGB IX, UN-Behindertenrechtskonvention, Arbeitsmarkt, Inklusion, Berufsschulstufe, Qualifizierung, Arbeitsassistenz, Unterstützte Beschäftigung, Berufsvorbereitung, berufliche Rehabilitation.
Die Arbeit befasst sich mit den Zukunftsperspektiven von jungen Menschen mit geistiger Behinderung beim Übergang vom Schulsystem in das Berufsleben und untersucht die rechtlichen sowie praktischen Voraussetzungen für eine berufliche Teilhabe.
Die Arbeit deckt ein breites Spektrum ab: von den theoretischen Grundlagen zum Arbeitsbegriff und Behinderungsbegriff über die rechtlichen Rahmenbedingungen (SGB IX, UN-BRK) bis hin zu praktischen Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten für den ersten und zweiten Arbeitsmarkt.
Das Ziel ist es, ein Gesamtbild der Übergangsmöglichkeiten zu erstellen und aufzuzeigen, wie Jugendliche mit geistiger Behinderung bestmöglich auf ein selbstbestimmtes Leben und eine berufliche Tätigkeit vorbereitet werden können.
Der Autor führt eine tiefgehende Literaturanalyse durch, setzt sich mit einschlägigen Gesetzestexten auseinander und verbindet diese mit pädagogischen Konzepten der Förderschule.
Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Grundlagen, Qualifizierungswege, Unterstützungsstrukturen (wie WfbM und Integrationsdienste) sowie eine detaillierte Betrachtung des schulischen Vorbereitungsprozesses in der Berufsschulstufe.
Zu den prägenden Begriffen zählen berufliche Teilhabe, Inklusion, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, WfbM, Übergangsmanagement, SGB IX und Berufsschulstufe.
Die Werkstatt für Menschen mit Behinderung wird einerseits als wichtigster Arbeitgeber für diese Zielgruppe anerkannt, andererseits jedoch kritisch hinsichtlich ihrer Integrationsleistung und ihres Legitimationsdrucks durch die UN-BRK betrachtet.
Die Schule wird als zentrale Instanz verstanden, die nicht nur Unterrichtsinhalte vermittelt, sondern durch Praxistage, Praktika und eine gezielte Berufsvorbereitung die Weichen für die Zukunftsplanung der Schüler stellt.
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